2J4 Heckrahmen Eintragung

  • Hi Leute!


    War heute beim Tüv, zwecks Umbaubesprechung. Einer meiner Punkte war die Kürzung des Heckrahmen. Fahre eine 2J4, konnte aber leider nur das 48T Gutachten von Ratpack vorlegen. Hat jemand von Euch die Heckrahmenkürzung eintragen lassen und kann mir eine Kopie der Eintragung zukommen lassen?


    VG, Tim

  • Hi,


    in diesem Thread tut sich nix :du:
    Es kann doch nicht sein, dass hier noch niemand den Heckrahmen einer 2J4 gekürzt hat :326:brauche auch eine solche Abnahmebescheinigung!

    Nur ein Mopedfahrer versteht warum ein Hund seinen Kopf aus dem Autofenster hält

  • Muß das denn wirklich eingetragen werden?
    Ich hab's geändert (nicht gekürzt) mit Absprache, aber ohne was eintragen zu müssen...

  • Hallo, würde auch gerne mein Heck bei meiner 2J4 umändern/kürzen.
    Hat irgendwer eine Eintragung oder so
    Gruß Roland

  • Bis wo willst du den kürzen?
    Bis zur hinteren Sitzbankhalterung interessiert das niemanden.
    Bis zur Stoßdämpferaufnahme auch nicht. Wird dann lediglich als einsitzer eingetragen.


    Läuft jedenfalls in B so beim Tüv.


    Gruß Reiner

  • Yep,


    such Dir einen sachverständigen Prüfling ...
    Die werden zwar immer seltener, aber es gibt sie noch.


    Bis zur Stoßdämpferaufnahme ist Alles machbar, da brauchts auch kein Gutachten dafür, wenn das Moped als Einsitzer zugelassen werden soll.


    Mein Prüfer meinte nur : " Ach ja, das hässliche Rahmenheck, nu isses weg ... "
    Und dann hat er die Eintragung vorgenommen. Er ist XT Fahrer.


    Einer seiner Standardsprüche nach der Probefahrt ( Er kickt das Moped selbst an ) :
    " Und laut genug ist sie auch ! "


    Da ist eine offene Dunstall-Replik montiert, je nach Dämmung 100 - 110 db/A


    Gruß


    Joe

    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. Walter Röhrl

    2 Mal editiert, zuletzt von Joe ()

  • Ich dachte so an Heckabsägen ab Sitzbankbefestigung. Aber mein Hauptproblem ist das Schutzblech.Ich möchte ja dann nicht das original dran lassen, sieht ja scheiße aus. Ich will es sehr kurz( alte Motocross) dann wird aber das Hinterrad nicht mehr abgedeckt( wieviel sichtbarer Hinterreifen ist erlaubt). Kann ich mein Nummernschild als Schutzblechverlängerung verwenden? Auf das Schutzblech kommt dan noch ein kleines rundes Rücklicht. Achja wie groß muß eigendlich das vordere Schutzblech sein, oder reicht vielleicht auch nur ein Gabelstabi?
    Gruß Roland

  • Das klärst Du am besten mit dem Tüv. Hintere Kotilänge, z.B. liegt im Ermessen des Prüfers.

  • Nummernschild als Schutzblech geht definitiv. Ansonsten gilt offiziell:


    "...Radabdeckung Glücklich, wer ein Fahrzeug hat, das bereits nach EG-Richtlinien abgenommen wurde: Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech. Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende"Abdeckung gefordert (Auslegungssache). Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Horizontalen der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug, vorn und hinten)..."


    ich seh das aber wie Nummer768: kommt auf den prüfer an! Meine kisten gingen so durch ( mit Rückstrahler):


    http://www.pinterest.com/marcbreil/z%C3%BCndkraft/

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