Vollabnahme...

  • Hi.

    Zitat

    Original von sst 350
    Bundesweit gilt:
    Kraftfahrzeuge,abgemeldet mit allen Papieren und letzten im Brief eingetragenen Kennzeichen...


    Was mache ich denn wenn ich das letzte Kennzeichen nicht hab?


    mfG Steffen

  • Zitat

    z.B. Hu, AU,Werkstattbesuch,Fahrt zur Zulassungsstelle


    An einen Werkstattbesuch wird die Gesetzgebung wohl nicht gedacht haben.


    Zitat

    Original von sst 350 nach § siehe Stvzo durchgeführt werden.


    Die Antwort nach der Quelle biste damit immer noch schuldig:-(


    Zitat

    Keine Probleme mit irgendwelchen Institutionen.


    Nicht erwischt zu werden sagt nicht aus das es legal ist.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Früher stand das alles im § 23 StVZO:
    (4) Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein; die an zulassungsfreien Anhängern nach § 60 Abs. 5 angebrachten Kennzeichen dürfen keine Stempelplakette führen. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsstelle angehört, und die Angaben des Namens des Landes und des Namens der Zulassungsstelle. Die Plakette muß so beschaffen sein und so befestigt werden, daß sie bei einem Ablösen in jedem Fall zerstört wird. Der Halter hat dafür zu Sorgen, daß die nach Satz 3 angebrachte Stempelplakette in ihrem vorschriftsmäßigen Zustand erhalten bleibt; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. Bei Zuteilung oder zur Abstempelung des Kennzeichens ist das Fahrzeug vorzuführen, wenn die Zulassungsstelle nicht darauf verzichtet. Bei der Abstempelung ist zu prüfen, ob das Kennzeichen, insbesondere seine Ausgestaltung und Anbringung, den Rechtsvorschriften entspricht. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Bremssonderuntersuchung oder Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfaßt sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Zulassungszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des Halbsatzes 1. Die Zulassungsstelle kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.


    Der Absatz ist aber mittlerweile gestrichen, der § 23 beschäftigt sich nur noch mit Oldtimern.


    Neu ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen


    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

    Ticking away the moments that make up a dull day...

  • Zitat

    Original von miwol
    ...wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat...[/URL]


    Leider steht dort nicht wann die Zulassungsbehoerde dieses zuteilen muss,
    und ob es eine Kann- oder Mussregelung ist:-(


    Hat jemand eine Ahnung wo man das nachlesen koennte?


    Have A Nice Day
    Torsten


  • Deutlicher geht es eigentlich nicht: "Vorab" bedeutet, dass du zum Strazenverkehrsamt gehen musst, denn dann erklärst, dass du ein Fahrzeug anmelden möchtest, das keine HU oder Abgaskontrolle hat. Dort wird dir ein Kennzeichen zugeteilt und du bekommst einen Schrieb, dass du mit den ungestempelten Kennzeichen zur HU oder/und Abgasuntersuchung fahren darfst. Anschließend musst du zurück und die Kennzeichen stempeln lassen. Da steht nix von kann.


    Was noch hinzukommt ist, dass du nicht ohne weiteres deine alten Kennzeichen nehmen kannst, da sie nach 7 - 14 Tagen neu vergeben werden können, wenn du dein Fahrzeug abmeldest und das Kennzeichen nicht reservierst.
    Z. B.:
    http://www.kreis-ploen.de/k_ve…mt14/download/neuefzv.pdf

    Ticking away the moments that make up a dull day...

    Einmal editiert, zuletzt von miwol ()

  • ...eine Antwort auf meine eigentliche Frage habe ich noch immer nicht bekommen.


    Darf nur der TÜV eine Vollabnahme machen???


    Oder auch deKra oder GüS?????


    Gruss,
    Dirk

    Motorrad fahren macht unabhängig,SR fahren macht abhängig.


  • Was meinst du denn mit Vollabnahme?

    Ticking away the moments that make up a dull day...

  • Ich habe ja jetzt aktuell eine 20 Jahre abgemeldete 79er SR wieder zugelassen:


    Prozedere war:


    mitm Hänger (hatte auch kein altes Kennzeichen mehr) zum Tüv.
    Habe ihm gesagt, ich möchte genau DIE Prüfung machen, damit ich danach zur Zulassungsstelle kann und die wieder ANmelden kann (Abmeldezettel, habe ich ihm gegeben, sowie den alten Brief).


    Alles geklappt-> Zulassungsstelle:
    Hatte einen reinen HU Zettel dabei (also normalen TÜV- bestanden)


    Dann fingen sie an, ja aber die ist länger als 7 Jahre abgemeldet. Es sei neu, dass man jetzt ne VOLLABNAHME machen muss, wenn ein Kraftfahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet ist.
    (Die Tante von der Zulassung hat sich extra bei ihrem Chef erkundigt, telefonisch in meiner Anwesenheit)


    Hat sich dann herausgestellt, dass der Küs-Mensch mir nur den falschen Zettel ausgedruckt hat.


    Der Knaller bei mir war, dass sie dann die SR nicht anmelden konnte, weil sie laut PC noch NIE abgemeldet war. Laut PC (Flensburg Zentralregister sonstewas) ist die SR immernoch mit dem alten (in der Abmeldebescheinigung angegebenen Kennzeichen) angemeldet.
    Durfte dann um 3 Stunden später wieder hinfahren, als sie das dann in Flensburg geklärt hatten! Dann konnte ich sie endlich zulassen!


    Diese Erfahrungen sind 2 Wochen alt.

  • Hättest du das gewusst, was? Einfach mit dem alten Kennzeichen auf des Vorbesitzers Rechnung rumgurken. :D


















    :349: :369:

  • ...das Motorrad (eine SR ) war die letzten acht Jahre in Holland zugelassen.Deshalb die Vollabnahme (Vollgutachten).

    Motorrad fahren macht unabhängig,SR fahren macht abhängig.

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    Zum obigen Beispiel: Kedo Artikelnummer: 27742
    Yamaha Teilenummer:…
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    Der Vollständigkeit halber:

    M12x1,25x55 mit Federring und U-Scheibe.






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    Gerade am Anfang…
  • Schwenker

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    […]

    Wenn meine Fragen unsinnig sind, klär mich bitte auf warum. Das wäre nett.
    Mein Gedanke: Wenn z.B. das Auslass-Ventil nicht richtig schließt, wird nix angesaugt.
  • ...Endspurt


    >>> Position und Einstellung der Schaltung <<<

    Als nächstes montieren wir das Schaltsegment und bringen die Schaltklinke von unterhalb zwischen den Stiften der Schaltwalze in Position.



    Zum Schluß setzen wir noch die Schaltwelle ein…

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