vor '89 Geräuschbelästigung statt Erlöschen der Betriebserlaubnis?

  • Hallo, folgendes habe ich HIER gefunden


    Zitat

    Und bei Fahrzeugen mit EZ vor 1/89 ist ein Überschreiten der eingetragenen dBa (plus den 5 dBa “Toleranzbonus”) lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Ein Mangel und unter Umständen auch Geräuschbelästigung in erheblichem Umfang aber noch lange keine erloschene Betriebserlaubnis.


    Kann wer das jemand bestätigen, dann wär's ja vollkommen egal und würde auch nicht so allzu viel kosten nen zu lauten Auspuff zu haben


    Gruß
    Leon

  • Ja, wenn es mit originalen, einem Zubehör- mit ABE oder einem eingetragenen Auspuff nur zu laut ist (da innen weggegammelt).
    Die Betriebserlaubnis erlischt in dem Moment, in dem ein anderer Auspuff angebaut wird, der keine ABE hat, (solange er noch nicht eingetragen ist) oder an dem orignalen oder einem mit ABE "manipuliert" wurde.
    Das hat aber nichts mit der Erstzulassung zu tun.

  • EDIT: Murks... bitte vergessen.

    Ein Topf, ein Tritt, ein riesiges Vergnügen...


    Wer gegen ein Minimum Aluminium immun ist, besitzt Aluminiumminimumimmunität.

    Einmal editiert, zuletzt von Kiwa ()

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