Neuer Auspuff --> 83N auf 92P geändert ?

  • Moin,
    ich hab letzte Woche meine 2J4 durch den Tüv gebracht und mir meinen Auspuff nach einer Fahr- und Standgeräuschmessung eintragen lasse....
    Ich hatte noch die 83N und 77N als Werte im Brief, die jetzt nach der Messung im Gutachten auf U.1 (92P) und U.3 (84) geändert wurden.


    Muss ich das verstehen ?
    Mein ja nur weil 83N = 83+21+5 = 109db sein müssten, oder nicht ?


    Der Prüfer meinte das geht nur so, so wäre der ESD gemessen und das sind seine Werte...


    Die alten Werte wären dann ungültig :(


    Wenn ich den originalen ESD fahren wollte müsse ich mir ihn wieder eintragen lassen ???


    Wenn also der neue ESD leiser ist als es im Schein steht muss es doch nicht nach unten korrigiert werden ?


    Viele Grüße,
    Robin

  • Hättste die Tüte als "Wahlweise" eintragen lassen müssen.

    Gruß vom donko


    ________________________________________________________________


    Was ich nicht weiss, das muss man mir erst mal beweisen!

  • Danke, dann werde ich mal bei Gelegenheit mit nen originalen zum Tüv und mir das ändern lassen. Sollte ja kein großer Akt sein ;)
    Gruß, Robin

  • Zitat

    Original von Graupe
    Danke, dann werde ich mal bei Gelegenheit mit nen originalen zum Tüv und mir das ändern lassen. Sollte ja kein großer Akt sein ;)
    Gruß, Robin


    "Wahlweise" habe ich für Solo- oder Zweipersonenbetrieb und für ein Windschild (was ich nur im Winter anbaue da es schei... aussieht aber gut schützt) eintragen lassen. Ist praktisch.

    Bis die Tage – und immer eine Handbreit Asphalt unter den Rädern...


    kickthekicker
    von der SR 500 ECKE

  • ich häng mich hier mal dreisterweise dran, habe die frage schon in meiner Begrüßung geschrieben, aber hier ist sie besser aufgehoben:


    Ich habe im Schein bei EZ 05/1980 97 dB als Standgeräusch eingetragen ohne "P" oder sonstige zusätze... heißt das, dass ich theoretisch nach nationaler gemessen werden würde?
    Das wären dann 97 + 21 (alte Methoden, keine Nahfeldmessung) + 5 (Toleranz)
    = 123 dB das ist ja schon auf düsenjet niveau!!
    Ich schätz mal, das Dingens hat momentan heißgefahren so 105, dabei möchte ich es auch belassen, aber allein die Tatsache....


    Vielleicht weiß jemand was, weil die 97 auf nahfeld werde ich nicht schaffen :)

  • Der N Zusatz wurde bei mir vergessen als ich die Entdrosselung von 27 auf 32 PS
    eintragen ließ.
    Auf dem Yamaha-Gutachten von 1978 sind die neuen Geräuschwerte ohne N.
    Ich hab dem Herrn Ingenieur erklärt das es zu der Zeit keine andere Messung als die
    Nationale gab und er hat einen Änderungsschein ausgestellt.
    Mit dem hab ich auf der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein mit N an den
    Geräuschwerten erhalten.


    Als ich später einen Supertrapp mit 98 dBA eintragen ließ hab ich dem Sachverständigen erkärt das der Auspuff damit ja unter dem zulässigen Geräuschwert
    ( 78+21+5=104 dBA ) liegt und er hat darauf die 78N aus den Papieren übernommen.


    Also ist das mit den Nationalen Messmethoden heutzutage nicht mehr allgemein
    bekannt.
    Aber für einen für Informationen zugänglichen Sachverständigen dürfte das kein Problem darstellen.
    Ein Problem ist das solche Sachverständige immer seltener werden. ;(


    Gruß
    Hausel

  • :a: na toll! hab gerade festgestellt, das bei meiner nur 90(u1) und 83(u3) drinnsteht... da ist mein kedo dragpipe sicher drüber, vor allem mit dem (eingetragenen) offenen k&n! is wohl beim eintragen der entdrosselung geändert worden...

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