Umtragen in Fzg Schein & Brief?!?

  • Kurze Frage....


    wann muss ich denn ein Umbau (TÜV Gutachten hab ich vorliegen), wo und wie eintragen lassen?


    Gabs da net mal die Regel, es langt das TÜV Gutachten einfach mitzunehmen? Oder muss ich jetzt alles f. schweine Geld in den Brief und Schein nachtragen lassen?


    Wenn letzteres gilt? Können mich die Grünen deswegen zahlen lassen ? ;) Wenn ja wieviel?

  • Zitat

    Original von galaxo-gang
    ...was da drin steht, kannst du eh nicht lesen. :bash:


    Stimmt so auch nicht. Im neuen "Brief" steht nix mehr drin. Jedoch werden die nachträglichen Eintragungen hinterlegt.


    Im neuen Schein stehen sie aber weiterhin drin. Genauso wie bei den alten Scheinen.


    @juergi: Kommt darauf an. Meinen Lenker oder den Telefix hab ich auch ewig nicht eintragen lassen und bin nur mit den Gutachten rumgefahren. Hat die Rennleitung aber nie gestört - kam höchstens die Bemerkung "Lass aber demnächst mal eintragen"


    Irgendwann hab ich es dann gemacht. Heutzutage hab ich einfach keinen Nerv mehr mit der Rennleitung rumzudiskutieren.

  • Zitat

    Original von rolli499


    Stimmt so auch nicht.



    Ich habe mich falsch ausgedrückt: ich finde die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ziemlich verwirrend, nur noch Ziffern. Die Zuordnung findet auf der Rückseite statt, eben recht unübersichtlich.

  • Grundsätzlich gilt, dass Du alle Änderungen, die Fahrwerk, Beleuchtung und Motor betreffen eintragen musst. z.B. :


    Fahrwerk:
    - andere Stossdämpfer
    - anderer Lenker
    - anderer Rahmen


    Beleuchtung:
    - O-Augen statt Originalblinker


    Motor:
    - Austauschmotor
    - Tuningvergaser
    - Bedüsung zur Leistungssteigerung 27/34PS
    - Auspuff


    Ausnahmen gelten nur für Bauteile, die eine so genannte EG-ABE besitzen, z.B. BSM-Auspuff..
    Da reicht es, die ABE mit sich zu führen...


    In den neuen Papieren, sind die Änderungen nicht mehr in Wort aufgeführt, sondern nur noch als Schlüsselcode, stehen aber trotzdem noch drin...


    Das Beste wird sein, mit dem TÜVler Deines Vertrauens zu sprechen, der sollte Dir Rat geben können...
    "Sollte" deshalb, da sich die STVO/STZVO geändert haben (die sind an EU-Recht angepasst worden, z.B. der Paragraph, dass die Rennleitung Dir die Karre NICHT mehr beschlagnahmen darf, wennde mit nem zu lauten Auspuff unterwegs bist... Früher Erlöschen der Betriebserlaubnis, heute Mängelkarte, 25 Teuro und Auflage eine TÜV-Prüfung zu machen...)


    Alles in allem rate ich den Leuten, lass alles eintragen, dann ersparste Dir jede Menge Diskussionen...
    Achte nur darauf, WIE sie es Dir eintragen... Am Besten "wahlweise", dann haste die Möglichkeit auch wieder zurückzubauen.. z.B. "wahlweise Einzelsitzbank"...Ich z.B. darf sowohl mit Einzelsitz, als auch mit Sozius unterwegs sein...

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

    Einmal editiert, zuletzt von mac_73de ()

  • Zitat

    Original von mac_73de


    In den neuen Papieren, sind die Änderungen nicht mehr in Wort aufgeführt, sondern nur noch als Schlüsselcode, stehen aber trotzdem noch drin...


    Die sind weiterhin in Worten ausgeführt.

  • Zitat

    Original von mac_73de
    Achte nur darauf, WIE sie es Dir eintragen... Am Besten "wahlweise", dann haste die Möglichkeit auch wieder zurückzubauen..


    So isses bei mir mit dem Lenker: "ww mit Sonderlenker LSL" :D

  • Zitat

    Original von MopsFidelius


    Die sind weiterhin in Worten ausgeführt.


    :376:


    Hmm.. dann war das wohl eine Fehlinfo, die ich da gelesen habe...


    Kommando zurück... Steht doch alles "normal" drin... :20:

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


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  • Zitat

    Original von galaxo-gang
    Wahlweise mit oder ohne Lenker. :349:


    wahlweise mit oder ohne Sozia :lol:


  • Ja, mußt Du eintragen lassen (Schein kostet hier inzwischen 11,50 statt 10 Euro; den neuen Brief mußt Du auch noch bezahlen, doch weiß ich den aktuellen Preis dafür nicht, ist jedenfalls teurer).
    Angeblich sogar innerhalb einer bestimmten Frist. Aber da kann Dir die Zulassungsstelle vermutlich fernmündlich genauere Auskunft geben.


    Ob Du ein Verwarnungs- oder Bußgeld bezahlen mußt, wenn Du es versäumst, die Sachen in die Papiere eintragen zu lassen, obwohl Du es beim TÜV schon gemacht hast (dieser Wisch zur Änderung der Betriebserlaubnis; tatsächlich geändert ist sie aber erst, wenn es beim Zulassungsamt in die Papiere eingetragen ist), weiß ich nicht, kann ich mir aber vorstellen.

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