ZitatOriginal von Hetzer
Hier in Berlin muß man das nicht.
Da werden auch weder Marke noch Modell eingetragen, sondern der Gummibegriff "Luftfilter mit Drahtgeflecht" oder so.
Wenn dem Sachverständigen das nach seinem sachverständigen Ohr für die Erstzulassung nicht zu laut vorkommt, braucht es auch keine Messung. Die Werte in den Papieren einer 2J4 bis Herbst 1983 (N) reichen völlig, wenn einem nicht vor Lärm das Ohr abfällt (was mit Luftfilter gar nicht geht, nur mit offenem Auspuff).
He Hetzer,
nicht immer so flapsig mit den Aussagen.
So bringt man Leute in unnötige Schwierigkeiten man weis nie wer hier zufällig mal mitliest.
Denn in Berlin weis jeder, wenn du meinst.
Auch dieser Prüfer muß auf Nachfrage seines Obersten Dienstherrn belegen, auf welcher Grundlage er zum Ergebnis kommt, dass der K&N nicht lauter ist als nach Bj. erlaubt. Da reicht ein "sachverständiges Ohr" nicht aus
Gibt aber, wie in diesem Fall ,Prüfer mit einer großen Datenbank. Den vieles ist irgend wann in der Vergangenheit schon mal vermessen, gemessen und geprüft worden und schriftlich hinterlegt. Dieser Prüfer nutzt diese auch und zockt die Leute nicht immer wieder ab.
Dafür sagen wir
Gruß Reiner