ZitatAlles anzeigenOriginal von jochus
Ich hab jetz mal bei mir geschaut,
Ich hab im alten Brief 83 N eingetragen(Fahrgeräusch)
Und 77 N (standgeräusch)
In der neuen Bescheinigung Teil 2 ist weitend breit kein N mehr ,sondern nur noch Fahrgeräusch 83
Da der alte Brief ungültig ist ,wird sich da nix mehr Regel lassen ,denk ich ?!?
Berichtigung nach genauem Schauens:
Bescheinigung Teil 2
Standgeräusch 90 dB
Fahrgeräusch 83 dB