Fahr- vs. Standgeräusch

  • Ich lese hier gerade erliche alte threads durch bzgl. der zulässigen DB Entwickelung, komme aber nicht wirklich weiter.


    In meinem Schein sind folgende Werte eingetragen:


    Stand: 93N
    Fahr: 83N


    Ist das korrekt so? :du: Irgendwie nicht, oder?


    Mopped ist 'ne 81er mit standard Lufi und Pott.


    Gruss
    Guido

    """FOUR WHEELS MOVE THE BODY - TWO WHEELS MOVE THE SOUL"""

  • Einfach still sein und nix sagen.....

    ´78 SR-Rahmen wartet geduldig auf Aufbau
    ´86 SRX endlich fertig
    ´89 Ducati 851 im Aufbau
    Suche: +++Ducati 851/888 Stahl-Heck+++

  • Ja, vielen dank.... aber was nützt es mir wenn das Fahrgeräusch dann trotzdem bei 83N steht? :du:

    """FOUR WHEELS MOVE THE BODY - TWO WHEELS MOVE THE SOUL"""

  • Hoffen, daß sie bei Verdacht "zu laut" nur eine Standgeräuschmessung machen ...


    Im übrigen ist auch 83 N nicht so schlecht. Mit den insgesamt 26 dB Toleranzen sind das immerhin 109 dB (bei halber Nenndrehzahl?). Da kannst Du schon etwas Lärm machen.

  • moin,


    gesetzliche richtlinien gibts nur fuer das fahrgeräusch.
    da das aber nur sehr aufwändig zu messen ist, wird zusätzlich das standgeräusch eingetragen.
    das lässt sich bei einer polizeikontrolle leicht messen (bei halber nenndrehzahl etc...)
    ist das hoeher als eingetragen, kann die maschiene eingezogen werden um das fahrgeräusch zu messen, da die polizei dann ja den begründeten verdacht hat, dass da manipuliert wurde..


    das alles führt dazu, dass sich manche superschlauen ein phantasie standgeräusch 120 zb eintragen lassen (ist nicht wirklich ganz legal)


    allerdings sind die gruenen nicht so doof das alles zu glauben, stand 120 fahr 80...alles klar...

  • Zitat

    Original von Hetzer
    Hoffen, daß sie bei Verdacht "zu laut" nur eine Standgeräuschmessung machen ...


    Im übrigen ist auch 83 N nicht so schlecht. Mit den insgesamt 26 dB Toleranzen sind das immerhin 109 dB (bei halber Nenndrehzahl?). Da kannst Du schon etwas Lärm machen.


    die rechnung gilt nur fuer stand, nicht fahr...


    das wird ganz anders ermittelt...


    immer interessant: dernico


    auf motorradthemen, dann loud is out?

  • Hab ne 82er die weder "N" oder Sonstiges hinter den Zahlen stehen hat.


    Standgeräusch: 78


    Fahrgeräusch: 84


    Was soll mir das sagen?


    Greets


    HolgerD

    Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, aber er hat keinen Anspruch darauf, dass andere sie teilen. (Manfred Rommel)


    Scype: homawida

  • wann die rennleitung "N" oder nicht "N" anwendet, steht im gesetz. ob es auf dem schein steht, ist unerheblich. abgesehen davon ist "N" beim fahrgeräusch eh schwachsinn, da gibt es keine methode "N".


    wie der hetzer sagt, die zahlenmystik ist reine psychologie, einen anspruch auf krawall kann keiner daraus ableiten.


    gruß, kohai

    Racing is the answer! But I don't remember the question...


  • Ist eine N Messung, Nahfeld

  • Aus dernico-Seite:


    "bis 30.09.1983: Nationale Richtlinie (Rili)"


    "N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden"


    Da es N noch bis 30.9.83 gab, wird das auch vom 7.11.80 bis 30.9.83 diese Bedeutung gehabt haben (meine EZ ist März ´83 und auch noch N).

  • ich würde den drehzahlmessser abbauen denn ohne den können die keine Fahrgräuschmessung durchführen.


    Gruss Heiko

  • Ja aber ob son Ding ein normaler Streifenwagen dabei hat ist ne andere Sache.


    Gruss Heiko

  • Und in der Sicherstellungszeit fallen Unterstellkosten oder so an, die man dann ebenfalls bezahlen muß (zusätzlich zu den Mehrkosten durch Fahrzeugwegfall und den Meßkosten) ...

  • Zitat

    Original von Bombenleger
    ich würde den drehzahlmessser abbauen denn ohne den können die keine Fahrgräuschmessung durchführen.


    Gruss Heiko


    moin,


    lies das mal bei nico durch...


    auf deinen dzm dürfen die sich nicht verlassen, meiner zeigte nur 2/3 an.
    wenn die ein lärmmessgeraet haben, werden sie auch nen dzm an dein zündkabel klemmen.

  • Ist doch völlig egal, was im Schein oder Brief steht. Das für die STVO maßgebende FAHRgeräusch ist für alle Motorräder eines Baujahres gleich. Da KANN und DARF nichts unterschiedliches in den Briefen stehen. Das lesen die aus einer großen Tabelle ab. Das Standgeräusch gibt ja nur einen Hinweis, und jeder halbwegs durchblickende Polizist kennt die ungefähren Grenzwerte und weiß, dass das so nicht sein kann.
    Blöd sind die ja auch nicht...

  • ...im übrigen finde ich es in einem so dicht besiedelten Land wie D eine ziemliche Rücksichtslosigkeit, wenn Fahrzeuge sooo laut sind, dass irgendwelche Schergen die Illegalität schon auf den ersten Hör feststellen können.
    Stellt euch mal vor, ihr wohnt an einer auch nur halbwegs stark frequentierten Strecke und dauernd kommen da so Donner- und Brüllbrüder vorbei...is nicht witzig!
    Für die, denen das egal ist: Es sind schon Strecken aussschließlich für Motorräder und nur wg. des Lärms gesperrt worden. Dass das schöne Strecken sind, ist klar, gelle?!
    Nobby

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    Better Motörhead than dead!

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