schein futsch, wie anmelden?

  • moin zusammen,


    ich habe ein problem!


    nachdem ich den neuaufbau getüvt bekommen habe, ist mir irgendwo zwischen tüv, werkstatt, zuhause und straßenverkehrasmat der fz- schein abhanden gekommen. leider fiel es mir erst auf dem straßenverkehrsamt auf. ich hab fast zwei wochen gesucht wie ein blöder, er ist nicht mehr da, also verloren. das alles wäre kein poblem, wenn ich den schon als halter eingetragen gewesen wäre. leider bin ich das nicht. und noch besser: srmonster und ich haben damals keinen kaufvertrrag gemacht und ich kann ihn nicht erreichen. weder per telefon noch per email.


    weiß irgendeiner ne möglichkeit wie ich nun an nen schein komme? ich habe den brief, der hilft mir nach aussage des amtes nur leider nicht mehr.
    ich habe noch einen zweiten rahmen des gleichen baujahres da, neulacken und umstecken wären kein problem. nur, dann wieder rollenprüfstand, tüv, kohle! google hat mir bisher nicht weiterhelfen können.


    ich könnte kotzen.

  • stellen die dir keinen neuen aus ?? normalerweise geht sowas....

    Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn es nichts mehr hinzuzufügen gibt, sondern wenn man nichts mehr weglassen kann.

  • das ist latte ^^ solange die nummern nicht als geklaut drin stehen ist eigendlich alles kein ding...


    wenn man altes neu aufbaut hat man doch sehr selten nen schein ^^ daher kann man sowas neu bekommen

    Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn es nichts mehr hinzuzufügen gibt, sondern wenn man nichts mehr weglassen kann.

  • Zitat

    Original von neusser
    es geht wohl auch um das abmeldedatum. ich hab das zwar, aber nicht auf einem amtlichen papier.


    aufem typenschild steht das modell drauf und wenn echt kein papier zwecks baujahr da ist sollen sie davon was ableiten


    2j4 wurde ja auch bloß von 78 biw 84 glaub ich gebaut als beispiel..


    aber vllt erkennen sie das schriftstück ja an...

    Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn es nichts mehr hinzuzufügen gibt, sondern wenn man nichts mehr weglassen kann.

  • letztes abmeldedatum. nicht die ez. die steht auch im brief. der herr im amt konnte das "nicht auf seinem pc" sehen.
    es geht aber halt doch um den ganzen schein.

  • Moin,
    Der Schein wurde bei einer Abmeldung üblicherweise eingezogen.
    Der Brief ist und bleibt das Maß der Dinge wenn es um Besitzstand geht.
    Mit einer eidesstadlichen Aussage am Strasssenverkehrsamt bezüglich des verlohrenen Scheins kann solch ein Papier problemlos ersetzt werden.
    Wenn die Maschine vor der Umstelllung auf die "neuen" Papiere abgemeldet worden ist, kannst du keinen Fahrzeugschein besitzen, der wurde früher eingezogen.
    War die Maschine noch mit den "alten" Papieren zugelassen,und wurde erst nach der Einführung der "neuen" Briefe,(Zulassungsbescheinigung Teil I und II) abgemeldet, wurde der alte Schein zwar ausgehändigt, ist aber für die erneute Zulassung völlig egal.
    Die Daten der letzten Abmeldung sind über das letzte im Brief vermerkte Kennzeichen zu bekommen, das sind schliesslich Daten der Steuererhebung, sowas wird in Deutschland nicht weggeworfen......
    die Nummer des Briefes ist heute die Möglichkeit für das Amt alle Daten nachzusehen.
    Ein Fahrzeugschein als notwendiges Papier zur Zulassung eines Abgemeldeten fahrzeuges ist meiner meinung nach totaler Blödsinn.
    Das einzige Problem könnte natürlich sein wenn nicht mehr nachvollziehbar ist ob die Maschine abgemeldet wurde. Sollte das alte kennzeichen in alten Kreisgebiet wieder verfügbar sein ist eine "noch zugelassen" sicher auszuschliessen.
    Es sei denn wäre die Maschine natürlich noch zugelassen......
    Dann steht es dir als Besitzer des Briefes und der Maschine natürlich frei das Motorrad abzumelden und das kennzeichen als verlohren zu melden und eine verlusterklärung abgeben, was hier ebenfalls problemlos am Strassenverkehrsamt möglich ist.

    M.f.g. Dieselross / Torsten




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    3 Mal editiert, zuletzt von Dieselross ()

  • Moin,
    Keine Ahnung was bei dort schiefläuft , es wäre aber sicher hilfreich nochmal nachzufragen.
    Seit den "neuen" Papieren gibt es schliesslich auch keine "verfallenen" Briefe mehr und es ist gemeinhin viel einfacher ein stillgelegtes fahrzeug zuzulassen.
    Der wegfall einer Untersuchung nach §21 ist doch ein gutes beispiel. Sobald das fahrzeug einmal in DE zugelassen war braucht es keine Neuabnahme mehr, normaler neuer Tüv reicht aus.
    Hat der Tüv denn eine neuabnahme gemacht oder nur eine reguläre Tüvprüfung mit zusatzeintragungen? Wer steht denn auf deinem Tüvbericht als halter?
    Steht dort eine "Ex XY" ohne Kennzeichen oder dein Name?

    M.f.g. Dieselross / Torsten




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    2 Mal editiert, zuletzt von Dieselross ()

  • so, gerade bei verschiedenen ämtern angerufen.


    Fazit: OHNE Kaufvertrag ist sogut wie nichts machbar!! da ich den Eigentumsnachweis nicht erbringen kann.


    allerdings bekomme ich für den Rahmen/ Fahrzeug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. mal schauen was das hilft.


    also werde ich noch weiter versuchen stefan seydel zu erreichen.

  • Moin,
    Wer den Brief hat ist Eigentümer!
    Ein Kaufvertrag findet sich doch sicher bei deinen Unterlagen........ :D

    M.f.g. Dieselross / Torsten




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  • jaja.........mach ich nicht


    Alle Ämter, neuss, düsseldorf und grimma(ossiland) haben mir die aussage gegeben das ich den schein unbedingt haben muss! frag mich nicht warum.

  • Moin!


    Wenn es schon ein "neuer" Schein ist, kann man schon verstehen, dass die Ämter den sehen wollen: da stehen nämlich die ganzen Eintragungen drin, im Brief steht nichts mehr. Ich würde mir der Einfachheit halber auch einfach einen Kaufvertrag "besorgen". Anschließend kräht da doch echt kein Hahn mehr nach.


    Munterhalten!
    aenz

    I went down on 31 street to pick up a jug of alcohol.
    I told the man to put in some water,
    but he wouldn't put any drop at all:
    100 % alcohol!
    :ber:


    Skype: der_aenz

  • Außerdem steht auf den neuen Briefen auch explizit drauf, dass es sich dabei NICHT um den Eingetumsnachweis handelt.

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  • Wenn du ein Fahrzeug gekauft hast, bei dem die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) verloren gegangen ist, muss der letzte Halter den Verlust erklären (Ausnahme: Du hast einen schriftlichen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass dir das Fahrzeug mit diesem Dokument übergeben wurde).

    Ticking away the moments that make up a dull day...

  • ich glaub ihr seht das ein bischen eng ?(


    für scheunenfunde/geragenfunde bekommt man ohne jeden nachweis nen brief... manche retten motorräder und autos vor der schrottpresse und bauen die auf und bekommen nen brief...


    das wäre nach euern reden absolut unmöglich aber die fälle gibt es doch immer mehr... und ich denke nicht das einer nen altes bike was aus ner scheune stammt wegschmeißt wegen einen nichtvorhandenen breif =)


    bei meinen eltern eine stadt weiter hat einer sogar im zugemauerten kellerraum nen bike ausem 2 WW gefunden... wie soll man für sowas papiere haben ^^

    Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn es nichts mehr hinzuzufügen gibt, sondern wenn man nichts mehr weglassen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von zombie ()

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