Herstellerbindung

  • Moin,


    ich hab mir beim TÜV vorne den 4.25er eintragen lassen.


    Nachdem meine Frau gestern die (tollen) neuen Papiere bei der Zulassungsstelle abgeholt hat, habe ich mit Schrecken festgestellt, dass ich nun plötzlich - im Gegensatz zu vorher - eine Herstellerbindung (Bridgestone) und sogar explizit eine Bindung an den BT45 eingetragen bekommen habe.


    Darüber hinaus steht nun ausschliesslich der 4.25er und nicht mehr der 4.5er Vorderreifen drin.


    Ist das so richtig oder hat man mich behummst?


    Gruß
    Olli

  • Was stand den auf den TÜV-Papieren? Wenn Du jetzt eine Reifenbindung drin hast war es vermutlich ein Feler des Prüfers, wenn es "lediglich" um die Reifengrösse gegangen wäre hätte ich auf`s Amt getippt :du:.
    Gruss, Fabi

  • Moin,


    in den TÜV-Papieren steht Bridgestone BT45 .


    Dachte das muss so sein, weil der ja auch jetzt geprüft worden ist - aber vielleicht will mann ja auch mal wieder was anderes fahren, was ja ein teurer Spass wird, wenn mann das dann jedesmal neu eintragen lassen muss.


    Das kann ja wohl nicht der Sinn der ganzen Übung sein oder?


    Gruß
    Olli

  • 4.25 vorne?


    Oder 3,25 vorne?
    Oder 4,25 hinten?

  • Dank den tollen EU Richtlinien stehen anfangs in allen neuen Papieren die Reifenbindung drin, wenn man nicht aufpasst. Wirste wohl oder übel austragen lassen müssen bzw. damit leben.

  • moin,


    der vollstaendigkeit halber:


    auch die alten groessen 3.6 und 4.1 sind vorne und 4.1 und 4.6 hinten zulaessig, gibts aber kaum noch, waren fruehe niederquerschnittsreifen


    vorne ist der 100/90 eingentlich standard, 100/100 und 90/100 hab ich noch nicht gesehen...


    hinten sind auch schmalere reifen als der 120/90 und der 4.00 moeglich , wie der 110/90 und auch ein 3.5


    bei der 48t geht hinten auch 110/80


  • Dann war der Prüfer schuld!
    Gruss, Fabi

  • Zitat

    Original von flecki
    in den TÜV-Papieren steht Bridgestone BT45 .
    Dachte das muss so sein, weil der ja auch jetzt geprüft worden ist


    Das war ein Denkfehler von Dir.
    Daß Du auch andere Reifen fahren willst, daran hättest Du gleich denken müssen, als Dir der Prüfer den Wisch überreichte und Du ihn gelesen hast.
    Da hättest Du gleich reklamieren müssen.


    Jetzt ist das halt eine kompliziertere und teurere Angelegenheit, bis das wieder ausgetragen ist.

  • [/quote]
    ... daran hättest Du gleich denken müssen, als Dir der Prüfer den Wisch überreichte und Du ihn gelesen hast.
    Da hättest Du gleich reklamieren müssen.. [/quote]


    Da war ich leider nicht bei. Ich hab das beim Werkstatt-TÜV machen lassen und erst zuhause so richtig gelesen.


    Ärgerlicher Scheiss sowas....


    Gruß
    Olli

  • Bei den neuen Fahrzeugscheinen stehen nur noch die zuletzt eingetragenen Reifengrößen drin,hat man mir zumindest bei meiner Dose gesagt.
    Sollte ich auf die anderen im alten Fahrzeugbrief stehenden Reifengrößen wechseln wollen,soll ich den alten entwerteten Brief mit mir führen. :ko:


    :314:EUROPA :402:


    Gruß Jens

  • Bei mir sieht der neue Schein genauso aus wie der alte.
    D.h. es stehen die orignalen 2J4-Reifengrößen oben , und unten bei den Eintragungen stehen noch zusätzlich die originalen Gußfelgen, außerdem die jetzigen Felgen und Reifen (vorne 3.50-18, hinten 130-16).

  • Zitat

    Original von Hetzer
    Bei mir sieht der neue Schein genauso aus wie der alte.
    D.h. es stehen die orignalen 2J4-Reifengrößen oben , und unten bei den Eintragungen stehen noch zusätzlich die originalen Gußfelgen, außerdem die jetzigen Felgen und Reifen (vorne 3.50-18, hinten 130-16).


    Moin,


    so hatte ich mir das eigentlich auch vorgestellt.


    Hast Du denn noch den alten Brief oder auch dieses "tolle" neue EU-Zeugs?


    Gruß
    Olli

  • War anscheinend etwas mißverständlich. Von daher meine Erklärung:


    Mit "neuem" Schein meinte ich dieses EU-Zeugs.
    Ist hier unten zu sehen (durch Anklicken wird es groß) :
    [Blockierte Grafik: http://www.eintopftreter.de/kfzbriefe/SR_Fischer-Rastenanlage_Tomamaselli_Koni-7610_Ochsenaugen_TM36_K+N_Kastenschwinge_Wirth-Gabelfedern_Gabelstabi.jpg]

  • Moin,


    ja so hatte ich mir das im Prinzip auch gedacht.


    Na ja vielleicht ja nach dem nächsten Reifenwechsel (und den nächsten 91,-EUR für neue Papiere und neue Eintragung) zumindest wenn es irgendwann den BT45 nicht mehr gibt.


    Gruß
    Olli

  • Eben Antwort vom TÜV erhalten:


    "Sehr geehrter Herr Fleckenstein,



    vielen Dank für Ihre Anfrage.



    Yamaha hat für die SR 500 nur bei den serienmäßigen Reifengrößen keine Reifentypen oder -fabrikatsbindung vorgeschrieben. Sobald eine Änderung der Reifengröße erfolgte, wurde seitens des Fahrzeugherstellers immer bestimmte Reifentypen-Paarungen vorgeschrieben.



    Wenn Sie von einem anderen Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen, die sich auf Ihren Fahrzeugtyp und die neue Reifengröße bezieht, dann dürfen Sie mit diesem Dokument fahren, ohne dass dazu die Fahrzeugpapiere geändert werden müssen.



    Bitte wenden Sie sich mit Ihren weiteren Fragen an unsere TÜV-STATION in Verden.

    Die Adresse und Öffnungszeiten erfahren Sie über den Link http://www.tuev-nord.de/tnm200…TS_Station.aspx?ts_nr=173


    Mit freundlichen Grüßen


    Bert Korporal
    TÜV NORD Mobilität
    http://www.tuev-nord.de
    "


    Dann ist ja alles i. O. -oder?


    Gruß
    Olli

  • Ja, Du solltest halt dann dieses Schreiben und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers immer mit Dir führen, wenn Du ´mal andere Reifen fährst.
    Sonst versteht das vielleicht eine Mehlmütze nicht so ...

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