Tuning erlaubt?

  • Hallo Zusammen
    Ich hab mir überlegt den offenen Ansaugstutzen und die 300er Düse für den Vergaser von Kedo zu holen. Ich darf bis 34 PS fahren. Stimmt dass, das mit den teilen 33 PS bei der 48T bringt? und wie teuer ist sowas eintragen zu lassen?

  • Zitat

    Original von kuhn87
    Hallo Zusammen
    Ich hab mir überlegt den offenen Ansaugstutzen und die 300er Düse für den Vergaser von Kedo zu holen. Ich darf bis 34 PS fahren. Stimmt dass, das mit den teilen 33 PS bei der 48T bringt? und wie teuer ist sowas eintragen zu lassen?


    moin
    also teuer ist das nicht (habe leide keine einzel auflistung der eintragungen)
    aber du braucht das gutachten von yamaha


    uwe

    Ich fahre SR weil mein Dealer im Knast sitzt ! :477:

  • moin,


    guten tag der herr, ihre sr wurde mit 143 statt der eingetragenen 136 geblitzt, duerften wir mal in ihren ansaugstutzen sehen?


    ...oder wie?


    merkt doch keiner, der versicherung ists egal, der steuer auch, fuehrerschein auch, relevant waere es nur wenn eine manipulation ursaechlich fuer einen unfall waere...


    wohl kaum....

  • Hi,


    Aus welchem Baujahr ist denn Deine 48T?
    Bis Baujahr '90 glaube ich (such mal mit der Suchmaschine) können dir
    damit 25kW eingetragen werden.
    Such mal ein bisschen, es gibt hier viele Beiträge dazu.



    Gruss Achim

  • Erstmal willkommen!


    Das dürfte so ziemlich der häufigste Eintrag bei der SR überhaupt sein, sollte keine Probleme geben.



    Stimmt
    Nein!
    Ja
    Ja
    Eben genau den Strick werden sie dir im Zweifel draus drehen... Klingt blöd, is aber so...




    Gruß
    Wolfgang

  • moin,


    da anfaenger ja inzwischen 34 ps fahren duerfen ist bei den meisten versicherungen der tarif fuer 27 und 50 ps der gleiche.


    im zweifelsfall muesstest du lediglich nachzahlen, es erlischt aber nicht der vertrag, du stehst nicht ploetzlich ohne versicherungsschutz da.


    wie bitte sollte ein unfall aussehen bei dem die entdrosselung die ursache war?


    ein unfall, der bei tempo 136 vermeidbar gewesen waere und durch die unglaubliche steigerung auf 143 unvermeidbar...


    bitte wolfgang, das ist unrealistisch...


    aber jeder wie er mag...

  • Unrealistisch würde ich jetzt nicht sagen.


    Folgendes ist mir passiert (als Mechaniker) etwa 1995:
    19jähriger schwer verletzt, Freundin hinten drauf tot auf CBR 600.
    Unfallmotorrad bei mir in Werkstatt. Gutachter kommt und ich muss in seinem Beisein Vergaser runter und Drossel kontrollieren.
    Die war leider nicht drin.


    Also so leicht abtun kann man das nicht, allerdings war da auch der Versicherungsschutz erloschen. Was ja von ich sag mal 27 auf 34 Ps nicht so ist.


    Das Risiko muss jeder mit sich sich selbst abmachen.
    Ich sage: wenns geht, unbedingt eintragen!


    Gruß, Klaus


    achso vergessen: Der Unfall war innerorts und eigentlich von der Leistung des Motorrads unabhängig....

    schwer ist leicht was

    2 Mal editiert, zuletzt von rookie ()

  • moin,


    eigentlich erloescht natuerlich die betriebserlaubnis.


    frueher haben gerichte so argumentiert: duhast keine betriebserlaubnis, du haettest also gar nicht auf der strasse sein duerfen, du bist schuld...


    die betriebserlaubnis erloescht aber schon, wenn man den schandlappen am hinteren schutzblech entfernt...


    deshalb sehen das gerichte heute etwas anders: nur wenn die veraenderung am mopped(oder auto..) in zusammenhang mit dem unfall steht wird sie ueberhaupt beachtet..


    dass das bei 27 wird zu 100ps der fall sein kann, ist klar, aber von 27 zu 34....

  • Henrik,


    das ist schon klar, dass man vor Gericht gute Chancen hat, wenn der Richter das so sieht wie du. Tatsache ist aber, dass es deshalb zuächst Stress gibt und du mit dieser eben nicht legalen Aktion erstmal schlecht aussiehst. Also erstmal Defensive...


    Die BE erlischt übrigens seit neuestem eben nicht mehr wegen dem Spritzlappen, sondern eben nur bei Umbauten, wenn:


    Zitat

    Eine Betriebserlaubnis erlischt gem. § 19 II StVZO, wenn


    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird oder
    bullet Änderungen dazu führen, dass eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    bullet Änderungen dazu führen, dass Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Sehr schwammig formuliert, allerdings wirft ein "illegales Tuning" kein gutes Licht auf den Delinquenten... :D



    Gruß
    Wolfgang

  • Lass es eintragen, dann bist du auf der sicheren Seite. Ist aber nur möglich bis EZ 1.10.1990.
    Kostet z. B. in Augsburg 30 € beim TÜV und nochmal ca. 10 € in der Zulassungsstelle.

  • Ich würde versuchen das eintragen zu lassen. Ist einfach ein besseres Gefühl wenn Du die Rennleitung siehst. Zu deutschen Gerichten sage ich hier lieber gar nichts.......

    PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten .
    Nicht das mir das egal ist, aber egal ...

  • Immer alles brav eintragen lassen spart ne Menge Ärger.....(kost ja auch nich soo viel.....) Kosten wurden weiter oben ja schon ziemlich genau erwähnt....

  • Nochdazu muss man beachten, dass die Sr mit 34 PS immer noch den Führerschein A(beschränkt auf 25KW während der 2 jährigen Probezeit) erfüllt, was man von einer CBR 600 nicht unbedingt behaupten könnte. D.h. der 19 Jährige hatte keinen gültigen Führerschein für die offene CBR.

  • Hallo Muehli,


    Zitat

    Original von Mühli
    Nochdazu muss man beachten, dass die Sr mit 34 PS immer noch den Führerschein A(beschränkt auf 25KW während der 2 jährigen Probezeit) erfüllt...


    nicht unbedingt, wenn die SR vom Gewicht etwas befreit wird kann es schon wieder anders aussehen.
    Okay, wenn
    Leergewicht/kW=>6.25


    Have A Nice Day
    Torsten

  • ...da wird allerdings das Gewicht zählen, das im Fahrzeugschein eingetragen steht. Und wenn man eine Gewichtsänderung eintragen lässt, dan kann man eigentlich auch gleich... :rolleyes:


    Gruß
    Wolfgang

  • Torsten: Um ehrlich zu sein, hab ich das jetzt nicht ganz gerafft: Wie viel wiegt eine XT leer sonst? Ich seh da nur eine Änderung von 20 auf 25 kw und einen offenen Ansaugstutzen...


    ...allerdings, frei nach Radio Eriwan:Im Prinzip schon, aber welche Eintragung genau zur Legalität führt, ist zumindest dem Geldbeutel wurscht... :D Kostet beides gleich...


    Gruß
    Wolfgang

  • Zitat

    Original von Wolfgang
    Torsten: Um ehrlich zu sein, hab ich das jetzt nicht ganz gerafft: Wie viel wiegt eine XT leer sonst? Ich seh da nur eine Änderung von 20 auf 25 kw und einen offenen Ansaugstutzen...


    Da habe ich mich etwas undeutlich ausgedrueckt:-(
    Die Eintragung m.Lb. wurde ersetzt durch o.Lb.
    Es muss nicht zwangsweise das Leergewicht geaendert werden, sobald sich das Leistungsgewicht veraendert, der Link war nur ein Beispiel dafuer das dieses beim Tuev auch beruecksichtigt wird(meist, vielleicht...).


    Sollte dann noch der Fahrer das Mopped Gewichtsmaessig erleichtert haben, es ist kein Problem die SR auf 145 Kg zu kriegen, so stimmt das Leistungsgewicht nicht mehr und der Halter haftet dafuer das, dass Leistungsgewicht nicht mehr stimmt.


    Es ist also nicht richtig das:


    Zitat

    Original von Mühli
    ...dass die Sr mit 34 PS immer noch den Führerschein A(beschränkt auf 25KW während der 2 jährigen Probezeit) erfüllt


    Ob man etwas eintragen laesst bleibt jedem selbst ueberlassen.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • @Kuhn:


    Also ist ja eigentlich alles gesagt.
    Meine Empfehlung:
    Kauf dir den offenen Ansaugstutzen und die 300er HD, besorg Dir die Bescheinigung von Yamaha und lass Dir die 25kW eintragen.
    Kostet nicht die Welt und du bist auf der sicheren Seite.
    :yl:
    Gruß, tbr

  • Hä? @ Torsten3 Du willst mir also erzählen, dass eine offene SR 500 mit eingetragenen 25KW nicht von einem Fahrer mit Führerschein A-beschränkt gefahren werden darf?

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