Thread gesucht: EZ -> TÜV

  • Es gab doch mal nen Thread, in dem zusammengetragen wurde, zu welchen Erstzulassungen welche Forderungen vom TÜV gestellt werden? Ich kann den ums verrecken nicht finden, kann mir jemand 'nen Tip geben bitte?

  • Ja, danke!


  • Erstzulassung 31.12.1986 ist der letzte Termin für gesetzmäßiges Weglassen der hinteren Blinker bei Ochsenaugen (auch wenn manche mit späterer EZ das trotzdem eingetragen haben, wobei diese Eintragungen halt dem Gesetz widersprechen, das mit Gültigkeit ab 1.1.1987 entsprechend geändert wurde, daß die hinteren Blinker nicht mehr an "beweglichen Fahrzeugteilen" befestigt werden dürfen, wozu im Allgemeinen eben die Gabel mit allen Anbauten wie Lenker zählt).

  • Genau. Dabei reicht, wenn Du O-Augen als Fahrtrichtungsanzeiger eingetragen hast (entweder mit Prüfnummer, d.h. Hella-Gläser, oder die von Schwein-Gerippe mit 11E auf der einen und 12E auf der anderen Seite).
    Bei mir steht "Fahrtrichtungsanz. a. d. Lenkerenden" oder so. Damit ist klar, daß alle Blinker am Lenkerende sind. Es muß also nicht drinstehen "zusätzliche hintere Blinker entfallen" oder so, obwohl das manche drinstehen haben, weil es vieles für begriffstutzige Streckenposten vereinfacht (bei mir haben sie deshalb ´mal bei einer großen allgemeinen Verkehrskontrolle ewig lange herumtelephoniert und dicke Wälzer nachgeschlagen, bis sie endlich einsehen mußten, was aus der deutschen Sprache - s.o. - klar hervorgeht).

  • Aber wenn ich auf den Blinkern die jeweils wichtige E-Nummer auf den Blinkergläsern habe, wieso soll man das denn noch eintragen?

  • Weil es eine Veränderung des Zustands ist, in dem sie ausgeliefert wurde und die Betriebserlaubnis bekam.
    In der damals ausgestellten Betriebserlaubnis gab es vier Blinker, zwei vorne, zwei hinten, wobei nur die vorderen an beweglichen Teilen befestigt waren.
    Baust Du O-Augen an und läßt die hinteren weg, gilt somit diese Betriebserlaubnis nicht mehr. Die wird erst dann entsprechend geändert, wenn die Änderung, die vom TÜV auf einen Zettel geschrieben wird, dann im Schein und damit auch im Rechner der Behörde eingetragen ist.


    Wäre die SR mit O-Augen ohne E-Nummer auf den Gläsern ausgeliefert worden und Du würdest jetzt welche mit E-Nummern anbauen, könntest Du die Eintragung weglassen (obwohl es auch dazu unterschiedliche Meinungen gibt, was Dir Torsten3 aber genauer erklären könnte).

  • Zitat

    Original von Hetzer
    Wäre die SR mit O-Augen ohne E-Nummer auf den Gläsern ausgeliefert worden und Du würdest jetzt welche mit E-Nummern anbauen, könntest Du die Eintragung weglassen (obwohl es auch dazu unterschiedliche Meinungen gibt, was Dir Torsten3 aber genauer erklären könnte).


    Mal kurz:
    Es darf nur eine gesetzliche Regelung Anwendung finden; teileweise wird dies ignoriert.
    z.B. wenn der Scheinwerfer ein (E) hat so muss der Rest der Beleuchtung auch angepasst werden.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Zitat

    Original von Torsten3
    z.B. wenn der Scheinwerfer ein (E) hat so muss der Rest der Beleuchtung auch angepasst werden.
    teileweise wird dies ignoriert.


    Genau, ignoriert.
    Bei mir hat der Scheinwerfer eine E-Nummer, die Ochsenaugen sind mit alter Prüfnummer eingetragen. Und es darum ging, daß ich das Hella-Licht nicht draufhaben darf (für das gelbe Bremslichtglas drei Monate zu späte Erstzulassung, rotes Glas kein Prüfzeichen für Rück-plusBremslicht), sagte mir der Bekannte Sachverständige W., daß ich mir ein Rücklicht mit E-Nummer besorgen soll, dann sei alles schick.
    Es hat sich noch kein Prüfer und kein Streckenposten daran gestört, daß Vorder- und Rücklicht E-Nummern haben, die Ochsenaugen aber eingetragene alte Prüfnummer.

  • Also wenn eine E-Nummer drauf ist:


    Zitat

    Das hat sich geändert Mag! Eine E-Nummer heisst, dass dieses Teil geprüft wurde und somit an jedes Fahrzeug geschraubt werden darf, eine Typenzuordnung in dem Sinne gibt es nicht mehr! Die E-Nummer bescheinigt dem Auspuff, dass dieser Endtopf die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet und somit die für ihn geltenden Vorschriften einhält. Das ist generell eine Eigenschaft der E-Nummer. Ein Blinker hält auch die für ihn geltenden Richlinien ein (helligkeit,bruchsicherheit,usw.), das wird ihm durch die aufgedruckte E-Nummer bescheinigt!!! Aus diesem Grund kann man Auspuff und Blinker durchaus vergleichen!! Die E-Nummer, genauso wie die ABE sind allerdings kein Garant dafür, bei jeder Prüfung zu bestehen. Wenn der Auspuff als Beispiel bei der Lärmmessung die Vorschriften nicht mehr einhält, dann ist die E-Nummer ungültig und der Auspuff illegal. Genauso ein zerbrochenes Blinkerglas!! Dies ist übrigens die Aussage eines TÜV-Prüfers, der im Vorstand des TÜV-Nord sitzt! Ich glaube dem einfach mal, da er solche Sachen mitbestimmt! ;)


    Demnach ist es genau so wie ich denke, wenn ne E-Nummer drauf ist-> nichts mit TÜV und eintragen lassen. Naja bei der nächsten Kontrolle oder beim Tüv-Termin werde ich einfach mal nachfragen :477:


    Gruß

  • Wie ist das jetzt mit der Lautstärke... im TÜV-Link steht, die Umstellung erfolgte zum 1. Mai 1981. An verschiedenen anderen Stellen (PDF auf unserer eigenen Seite, Kaufberatung auf Motorrangs Seite) ist aber die Rede von 1980. Weiß es jemand ganz genau?

  • Standgeräusch


    Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
    Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
    Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
    Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
    Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
    Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.
    (wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)


    Quelle

  • Zitat

    Original von DaineseBiker


    Baujahr vor dem 07.11.1980


    Baujahr? Wie stellen sie das fest? Erstzulassung erschiene mir sinnvoller.

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