Motortausch Unbedenklichkeit?

  • Hallo Leute


    Ich hab einen 48T Motorblock mit 2J4-Innereien und Kopf. Nummer beginnt logischerweise mit 48T. Und in der Schweiz schauen die Prüfer genauer hin, als bei Euch, wie's scheint. Denn in meinen 2J4-Rahmen soll laut Prüfer entweder ein 2J4-Motor, oder ich brauch ne Unbedenklichkeitsbestätigung.
    Jetzt die Preisfrage: Ich meine, mal in einem älteren Post was gelesen zu haben, dass jemand eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung hat. Nur find ich den Post ums verrecken nicht :402:


    Also, kann jemand helfen? Entweder mit Hint auf Post oder mit PDF der Bescheinigung selbst? Wär nett.


    Herzlich, arzee

    ÄssÄrrr ist Bessärrrrr!

    Einmal editiert, zuletzt von arzee ()

  • ich schieb das nochmal hoch, weil ich bisher nichts gehört hab, aber fast sicher bin, dass jemand eine solche unbedenklichkeitsbescheinigung von yamaha mal hier irgendwo erwähnt hat. wie gesagt find ich das aber leider nicht.
    :353:

  • Hallo,


    also ich habe nichts gefunden, schreibe daher einfach mal Yamaha an, da bekommste dann die Bestaetigung. Und wenn Du dieses hast haette ich daran fuer das Archiv Interesse.


    Vielleicht reicht Dir aber auch das -> http://www.ratpak.de/depot/spi…t=415#documents_portfolio


    Have A Nice Day
    Torsten


    PS: Mir ist nicht gelaeufig das in A Rahmen-Nr. und Motor-Nr. identisch sein muessen, oder hat der Pruefer keinen Sachverstand?

  • Zitat

    Original von Torsten3
    PS: Mir ist nicht gelaeufig das in A Rahmen-Nr. und Motor-Nr. identisch sein muessen, oder hat der Pruefer keinen Sachverstand?


    Zürich liegt in CH :326:
    Und in CH ist vieles anders...
    Gruss, Fabi

  • Sachverstand ist in der Schweiz zweitrangig ;)
    Erstrangig ist die Tatsache, dass der Rahmen mit 2J4 beginnt, der Tauschmotor aber mit 48T, und das gefällt dem Prüfer nicht.
    Tja, Beamtentum macht wohl dumm?!


    edit: fabi hat leider völlig recht.

    ÄssÄrrr ist Bessärrrrr!

    Einmal editiert, zuletzt von arzee ()

  • Moin!
    Kannst dem Prüfer ja mal erzählen, daß die einzige leistungsrelevante Änderung von 2J4 zu 48T im Motor die Nockenwelle ist. Und der ist es egal, was außen drauf steht...
    Wenn Du dann noch den 2J2- Endtopf gegen 48U tauscht hast Du ein ganzes PS mehr!

  • Schick doch YAMAHA-SCHWEIZ ne Mail.Die haben doch sicher schickes
    Briefpapier und können mal nen 3zeiler für den Obertüvkommissar auf
    setzen.
    Das Leben könnte so schön sein ohne Leute in Positionen!

  • Rainman: hab ich doch schon. Deren Antwort:

    Leider können wir Ihnen keine Bestätigung für Ihr Vorhaben geben.
    Homologationstechnisch ist es nicht möglich einen Motor aus einem anderen typengeprüften Modell zu übernehmen.
    Motor- und Rahmennummer müssen aus der selben Typenprüfung stammen (siehe Typenschein).
    Wir empfehlen Ihnen, einen entsprechenden Motor zu organisieren.

    danach ich:


    Danke, Herr XXXXXX, für ihre prompte Antwort. Dann werde ich Yamaha direkt anfragen. Denn beispielsweise in Deutschland (und dem großen Rest der Welt) ist das überhaupt kein Problem. Fahrwerk ist auch identisch, Motorleistung quasi gleich (+1 kW), also kann nicht von einer Leistungssteigerung gesprochen werden oder von einem Umbau, vielmehr handelt es sich im grunde genommen um einen reinen Tauschmotor.


    danach wieder er (freundlich, aber bestimmt, im Ton: "würde ja gern aber mir sind die hände gebunden"):



    Leider ist es so, dass das keine Rolle spielt ob der Motor nur marginal geändert ist oder nicht.
    Wenn ich homologationstechnisch meine heisst das, dass es sich um die Schweizer Gesetzgebung handelt.
    Da kann selbst der Hersteller nichts bewirken (der Hersteller wird sich sowieso nie in solche Angelegenheiten einmischen).
    Wenn dann jemand das mit einem vereinfachten Verfahren bewilligen kann, dann ist das höchstens eben die zuständige MFK selber.
    Wenn die mit einer Standmessung, technischer Kontrolle usw. einen solchen Umbau abnehmen, liegt das in deren Entscheidungsbereich.
    Normalerweise halten die Behörden sich aber an die Richtlinie 2b (Umbau und Abänderung von Motorrädern).
    In diesem Fall müssen Sie aber als Hersteller auftreten und die entsprechenden Nachweise erbringen.


    tja, shit happens. jetzt hab ich einen anderen ansatz. mal schauen. einschlagen der zahlen will ich aber nicht.


    cheers.

  • Mann, sind die beknackt.
    Wenn ich jetzt die Gehäusehälften eines 2J4-Motors nehme und den ganzen Rest von einem 48T-Motor, dann sind sie glücklich, weil die Motornummer nicht mit 48T, sondern mit 2J4 anfängt, wie auch die Rahmennummer.
    Die Beschaffung von zwei Hälften und die ganze Bastelei nur wegen der ersten drei Ziffern der Motornummer.

  • Da wirst Du beim Yamaha-Händer wohl tot umfallen, wenn Du die Preise hörst (ein Ersatz-Rahmen ohne Nummer kostet laut Deinem/meinem Gutachter 1900,- Euro; entsprechend wird das auch mit Motorhälften sein).
    Aber in Ebay gibt es mit etwas Geduld gute gebrauchte Gehäusehälften für sehr kleines Geld.

  • Auf was für Bestimmungen beruft sich der Prüfer?Wenn der blöd kommt
    einfach vorführen;wenns kein Patch gibt muß in den Papieren doch eine
    Begründung stehen warum und wieso die Maschine die Prüfung nicht
    bestanden hat!Wo steht eigentlich das ne SR ne Motornummer haben
    muß??

  • Zitat

    Original von Hetzer
    Da wirst Du beim Yamaha-Händer wohl tot umfallen, wenn Du die Preise hörst (ein Ersatz-Rahmen ohne Nummer kostet laut Deinem/meinem Gutachter 1900,- Euro; entsprechend wird das auch mit Motorhälften sein).
    Aber in Ebay gibt es mit etwas Geduld gute gebrauchte Gehäusehälften für sehr kleines Geld.


    Wer kauft schon eine neue Motorhaelfte?
    Ich meinte das etwas anders; in D-Land wuerde ich sagen weg mit der Nummer.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Stimmt. Ich kann mich da auch noch an leere Stellen erinnern, wo eigentlich eine Motornummer hätte sein sollen. Und seltsamerweise nicht so "geriffelt" wie original, sondern völlig glatt.

  • Wie ist denn das dann bei neuen Guzzis oder Ducatis? Da hat die Motornumer absolut nichts meht mit der Fahrgestellnummer gemeinsam.
    Werden die nun alle in der Schweiz nicht meht zugelassen?

    Ein Motorrad kann nicht einzylindrig und viertaktend genug sein.....

  • tja, das Zauberwort ist Homologation. Da bestimmt der Gesetzgeber, welcher Motorradtyp mit welcher Anfangsrahmennummer und Anfangsmotornummer und Vergasertyp und ..... ihr könnt euch wahrscheinlich ein Bild machen, wie's ungefähr weitergeht. Dass die Farbe der Unterhosen des potenziellen Fahrers nicht geregelt wird, ist eigentlich erstaunlich.

  • ..also ich weiß nicht....


    Nummern sind Nummern, die bleiben wie sie sind oder manchmal verändern sie sich auch... 8)


    wer weiß wie und wo ..... 8o



    Jack...

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

  • Jeder bekommt das zu sehen was er will bzw braucht.Und wenn garnichts geht frag doch die Jungs von Rot/Weiss Zürich.Dann
    gibts sicher keine Probleme oder erst recht.Ich hätte das Thema
    schon durch;legal,illegal,scheißegal.

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