K&N und TÜV ?

  • :20: :mo:
    Hat schon mal jemand gewagt mit K&N-Filter zur HU zum TÜV zu fahren?
    Und wenn, mit welchem Ergebnis ?

  • noch nicht... Ist erst seit diesem Jahr drin...
    Aber was soll den passieren wenn der eingetragen ist?????

    Gruß
    PeBu


    Ein Motorrad kann nicht einzylindrisch und viertaktig genug sein. :D :D

  • .. hab beim Gespann den konischen eingetragen, bei Gifti und Chopper den grossen Rennfilter... war eigentlich kein Problem

  • Bei mir war es wie bei Marschall........"K&N konisch" eingetragen, und K&N Entlüftungsfilter registriert, aber nicht beanstandet!!

    wer keine antwort kennt, sollte wenigstens Verwirrung stiften

  • Hier in Berlin lautet die Eintragung etwas anders und vieeel flexibler:


    "STAHLGEFLECHTUMMANT.LUFTFILTER"


    So ist es egal ob konisch oder zylindrisch, wie lang, breit, hoch, ob K&N oder irgendein anderer x-beliebiger offener Lufi.

  • moin,


    war auch grad beim tuev...


    wegen des (eingetragenen, naja :D ) bsm wollte er sogar dass ich den motor mal anmache..und sowas in berlin :D


    hat dann am gas gedreht und bei 3000 eingesehen, dass es besser ist fuer die abnahme nicht hoeher zu drehen... :D


    k&n (einbau), offensichtlicher k&n entlueftungsfilter und tm36 haben ihn nicht interessiert...


    tja, so isses in berlin....besucht uns doch mal, zb. hauptstadttreffen mit tuev termin verbinden!

  • Mehr als halbe Nenndrehzahl braucht er auch nicht Gas geben.


    Den "Einbau"-/Tauschfilter mußt du auch nicht eintragen lassen (laut Kedo-Katalog).


    Da ich letztes Jahr zufällig kurz zu ein paar Mark kam, hatte ich mir eben alles, was möglich war, eintragen lassen. Ansonsten wäre ich eben so weitergefahren wie bisher und danach auch. Wer weiß schon, daß da serienmäßig ein anderer Vergaser drin war? (Und Schadensfälle interessieren mich auch nicht, zumal die Versicherung dann ohnehin hochgeht; denn von mir ist nichts zu holen.)

  • moin,


    halbe nenndrehzahl bezieht sich auf die messung des standgeräuschs, wird zum tuev nicht gemessen...normalerweise...
    probefahrt gehört normal dazu, ebenso test der lichttechnischen anlage...naja, berlin...


    der tauschfilter ist egal, entscheident ist der entlüftungsfilter, eigentlich nicht erlaubt, selbst die entlüftung in ein auffanggefäß ist je nach bj auch nicht mehr erlaubt...


    dieses "stahlummant blah" gefällt mir, ich hab auch noch so ne louise dinger...

  • habe den großen zylindrischen k&n als "drahtgeflechtluftfilter" eingetragen, kurbelgehäuseentlüftung wie bei den anderen: gesehen, aber auch nicht dran gestört. grundsätzlich sollte das kein problem sein.

    "Das ist das Leben !!! Rette sich wer kann !!! :D


    "Tötet das Michelin(R)-Männchen"

  • Bei mir steht "K u. M Sprotluftfilter"


    Wie der jetzt aussieht scheint mir überlassen...

    "There's only one fatal disease, I've concluded. It's called hypochondria. And it is deadly." Keith Richards


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  • Die Louise- und sonstige Dinger taugen nichts. Sind nur für die Optik und laut. K&N sind zwar teuer (irgendein "Spezial-Baumwollgewebe" ...), lassen aber auch mehr Luft durch.

  • Ja, aber gilt das auch für K u M? :D


    Im Straßenverkehrsamt könn se eben nicht schreiben...

    "There's only one fatal disease, I've concluded. It's called hypochondria. And it is deadly." Keith Richards


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