Hallo,
eine Frage bzgl. EG-ABE und E-Kennzeichen: Heute bin ich seit 37 Jahren zum ersten Mal von der Rennleitung rausgewunken worden.
War alles soweit i.O. bis auf die E-Kennzeichnung der Dragpipe. Die ABE hatte ich dabei, aber die Beamten haben auf dem Schalldämpfer keine E-Kennzeichnung gefunden. Da schon neue "Kundschaft" zu Überprüfung "Schlange stand", haben sie mich weiter fahren lassen.
Muss ein Schalldämpfer trotz vorliegender EG-ABE zusätzlich gekennzeichnet sein? Beim TÜV hat sich bisher niemand näher für den SD interessiert.