Kettenblattträgerumbau TÜV fähig?

  • Hi,


    ..den Kettenblattträgerumbau müßte man doch eigentlich eintragen lassen.
    Richtig?


    Gruß Harald

  • Aua!


    Penibel hin oder her, aber so langsam übertreibst Du, oder?
    Lässt Du das auch eintragen, wenn Du V-Power getankt hast?


    Joe

    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. Walter Röhrl

  • klar muss das eingetragen werden. wie überhaupt jede änderung, die technisch relevant ist.
    also auch jede änderung an den vergaserdüsen/schrauben, auch falls original! ein fremdvergaser einzutragen ist ohne fahr- und standgeräuschmessung nebst leistungsmessung und abgasuntersuchung ebenfalls illegal, egal was der prüfer sagt. dazu kommen andere übersetzungen, andere ketten, halt alles, was kein prüfzeichen hat und nicht ab werk so war.


    diesmal lass ich den :349: absichtlich weg. denn der harald hat völlig recht.


    es ist recht mühsam, völlig legal zu leben. ich sage nicht unmöglich, aber bei einer durchschnittlichen lebenserwartung von 75 jahren hat man ja auch genug zeit.


    gruß, kohai

    Racing is the answer! But I don't remember the question...

  • Hi,


    für Legalitätsfreak's, ich habe an der Hudel einige Schrauben durch solche aus VA ersetzt, einfach nach eigenem Ermessen an - aus meiner Sicht - unbedeutenden Positionen. Die habe ich wohlweißlich dem TÜV nicht gezeigt, also nix eintragen lassen.


    Nun wenn ich unterwegs auf die Rennleitung treffe........


    Vielleicht sollte ich nur mehr Schleichwege erkunden.......


    :349: :349: :349:


    Hannes (Eintragungsverweigerer - manchmal)


  • Du hast Recht...
    ...alles andere muß nur eine ABE haben... ;(
    Die Macht und die Nutzlosigkeit der Prüfungsvereine ist einfach traurig...


    Ciao
    OLa

  • ...und wenn man in ein altes modell (technisch verbesserte) originalteile eines jüngeren baujahres einbaut?


    wäre das noch serienmäßig? steht auch meist yammi drauf.


    oh diese regelungswut... :sh:

  • Ob die Graumänner hinters Kettenrad schauen......?! Oder gar die Grünweißchargierten des Abends oder Nächtens das Hinterrad demontieren.....ich weiß ja net...... :du:


    Bei der Gelegenheit: Wenn ich zur HU muss und zB. neue Reifen eingetragen haben will.....oder sonstwas....kost das jeweils extra, oder gibt es eine Eintragungspauschale?!

  • Moment.
    ..es geht ja nicht darum ob der Prüfer irgendwas abnormales entdeckt. Vielmehr geht es um die Tatsache das es sich um eine technische Veränderung handelt.


    Da der TÜV Prüfer frägt ob irgend was verändert wurde, gilt es zu klären ob diese Maßnahme eintragungspflichtig ist.


    Denn wenn es mal zu einem Unfall kommt...ihr wißt sicher was ich meine.


    Gruß Harald

  • Wer dumm fragt kriegt auch dumme Antworten!
    Dann müßtest du ja auch einen Kettensatz eines anderen Herstellers eintragen lassen,oder nen Sitzbezug,Und wie siehts mit Polierten Aluteilen aus,ist auch nicht alles erlaubt wegen dem Materialverlust.
    Laß den Tüvmann in Ruhe,der hat schon genug zu tun.

  • Wenn es denn zu einem Unfall kommt,


    dann baut der Sachverständige zielstrebig Deinen Kettenradträger auseinander, um Dir eine (Teil) Schuld nachzuweisen?
    Harald, das glaubst Du doch selber nicht...


    Joe

    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. Walter Röhrl

  • [quote]Original von Harald
    Moment.
    ..es geht ja nicht darum ob der Prüfer irgendwas abnormales entdeckt. Vielmehr geht es um die Tatsache das es sich um eine technische Veränderung handelt.


    Da der TÜV Prüfer frägt ob irgend was verändert wurde, gilt es zu klären ob diese Maßnahme eintragungspflichtig ist.


    Denn wenn es mal zu einem Unfall kommt...ihr wißt sicher was ich meine.



    Dann kauf ein neues Hinterrad

  • Zitat

    Original von Anton
    Ob die Graumänner hinters Kettenrad schauen......?! Oder gar die Grünweißchargierten des Abends oder Nächtens das Hinterrad demontieren.....ich weiß ja net...... :du:


    Es geht nicht darum.
    Du kannst ja direkt von der Prüfstelle in deinen Keller Fahren und
    einen V8 Motor einbauen, die Graumänner tragen ja keine Verantwortung.
    Am meisten interessiert es die Versicherungsgesellschaften.
    Wenn du in einem Unfall verwickelt bist, zerlegen sie deine Maschine
    ganz gründlich und suchen nach jeden möglichen Grund warum dir
    nicht zu zahlen. Ein beliebter solcher Grund ist "erlischen der Betriebserlaubnis", und das wird durch jede Eintragungspflichtige
    änderung verursacht.
    Eintragungspflichtig ist mehr oder weniger alles wofür du (direkt) beim TÜV oder
    die produzierende Firma für die ABE (also dieses mal nicht direkt, aber
    trotzdem) du dem TÜV gezahlt hast.
    So gesehen, kannst du damit rechnen, daß du deine Platinschrauben
    selbst finanzieren mußt. Und sie übrigens haben auch einen TÜV-Siegel.


    Also, prost ! :403:


    OLa

    It's always darkest before dawn!

    Einmal editiert, zuletzt von OLa ()

  • Hi!



    Der Sachverständige bzw. TÜV haftet nicht für Eintragungen bzw. deren Folgen, die er gemacht hat!!!


    ...........das kann bedeuten:


    Meint ein anderer Sachverständiger, die Eintragung seines Kolegen sei unrechtmäßig, ist sie nicht das Papier wert, auf dem sie steht.........


    Gutachten......Gegengutachten, Gutachten..........-verlieren wird der, dem zuerst das Geld ausgeht..........

  • Ja, ist schon gut! :sm:
    ..mir gehts ja nur darum ob man sowas eintragen lassen muß oder auch nicht.
    Wenn nicht, ist ja alles i.O.


    Gruß Harald

  • also in Gewisser weise veränderst du ja das Fahrwerk bzw. den antrieb. Ich denke mal formell müsste ds eingetragen werdn aber ich denke mal jeder vernünftige TÜV-Prüfer wird dir sagen, dass das unnötig ist.


    Gruss Heiko

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  • Meister Z

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