Gutachten ade ?!

  • Sers,


    es scheint als seien alle Gutachten betreff K&N Filter aus dem Netz verschwunden (datenbank, Eintoepfer...)
    wäre schade, da mein prüfer klipp und klar sagt entweder ich lege ihm eine geräuschmessung mit siegel vor und er drückt beide augen zu oder aber er erstellt sie selbst und verlangt ( wie er selbst sagt) viel zu viel Geld. somit fallen meine briefkopien ins wasser.


    das netz vergisst nichts°


    wäre scharf wenn jemand noch eines hat und bereit ist es mir per PN zu schicken.



    danke vorab,


    ``ja habe die suche bedient - tote links - keine inhalte`

    --
    während du das liest könntest du woanderst sein...

  • Joa, super sache.


    Briefe hats da reichlich, Gutachten nicht.


    bin auf der Suche nach dem Gutachten einer Geräuschmessung: :446:KN-Lufi // SR 500


    thx, so far

    --
    während du das liest könntest du woanderst sein...

  • Bei Deiner Erstzulassung macht ein kompetenter Sachverständiger (der Ahnung hat um die N-Eintragung in den Papieren) die "Geräuschmessung" mit dem Ohr: "Nicht zu laut für die Erstzulassung." Also ohne Kosten für eine technische Messung (die nur für neuere Erstzulasungen nötig wäre).

  • Zitat

    Original von Olaf Mitender
    bin auf der Suche nach dem Gutachten einer Geräuschmessung: :446:KN-Lufi // SR 500


    Ich habe noch von keinem Gutachten gehort fuer K&Ns, wenn es eins gab war es wahrscheinlich ein Einzelgutachten und das hilft genau soviel weiter wie die Scheine.


    Wenn ein Pruefer auf ein Gutachten fuer einen K&N besteht suche DIr einen richtigen Gutachter.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Zitat

    Original von Torsten3


    Ich habe noch von keinem Gutachten gehort fuer K&Ns, wenn es eins gab war es wahrscheinlich ein Einzelgutachten und das hilft genau soviel weiter wie die Scheine.
    Torsten


    er meinte, falls ich ihm ein schreiben über eine geräuschmessung ( Einzelgutachten ) eines K&N an ner SR500 verlege wäre er d`accord.
    dachte das hat vielleicht jemand mal machen lassen...


    Zitat

    Original von Torsten3
    Wenn ein Pruefer auf ein Gutachten fuer einen K&N besteht suche DIr einen richtigen Gutachter.


    Torsten


    Jeah Baby° ab morgen gehts dann los, touring baby! :yl:


    thx, so far

    --
    während du das liest könntest du woanderst sein...

  • 5 Prüfstellen später - ernüchternd.


    Und wirklich jedesmal eine andere version, am schluss habe ich mir nur noch eine tasse kaffe geholt und mich bespaßen lassen.


    gibt es dazu eigentlich irgendeinen rechtlichen rahmen? es kommt mir so willkürlich vor°
    habe eine 82 zugelassene 2J4, auffem papier steht stand 77db N und fahrt 88db N


    verständnisfrage:
    übersteigt meine version mit k&n diese werte? wäre 1982 aber noch im rahmen gewesen?
    weil einer meinte sowas wie der eingetragene wert dürfe sich nicht verschlechtern...


    muss doch ne vorgabe geben, in diesem land gibts doch für alles ne vorschrift°


    hätte gerne ein paar Fakten, kann es nicht abhaben wenn ich weiß das etwas nicht stimmt, es jedoch nicht belegen kann.
    kam mir halt was blöd vor, da ich am schluss aufgrund von sich nicht deckender aussagen davon ausgehen konnte, dass mir mindestens drei märchen erzählt haben, sie zu eitel waren um zu sagen "weiß ich grad auch nicht"


    hat irgendwer mal nen K&N beim TüV messen lassen? was kommt da db techisch raus?


    )nebenbei lernt man auch das Umland kennen(

    --
    während du das liest könntest du woanderst sein...

  • Zitat

    Original von Olaf Mitender
    eine 82 zugelassene 2J4, auffem papier steht stand 77db N und fahrt 88db N


    verständnisfrage:
    übersteigt meine version mit k&n diese werte? wäre 1982 aber noch im rahmen gewesen?
    weil einer meinte sowas wie der eingetragene wert dürfe sich nicht verschlechtern...


    Entweder hast Du Dich vertippt oder das wurde in den Papieren gemacht; denn meiner Information nach geht bei der SR von der gesetzlichen Vorgabe und der Erstzulassung her gar nicht mehr als 84 N Fahrgeräusch.
    77 N Standgeräusch ist eigentlich bei der 20-KW-Version eingetragen. Wenn man sich eine höhere Leistung eintragen läßt, kann auch das Standgeräusch entsprechend höher eingetragen werden.
    Bei mir wurden ohne Messung 27 KW und 79 N eingetragen.


    Da Du N-Eintragung hast, sind die Werte mit den 21 db(A) Aufrechnung (da es kein N mehr gibt) und den 5 db(A) Toleranz so hoch, daß sie mit einem K&N auf keinen Fall überschritten werden.
    Aus diesem Grund wurde bei mir auch ohne jede Messung der offene Lufi eingetragen.

  • Danke so langsam kommen wir der Sache näher,



    Zitat

    Original von Hetzer


    Entweder hast Du Dich vertippt oder das wurde in den Papieren gemacht;


    gerade nochmal geschaut 77 und 88 dB(A) so habens die getippt °


    Zitat

    Original von Hetzer
    77 N Standgeräusch ist eigentlich bei der 20-KW-Version eingetragen.


    korrekt, ist mit LB.


    Zitat

    Original von Hetzer
    Da Du N-Eintragung hast, sind die Werte mit den 21 db(A) Aufrechnung (da es kein N mehr gibt) und den 5 db(A) Toleranz so hoch, daß sie mit einem K&N auf keinen Fall überschritten werden.
    Aus diesem Grund wurde bei mir auch ohne jede Messung der offene Lufi eingetragen.


    N=National? und woher kommen jetzt die +21 dB(A) ?

    --
    während du das liest könntest du woanderst sein...

  • Zitat

    Original von Olaf Mitender
    N=National? und woher kommen jetzt die +21 dB(A) ?


    http://www.ratpak.de/depot/spip.php?article157


    Entweder Du findest einen Sachverstaendigen oder Du musst in den sauren Apfel beissen und ein Einzelgutachten erstellen lassen, die Kosten fuer eine Fahrgeraeuschmesseung sollten so ueber 200 Euro liegen.
    Oder Du fragst mal wer in deiner Umgebung denn als Sachverstaendiger ansprechbar ist, hier im Dorf ist das kein Problem mit der Eintragung....in zwei Jahren gibt es hier wieder ein Treffen;-)


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Zitat

    Original von Olaf Mitender
    N=National? und woher kommen jetzt die +21 dB(A) ?


    N wurde aus 7m Entfernung gemessen.
    die 21db/A sind der Aufschlag zu den neuen Messungen aus 0,5m und 45°

  • Wofür überhaupt der ganze Aufwand, für den blöden offenen K&N?

  • Zitat


    AH, jetzt ja° sowas suchte ich,
    wobei da steht N nur bei EZ bis 1980 => ?


    Zitat

    Original von Torsten3
    Entweder Du findest einen Sachverstaendigen oder Du musst in den sauren Apfel beissen und ein Einzelgutachten erstellen lassen, die Kosten fuer eine Fahrgeraeuschmesseung sollten so ueber 200 Euro liegen.
    Oder Du fragst mal wer in deiner Umgebung denn als Sachverstaendiger ansprechbar ist, hier im Dorf ist das kein Problem mit der Eintragung....in zwei Jahren gibt es hier wieder ein Treffen;-)


    Also abgesehen davon dass auch ich für Geld arbeiten muss,
    gehts mir hier sogar ums Prinzip! Ich suche weiter!


    Der MAnn der "hier" als Sachverständiger gehandelt wird - will ne Messung


    also wenn ich zwei jahre ohne eintragung und ohne stress fahre...
    wobei es würde mich ja reizen - dann komme ich vorbei ;)




    Zitat

    Original von the piz



    N wurde aus 7m Entfernung gemessen.
    die 21db/A sind der Aufschlag zu den neuen Messungen aus 0,5m und 45°


    Danke,


    => wenn jetzt bei mir auffem Papier "N" steht, die Mühle aber ne EZ 1983 hat, bekomm ich den Aufschlag trotzdem?


    --
    Und achja,
    warum den ganzen Aufwand wegen nem K&N ?
    Wie immer wenn es unverhältnismäßig wird, hat`s nichts mit Logik zu tun (Leistungsverbesserung usw..)


    Mir gehts um die Ästhetik[Blockierte Grafik: http://dl.dropbox.com/u/582492/eat%20this%C2%B0.jpg]

    --
    während du das liest könntest du woanderst sein...

  • Zitat

    Original von Olaf Mitender
    ...


    korrekt, ist mit LB.


    ...


    Alle SR, egal ob gedrosselt oder nicht, sind mit LB (ausser die mit mehr als 25kW in den Papieren.)

    Ein Topf, ein Tritt, ein riesiges Vergnügen...


    Wer gegen ein Minimum Aluminium immun ist, besitzt Aluminiumminimumimmunität.

  • Zitat

    Original von Kiwa


    Alle SR, egal ob gedrosselt oder nicht, sind mit LB (ausser die mit mehr als 25kW in den Papieren.)


    Dachte der Eintrag beziehe sich auf den ehemals verjüngten Ansaugstutzen...
    wieder was gelernt, thx

    --
    während du das liest könntest du woanderst sein...

  • Zitat

    Original von Olaf Mitender
    AH, jetzt ja° sowas suchte ich,
    wobei da steht N nur bei EZ bis 1980 => ?


    N oder nichts in den Papieren = bis 07.11.1980
    N Eintrag in den Papieren = bis 30.09.1983 Nationale Richtlinie (Rili)
    P Eintrag in den Papieren = bis 16.11.1984 EZ


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Zitat

    Original von Olaf Mitender
    gerade nochmal geschaut 77 und 88 dB(A) so habens die getippt °


    Dann ´mal hoffen, daß das mit dem 88 keiner merkt und korrigiert.
    Das Standgeräusch ist vom Gesetz her unwichtig und dient nur als Anhaltspunkt für die Polizei (hier in Berlin sogar ausschließlich, aufgrund einer Anordnung von oben).
    Die Standgeräuscheintrag kann geändert werden, muß halt den Tatsachen entsprechen.
    Wenn Du Dir also von einem Sachverständigen nach Messung ein gewaltig hohes Standgeräusch eintragen läßt, kannst Du richtig Lärm machen; denn wenn die Polizei eine hohe Standgeräuscheintragung (darauf achten, daß der Buchstabe N drin stehen bleibt !!!) und dann auch noch 88 N Fahrgeräuscheintragung sieht, lassen sie Dich auch mit einer Krawalltüte weiterfahren (die halt eingetragen sein muß).

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