Lenkerendenblinker mit ECE Norm

  • Tach zusammen,


    habe für mein neues Projekt Lenkerendenblinker bestellt. Ich weiss das die 'alten' HELLA Ochsenaugen mit der schlange auf dem vorderen UND hinterem glas bei meinem Bock (Bj. vor 1980) ohne hintere Blinker zulässig sind.
    Da mir die teile für das Projekt zu massiv sind habe ich mal ein bisschen geschaut und Lenkerendenblinker mit ECE norm für vorne und hinten entdeckt. Die E norm dagür ist 11 für vorne und 12 für hinten.
    Die frage ist jetzt kann man so etwas auch beim TÜV gelten lassen?
    Die 'nur Lenkerblinker ohne Blinke hinten' freigabe für Moppeds gilt ja nur für pre '87
    ECE gabs glaube ich erst ab 1994 oder so.
    Ist das jetzt ne Grauzone? darf ich die ohne hinten montieren?
    Im Anhang sollte man den Blinker erkennen.


    Gruß


    Schubdüse

  • das sollte so gehen.


    bei meinen Ochsenaugen nachbauten schaut der Prüfer auch ob vorne das Glas mit der 11 und hinten das Glas mit der 12 verbaut ist.


    du hast ja blinker wo beide nummern drauf sind...
    wenn also die 11 nach vorne und die 12 nach hinten zeigt :495:


    dann sollte das so gehen

  • Zitat

    Original von schubduese
    pre '87


    "pre ´88", d.h. bis EZ 31.12.1987, weil am 1.1.88 ein neues Gesetz gültig wurde, nach dem hintere Blinker nicht mehr "an beweglichen Teilen" montiert sein dürfen.
    Ob nun ein Lenker "beweglich" ist oder nur die Gabel (an der ja auch die Originalblinker an der Lampe dran sind), ist Auslegungssache des eintragenden Sachvertändigen, d.h. es gibt Leute, die auch bei EZ nach dem 31.12.87 nur Lenkerendenblinker (d.h. ohne zusätzliche hintere) bei ihrem Moped eingetragen haben.

  • Zitat

    Original von domixl
    wo gibts die?


    interessiert auch mich.

  • es gibt ähnliche mit E-Zulassung bei Louis.
    Allerdings sind die von Hellermann und deswegen sauteuer....

  • Genau da gibts die :)


    http://www.glow-special.de/shop/


    Es ist halt so das die Blinker zur Seite Megahell sind.
    Nach hinten und vorne so lala...
    Na da fühle ich mich ja Bestätigt mit der 11 und der 12.
    Was mir noch einfällt ist, das der Prüfer vllt. bemängelt das die E 11 / 12 Kenzeichnung
    auf der Runden Frontfläche des Blinkers steht und nicht auf dem Umfang der nach hinten und vorne leuchtet. Aber das könnte dann schon Korintenkackerei sein :)
    Gruß
    Düse

  • und wenn du erst die ochsenaugen eintragen lässt und dann die flasher nach der abnahme anbaust ?! dann sind ja zumindest lenkerendenblinker eingetragen ;)

  • Ich meine mich an einen bericht in einer fachzeitschrift (brigitte oder bild der frau) zu erinnern.
    Die hella dinger gehen bei bj vor xy als lenkerenden blinker standalone.( und sind auch die einzigen die ein solches gutachten haben- oder einer der wenigen)
    Die E- gefrüfeten gehen nur als fahrtrichtungsanzeige an den lenkerenden vorn!
    Bedeutet hinten musst du zusätzlich welche haben.


    Aber es spricht ja auch nichts gegen ein fachliches gespräch mit einem sachverständigen!
    Oft haben die an ihren stationen einen mopedfachmann und wenn du dann noch glück hast ist der fan von alten mopeds und wenn du noch mehr glück hast - hatte der auch mal ne sr500 und versteht dich!

    Äh Boss, ich habe die letzte Nacht von der Arbeit geträumt, darf ich das als Überstunden aufschreiben?

  • hallo zusammen,


    es gibt auch O-Augen mit ECE-Prüfung für vorne und hinten (also mit "11" und "12"). Die kosten etwa 30-35 eus in der Bucht (das Paar). Die hat der Tüver anstandslos bei der 78er eingetragen.


    Viele Grüße


    /\
    /\ Zitröhn


  • Die Blinker müssen ein Prüfzeichen besitzen.


    Im Zubehörhandel lassen sich jede Menge kleine und schöne Blinker erwerben.Diese müssen jedes der nun aufgeführten Prüfzeichen aufweisen.


    Im Zuge der Eurozulassungen ist dies ein (E) mit nachfolgender Zahl für den Ländercode.


    Z.B.: (E1) = Deutschland oder (E11) = Großbitannien ect.


    Weiterhin ist eine Zahl angegeben die aussagt,ob der Blinker für die Montage nach vorn (11) bzw. nach hinten wirkend (12) geprüft wurde.
    Dies muß bei der Montage beachtet werden!


    Die Bezeichnung (50R) sagt aus daß die Blinker für Motorräder geprüft wurden.


    Diese geprüften Blinker müssen nicht in die Papiere eingetragen werden!!!


    Die meisten Lenkerendblinker haben diese Prüfung und bei EZ vor '88 brauchst du dann hinten keine extra Blinker.

    Die Einführung des 2. Zylinders war nur eine technische Spielerei...

  • Zitat

    Die meisten Lenkerendblinker haben diese Prüfung und bei EZ vor '88 brauchst du dann hinten keine extra Blinker.


    ich meine genau hiermit liegst du falsch. sonst haetten die hella ja kein gutachten bzw zeichen gebraucht.
    wenn das vorher einfach so ging. E-whatever gibts nur als 2x2 blinker.
    und mal mit E und mal mit vor BjXY zu argumentieren darauf freuen sich tuever wie aufne wurzelbehandlung.


    schauen sie hier

    Äh Boss, ich habe die letzte Nacht von der Arbeit geträumt, darf ich das als Überstunden aufschreiben?

  • ich hab ja auch geschrieben für die "meisten"


    die Hellas haben ja keine E-Prüfung sondern eine eigene und deshalb müssen die Hellas explizit eingetragen werden.
    Meine Noname haben das E auf dem Glas sowie die "11" bzw. "12" und brauchen deshalb nicht eingetragen werden.

    Die Einführung des 2. Zylinders war nur eine technische Spielerei...

  • Nun ja; wenn an dem Zustand, bei dem damals die Betriebserlaubnis ausgestellt wurde (original) etwas gravierend verändert wird, erlischt diese und wird erst mit der Eintragung wieder hergestellt.
    Die genauen Vorschriften, wann das der Fall ist, kenne ich nicht. Es ist jedenfalls dann der Fall, wenn "sicherheitsrelevante" Sachen verändert werden.


    Da die SR bei Auslieferung vorne und hinten separate Blinker hatte und die Betriebserlaubnis so ausgestellt wurde, könnte ich mir vorstellen, daß die Entfernung der hinteren Blinker und Ersetzen durch Lenkerendenblinker derart "gravierend" sein könnte, daß sie eine Eintragung notwendig macht (bei mir steht da z.B. drin "Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden"; damit ist klar, daß die vorderen UND hinteren Blinker sich an den Lenkerenden befinden, so daß der Wegfall zusätzlicher hinterer Blinker nicht extra erwähnt werden muß).


    Im Endeffekt wird es immer eine Auslegungssache sein (wie auch mit dem ab 1.1.88 gültigen Gesetz, s.o.).

  • Bei der Abnahme meiner neuen Kiste hat der Tüff-Mann die e-geprüften O-Augen wie folgt eingetragen:


    M. Blinker i. d. Lenkerenden E1 1924


    Ich dachte auch, daß eine Eintragung der e-geprüften Teile nicht notwendig sei (im Gegensatz zu den Hella O-Augen mit der Prüfnummer K12749). Egal, nun stehen sie drin und das ist im Zweifel gut so.


    Viele Grüße


    /\
    /\ Zitröhn

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    >>> Position und Einstellung der Schaltung <<<

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    Zum Schluß setzen wir noch die Schaltwelle ein…
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    ich vermisse halt den Joe oder den FPG und die ganzen alten Leute die hier früher sehr viel gepostet hatten... :314:

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