Wichtige Bürokrateninformation bezüglich O-Augen mit E-Nummern

  • Bitte diese Information auch in der kleinen Kneipe (bin dort nicht angemeldet) und anderen Motorradforen verbreiten:


    Es geht um Bürokratie, um Vorschriften.
    Normalerweise interessiert das kein Aas; doch leider gibt es bei Rennleitung und TÜVern manchmal auch Korinthenkacker, und da ist es wichtig, daß man zumindest etwas Ahnung von den bürokratischen Vorschriften hat, um evtl. daraus auch Konsequenzen ersehen zu können.


    Es geht u.a. wieder ´mal um Ochsenaugen.
    Es ist ja bei vielen bekannt, daß mit einer Gesetzeseinführung am 01.01.1987 die hinteren Blinker nicht mehr "an beweglichen Teilen" befestigt sein dürfen.
    Bei einer Erstzulassung bis 31.12.1986 genügt also die Eintragung "Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden", weil damit auch die hinteren Blinker mit eingeschlossen sind.
    Nun gibt es auch Sachverständige, die "bewegliche Teile" anders auslegen. Danach ist ein Lenker nicht beweglich (obwohl dies ja eigentlich Sinn und Zweck eines Lenkers ist ...), sondern fest auf der Gabel montiert; nur die Gabel ist im Lenkkopf beweglich. Von daher gibt es auch bei Erstzulassungen nach dem 31.12.1986 Eintragungen wie "Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden ohne zusätzliche hintere Blinker" o.ä. Inwieweit diese Gesetzesauslegung des eintragenden Sachverständigen "rechtens" ist, kann ich nicht sagen.


    Doch egal wie, sobald keine zusätzlichen hinteren Blinker montiert sind, sind Ochsenaugen nur zulässig, wenn sie Gläser mit nationalem Prüfzeichen und Wellenlinie haben, d.h. die sauteuren originalen Hella-Gläser (die man auch auf Nachbau-Ochsenaugen montieren kann; evtl. muß der Zapfen etwas mit einer Feile bearbeitet werden). Und die gibt es nur in normalem gelb/orange, also nicht "schwarz" o.ä.


    Nun ist bis jetzt durch entsprechende Werbung/Beschreibung der Händler die falsche Meinung verbreitet worden, daß man auch mit Gläsern, die eine E-Nummer haben, die zusätzlichen hinteren Blinker weglassen könnte.
    Das ist genau so eine Fehlinformation wie die Werbung/Beschreibung der Händler, daß nur-rote Gläser auf einem Hella-Rücklicht mit zwei Soffitten (für Rück- und Bremslicht) zulässig seien.
    Tatsächlich ist ein solches nur-rotes Glas für ein Rücklicht mit nur einer Soffitte (also entweder als Brems- oder als Rücklicht, nicht aber für beides), da es nur dafür geprüft ist, was die darauf stehende Prüfnummer besagt.
    Da das Hella-Rücklicht mit zwei Soffitten, also für Rück- und Bremslicht, nur mit einem gelb-roten Glas die entsprechende Zulassung hat, darf es nur an Mopeds mit Erstzulassung bis zum 31.12.1982 angebracht werden (auch wenn Händler wie früher Wunderlich oder heute Kedo irgendeinen Zettel beilegen, welcher das Gegenteil behauptet). Mit nur-rotem Glas ist das Hella-Rücklicht mit zwei Soffitten als Rück- und Bremslicht nicht zulässig (auch wenn es in der Praxis zumeist von keinem TÜVer oder Streckenposten moniert wird; aber es geht hier ja auch nur um Korinthenkacker). Das Hella-Rücklicht muß wegen des gelben Bremslichts und damit Abweichung von der Betriebserlaubnis eintragen werden.


    Wie bekannt, haben die meisten Nachbau-Ochsenaugen (z.B. von Louis) mit E-Nummer die Bezeichnung "11E" auf den Gläsern. Damit sind sie nur als vordere Blinker zugelassen. Hat jemand solche am Lenker, braucht er hinten zusätzliche Blinker.


    Nun werden aber auch (z.B. von Hein Gericke) Nachbau-Ochsenaugen angeboten, auf denen ein Glas die Bezeichnung "11E" und das andere "12E" hat.
    Dazu wird fälscherlicherweise vom Händler behauptet, daß diese Ochsenaugen eine Zulassung sowohl als vordere wie auch als hintere Blinker hätten.
    Daraus wurde nun in den Foren (z.B. auch hier) gefolgert, daß man (wie bei den Hella-Gläsern mit nationalem Prüfzeichen und Wellenlinie) zusätzliche hintere Blinker weglassen könne (bei entsprechender Eintragung, z.B. bei EZ vor dem 1.1.87).


    Tatsächlich aber gibt es Vorschriften, die besagen, daß wenn Blinker mit E-Nummern auf den Gläsern angebracht werden, immer zusätzliche hintere Blinker benötigt werden (Fahrtrichtungsanzeiger nur an den Lenkerenden geht also nur nach nationalen Vorschriften und damit nur mit nationaler Prüfnummer und Wellenlinie).


    Doch es kommt noch dicker:
    Die Genehmigung für die Fahrtrichtungsanzeiger besagt, daß wenn das Glas mit der 12er Kennzeichnung hinten montiert ist, vorn eine schwarze lichtundurchlässige Kappe montiert sein muss.
    Diese ist in der Genehmigung auch beschrieben.
    Insofern entspricht ein Ochsenauge, wenn es vorn ein 11er und hinten ein 12er Glas hat, selbst nicht der Genehmigung.
    Hein Gericke täuscht also mutmaßlich seine potentiellen Kunden mit einer Falschinformation.

  • danke für die info!!


    ist damit auch die günstigere variante vom sponsor hinfällig?
    kedo: 41315 Ochsenaugen-Blinker-Set schwarz

  • Zitat

    Original von NikoBin
    ist damit auch die günstigere variante vom sponsor hinfällig?
    kedo: 41315 Ochsenaugen-Blinker-Set schwarz


    Abgesehen davon, daß in dem Text ein Fehler ist (es ist nicht 84, sondern 86), für unsere Zwecke ja.
    Ansonsten stimmt der Text zwar, denn so ein Ding mit E-Nummer (12E) ist als hinterer Blinker zulässig, - wenn man es hinten zusätzlich anschraubt und das vordere Glas durch eine lichtundurchlässige Scheibe ersetzt, und als vorderer Blinker, wenn man es an das Lenkerende schraubt.
    Aber es ist eben nicht als vorderer und hinterer Blinker gleichzeitig zulässig, also nur das Ochsenauge am Lenkerende ohne zusätzliche hintere Blinker (was bei den Hella-Gläsern der Fall ist).


    Aber wie ich schon schrieb, ist das in Praxis eigentlich wurscht, weil das eine Vorschrift bzw. ein Genehmigungstext ist, den der normale TÜVer oder der Polizist auf der Straße nicht kennt (und Kedo offenbar auch nicht).
    Ich weiß es nur von jemandem, der beim KBA arbeitet und Zugriff auf alle Gesetze, Vorschriften, Zulassungen und Genehmigungen hat.

  • Das ja mal wieder lustig,aber egal wie auch immer. Ich habe am Lenker die Schwarzen von Louis drauf , hinten ist nix,doch manchmal fühle ich mich richtig unsicher wenn ich ein paar Autos hinter mir habe und abbiegen will. ich bin am überlegen ob ich mir hinten noch ein paar kleine Blinker anbau. Meine Kiste ist 1979 zugelassen, deswegen müßte das doch egal sei welche ich da verbaue oder?

  • Zitat

    Original von TOURISTENJÄGER
    Ich habe am Lenker die Schwarzen von Louis drauf
    Meine Kiste ist 1979 zugelassen, deswegen müßte das doch egal sei welche ich da verbaue oder?


    Wenn Du die Louis-Gläser (die nur als vordere Blinker zugelassen sind) gegen teure Hella Gläser (mit Prüfnummer und Wellenlinie) getauscht ist, ist das bei Weglassung der hinteren Blinker egal.
    Dennoch muß es eingetragen werden, weil die SR in ihrer Betriebserlaubnis vorne und hinten separate Blinker hat, mit dem Anbau von Ochsenaugen statt der vorderen und hinteren Blinker eine Änderung vorgenommen wurde, durch welche diese Betriebserlaubnis erlischt und erst mit der Eintragung (nicht schon mit dem Wisch vom TÜV) wieder hergestellt wird.


    Ob nur die Anbringung von Lenkerendenblinker bei Beibehaltung hinterer Blinker (beides mit E-Nummern) eingetragen werden muß, weiß ich nicht. Da müßtest Du Dich schlau machen.

  • Lieber Hetzer,
    seit wann bist du so langsam unterwegs, das du nun wie ein Rosinenhüterlie rüberkommst? :411:
    guten Rutsch
    Zechstein

    Das Gute, das steht nun fest,
    ist das Böse, das man lässt.
    W. Busch

  • Hallo, die alten Ochsen von Hella habe ich ausgebaut und von louise in schwarz neu dran. Die Eintragung in meinen Schein sagt nur "FRA AN DEN LENKERENDEN"Lenker Tommaselli.Die eintragung ist sogar noch von 1980 glaube ich. Also ich muss wieso nächste Woche zum TÜV wegen Rennfilter von K und M. Ich frag den Heini mal aus, was der mir alles erzählen kann. Danach melde ich mich wieder, gruss Chris , und für alle nen guten Rutsch ins Neue Jahr. :483: :e: :405: :458:

  • Wie oben schon geschrieben:
    Wenn Du hinten noch zusätzliche dran hast, ist es kein Problem.
    Ohne die hinteren machst Du einfach die Gläser der Hellas in die Schwarzen (evtl. an den Zapfen der Gläser etwas feilen, wenn sie nicht in die Rastlöcher der Schwarzen passen sollten).

Letzte Aktivitäten

  • tecuberlin

    Hat eine Antwort im Thema Windschutz verfasst.
    Beitrag
    Hej Matze,

    da ist schon was, da wirst du etwas anpassen/adaptieren müssen. Ich habe gestern in HH genau diese Halter an einem Scheinwerfer gesehen und mich gefragt wofür die sind. da waren aber die originalen Blinker auch nicht mehr vorhanden.
  • Zimmi313

    Hat mit Danke auf den Beitrag von Nobby im Thema Minton reagiert.
    Reaktion (Beitrag)
    […]

    Ich hoffe doch sehr, dass es bei der Geschwindigkeit nicht im Fünften war, denn da würde sie sich unabhängig vom Vergaser zu Tode hacken.
  • tecuberlin

    Hat eine Antwort im Thema Himmelfahrt '24 - Hamburger Stammtisch Party verfasst.
    Beitrag
    Die Spießer aus der Hauptstadt sind wohlbehalten wieder in der Heimat gelandet. 😜


    Es war wie immer eine tolle Party!


    Es wurde sich richtig reingekniet.


    Vielen Dank an alle Beteiligten!

  • guzzimatz

    Hat das Thema Windschutz gestartet.
    Thema
    Hat einer von Euch so ne kleine Minischeibe verbaut??
    Meistens haben die Dinger ja so seitliche Halterungen die am Scheinwerfer geschraubt werden.
    Bei der SR ist da ja nix...
  • ugla61

    Hat eine Antwort im Thema Getriebe hängt im 1. Gang fest verfasst.
    Beitrag
    Ist erledigt. Danke für alle Beiträge. Nach dem dritten Anlauf hat alles gepasst. Weiß der Henker wo es geklemmt hatte. Läuft wieder super und lässt sich dank der neuen Kupplungsteile auch Butterweich schalten.
  • Nobby

    Beitrag
    Tausend Dank, Oldman!
  • Nobby

    Hat eine Antwort im Thema Minton verfasst.
    Beitrag
    […]

    Ich hoffe doch sehr, dass es bei der Geschwindigkeit nicht im Fünften war, denn da würde sie sich unabhängig vom Vergaser zu Tode hacken.
  • Nobby

    Hat eine Antwort im Thema Getriebe hängt im 1. Gang fest verfasst.
    Beitrag
    […]

    Und der Sicherungsring unterm Schalthebel ist an Ort und Stelle?
    Ist mir mal weggeflogen und schon wars vorbei mipm Schalten.
  • Nobby

    Hat eine Antwort im Thema Himmelfahrt '24 - Hamburger Stammtisch Party verfasst.
    Beitrag
    Wünsche, ein Supertreffen gehabt zu haben!
    Eigentlich sollte Euch der Thomas vor Ort von mir grüßen, aber der hat seinen Signalkontakt nicht gesehen.
    Selbst bin ich nach 16stündigem Powerplay mitten in der Nacht aus France Sud zurück gekommen - wäre…
  • Schraddelpeter

    Hat eine Antwort im Thema Himmelfahrt '24 - Hamburger Stammtisch Party verfasst.
    Beitrag
    […]

    Sollte heißen: Wünsche euch :S .......Wechselstaben verbuchstelt.

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