TÜv

  • ich meinte natürlich Lenkerendenblinker/Ochsenaugen. EZ ist März '83. Nur Lenkerendenblinker bei Stummellenker hab ich schon öfter gesehen. Kann natürlich nicht sagen, ob das dann da so getüvt war. Aber unter Anderem auch deswegen wollte ich ja mal beim Tüv-Ingenieur fragen. Sitzbank wird natürlich noch bezogen. Ist gute 60cm lang. Hab gehört 60cm muss sein für Soziusbetrieb. Ich wollte das bei Soziusbetrieb belassen. Wusste gar nicht, dass die Eigenbausitzbank nicht eingetragen werden muss.
    Ich ruf die Tage mal bei Dir an chrille. Jetzt geh ich aber erst nochmal ans Moped. Muss noch Züge kürzen, hier und da was tun.

  • Ja, 60 cm sind für Soziusbetrieb. Wenn da nichts gefährliches übersteht, muß da nichts eingetragen werden (wenn ein TÜVer trotzdem drauf besteht, will er für seinen Laden Geld verdienen; dann solltest Du ihn ´mal vorsichtig nach der Vorschrift befragen, die eine solche Eintragung verlangt; denn da ist im Gegensatz zu Lenker, Gabel, Schwinge, Rädern usw. nichts sicherheitsrelevant von der Betriebserlaubnis abweichend).

  • Oder auch nicht. Sooo easy ist das nämlich gar nicht:


    Im Gesetz (§35a Abs.9 Stvzo) steht nur, daß Krafträder für Zweipersonenbetrieb geeignete Sitze haben müssen. Von irgendwelchen Sitzbanklängen steht da gar nix.


    Deswegen gibt es einen Kommentar zur StVZO (Kirschbaum-Verlag). Und da steht zu §35a Abs.9 u.a., daß Einzelsitze nicht mehr als 450mm lang sein dürfen und daß die Sitzbankfür Zweimannbetrieb mindestens 600mm sein muß. Das hat der TÜV dann zum Quasi-Gesetz ernannt.


    Ich glaube nicht, daß er im Ernstfall damit durch käme. Wegen EU-Richtlinien usw. sind ja auch schon jede Menge Anhänge und andere Durchführungsbestimmungen zur StVZO gestrichen worden.

    Ein Leben ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos. (frei nach Loriot)

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