klar muss das eingetragen werden. wie überhaupt jede änderung, die technisch relevant ist. also auch jede änderung an den vergaserdüsen/schrauben, auch falls original! ein fremdvergaser einzutragen ist ohne fahr- und standgeräuschmessung nebst leistungsmessung und abgasuntersuchung ebenfalls illegal, egal was der prüfer sagt. dazu kommen andere übersetzungen, andere ketten, halt alles, was kein prüfzeichen hat und nicht ab werk so war.
diesmal lass ich den absichtlich weg. denn der harald hat völlig recht.
es ist recht mühsam, völlig legal zu leben. ich sage nicht unmöglich, aber bei einer durchschnittlichen lebenserwartung von 75 jahren hat man ja auch genug zeit.
für Legalitätsfreak's, ich habe an der Hudel einige Schrauben durch solche aus VA ersetzt, einfach nach eigenem Ermessen an - aus meiner Sicht - unbedeutenden Positionen. Die habe ich wohlweißlich dem TÜV nicht gezeigt, also nix eintragen lassen.
Nun wenn ich unterwegs auf die Rennleitung treffe........
Vielleicht sollte ich nur mehr Schleichwege erkunden.......
... es gibt änderungen, die keine eintragung benötigen..... nur änderungen die - leistungsverhalten - emmisionsverhalten - direkt die verkehrssicherheit betreffen - grundsätzlich die ursprungskonstruktion (bauart)
...betreffen müssen eingetragen werden....
ein austausch der kotflügel z.b. gegen zubehör ist schon seit vielen jahren nicht mehr nötig.... wenn man aber darauf besteht, dann wird es schwierig.....
der fpg
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Du hast Recht... ...alles andere muß nur eine ABE haben... Die Macht und die Nutzlosigkeit der Prüfungsvereine ist einfach traurig...
Ob die Graumänner hinters Kettenrad schauen......?! Oder gar die Grünweißchargierten des Abends oder Nächtens das Hinterrad demontieren.....ich weiß ja net......
Bei der Gelegenheit: Wenn ich zur HU muss und zB. neue Reifen eingetragen haben will.....oder sonstwas....kost das jeweils extra, oder gibt es eine Eintragungspauschale?!
Moment. ..es geht ja nicht darum ob der Prüfer irgendwas abnormales entdeckt. Vielmehr geht es um die Tatsache das es sich um eine technische Veränderung handelt.
Da der TÜV Prüfer frägt ob irgend was verändert wurde, gilt es zu klären ob diese Maßnahme eintragungspflichtig ist.
Denn wenn es mal zu einem Unfall kommt...ihr wißt sicher was ich meine.
Wer dumm fragt kriegt auch dumme Antworten! Dann müßtest du ja auch einen Kettensatz eines anderen Herstellers eintragen lassen,oder nen Sitzbezug,Und wie siehts mit Polierten Aluteilen aus,ist auch nicht alles erlaubt wegen dem Materialverlust. Laß den Tüvmann in Ruhe,der hat schon genug zu tun.
dann baut der Sachverständige zielstrebig Deinen Kettenradträger auseinander, um Dir eine (Teil) Schuld nachzuweisen? Harald, das glaubst Du doch selber nicht...
[quote]Original von Harald Moment. ..es geht ja nicht darum ob der Prüfer irgendwas abnormales entdeckt. Vielmehr geht es um die Tatsache das es sich um eine technische Veränderung handelt.
Da der TÜV Prüfer frägt ob irgend was verändert wurde, gilt es zu klären ob diese Maßnahme eintragungspflichtig ist.
Denn wenn es mal zu einem Unfall kommt...ihr wißt sicher was ich meine.
Original von Anton Ob die Graumänner hinters Kettenrad schauen......?! Oder gar die Grünweißchargierten des Abends oder Nächtens das Hinterrad demontieren.....ich weiß ja net......
Es geht nicht darum. Du kannst ja direkt von der Prüfstelle in deinen Keller Fahren und einen V8 Motor einbauen, die Graumänner tragen ja keine Verantwortung. Am meisten interessiert es die Versicherungsgesellschaften. Wenn du in einem Unfall verwickelt bist, zerlegen sie deine Maschine ganz gründlich und suchen nach jeden möglichen Grund warum dir nicht zu zahlen. Ein beliebter solcher Grund ist "erlischen der Betriebserlaubnis", und das wird durch jede Eintragungspflichtige änderung verursacht. Eintragungspflichtig ist mehr oder weniger alles wofür du (direkt) beim TÜV oder die produzierende Firma für die ABE (also dieses mal nicht direkt, aber trotzdem) du dem TÜV gezahlt hast. So gesehen, kannst du damit rechnen, daß du deine Platinschrauben selbst finanzieren mußt. Und sie übrigens haben auch einen TÜV-Siegel.
also in Gewisser weise veränderst du ja das Fahrwerk bzw. den antrieb. Ich denke mal formell müsste ds eingetragen werdn aber ich denke mal jeder vernünftige TÜV-Prüfer wird dir sagen, dass das unnötig ist.
Wenn meine Fragen unsinnig sind, klär mich bitte auf warum. Das wäre nett. Mein Gedanke: Wenn z.B. das Auslass-Ventil nicht richtig schließt, wird nix angesaugt.
Ich finde das nicht weiter schlimm, jeder ist mal nicht gut drauf. Dieses Forum ist ziemlich fit wenns ums helfen geht. Ich Plurielforum kann man schon mal einen Monat warten bis man eine Antwort bekommt.
Ich finde das nicht weiter schlimm, jeder ist mal nicht gut drauf. Dieses Forum ist ziemlich fit wenns ums helfen geht. Ich Plurielforum kann man schon mal einen Monat warten bis man eine Antwort bekommt.