Hallo, folgendes habe ich HIER gefunden
ZitatUnd bei Fahrzeugen mit EZ vor 1/89 ist ein Überschreiten der eingetragenen dBa (plus den 5 dBa “Toleranzbonus”) lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Ein Mangel und unter Umständen auch Geräuschbelästigung in erheblichem Umfang aber noch lange keine erloschene Betriebserlaubnis.
Kann wer das jemand bestätigen, dann wär's ja vollkommen egal und würde auch nicht so allzu viel kosten nen zu lauten Auspuff zu haben
Gruß
Leon