sr500 bsm short classic

  • :446:
    mein original endtopf ist komplett durchgerostet.
    was haltet ihr davon ihn durch einen sr500 bsm short classic zu ersetzen?
    der macht schön krach und sollte im mittleren drehzahlbereich agiler wirken.


    mfg kesseln muss das

    Die Stoßstange ist aller Laster Anfang. :yl:

  • nix! der BSM is ein leistungsvernichter.
    gib mal bsm in die suche ein.

  • ich hab das ding drauf


    rostet wie sau und zieht obenrum kein stück mehr


    so gesehen isses gut, dass das material so minderwertig ist ... man hat nicht lange ärger damit


    bis zum winter wird er wohl durch sein ... dann was besseres

  • So die katastrophe wie hier immer berichtet wird ist das ding auch nicht. Probleme sind die minderwertige verchromung wenn du keine nRost willst must du permanent putzen. Es soll vorkommen, das das innenleben kaput geht, einige leute haben da schlechte erfahrungen mit gemacht andere nicht. Leistung ist so lalla vielleicht zieht er in den mittleren bereichen besser aber die Top Leistung ist mit dem org. Auspuff besser. Zum Sound ja laut ist er aber schön ist was anderes mit der zeit wird der Klang auhc immer lauter und blecherner.
    Fazit: Für Sonntags Schönwetter fahre ne gut aussehende relativ günstige Alternative, für Leute die das ganze Jahr bei jedem Wettter fahren und immer das letzte bischen Leistung raushohlen wollen nicht zu empfehlen.


    gruss Heiko

  • Die grosse Kunst ist es, den Übergang vom Krümmer zum BSM-Auspuff dicht zu bekommen...
    2. Kunst ist es einen zu bekommen, dessen Innereien richtig fest sind (da hat sich aber beim Hersteller was getan... Jetzt nur noch jeder 3. Mist :D )
    Wennde das geschafft hast, ist der gar nicht sooo schlecht wie alle hier immer meckern... Die geben nur zu früh auf und schieben es auf den Puffaus...
    Ich konnte mich damals nicht beklagen... klar nimmt der etwas vonner Endgeschwindigkeit, aber der Durchzug war i.o. und er liess sich leicht abstimmen...


    Dafür dass sich hier im Forum die Meinung breit gemacht hat, der wäre scheisse, fahren aber genug Nichtforumsleser damit rum, wie man auf den Treffen sehen kann...

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Von der Norton-Zigarre hab ich noch nichts solch negatives gehört.... wird wohl als Ersatz für meinen gammligen O-Puff genommen... der Sound von dem Ding ist auch nicht schlecht.

    Ein Topf, ein Tritt, ein riesiges Vergnügen...


    Wer gegen ein Minimum Aluminium immun ist, besitzt Aluminiumminimumimmunität.

  • Jedenfalls kann das Ding in der Mitte, wo das Blech ist, heiß werden und unschön anlaufen, wenn man das Blech nicht durchschlägt.
    Wenn man es durchschlägt, wird es lauter. Je größer das Loch zum Durchgucken, desto lauter wird es. Durch die "Manipulation" erlischt die Betriebserlaubnis des Auspuffs.
    Bei mir ist das Ding mit Nummer eingetragen (ob Trompete oder Zigarre, ist da egal, da gleiche Nummer), sodaß mich eine Betriebserlaubnis des Auspuffs nicht interessiert.


    Bei den schlecht verarbeiteten Modellen beult es sich an der Stelle, wo das Blech ist, langsam von innen aus (der Auspuff wird "schwanger") ...

  • welche günstigere alternative könntet ihr mir denn noch empfehlen?
    denn als schüler ist mein bugdet relativ klein! :bash:


    danke

    Die Stoßstange ist aller Laster Anfang. :yl:

  • um ihn dicht zu bekommen sollte man die buchse einbauen,die von 44 auf 41mm reduziert


    grüße

    Die Stoßstange ist aller Laster Anfang. :yl:

  • Zitat

    Original von kesseln muss das
    um ihn dicht zu bekommen sollte man die buchse einbauen,die von 44 auf 41mm reduziert


    grüße


    Die allein reicht meistens nicht

  • Genau das ist eines der Probleme..
    Trotz Reduzierungshülle, kannste die Schelle des BSM nicht genug anziehen, damit es dicht wird..
    Ich habs mit Teflonband geschafft... Es geht also :20:

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Die nobelste lösung wäre ne übermaßige Hülse aus Kupfer drehen heiß machen dnn übern krümmer kloppen und dann auspuff drüber kloppen. Nur ist kupfer so teuer.

  • Also:
    Da ich 4 von der Sorte (Quelle Louis) habe sterben sehen, und das Thema Dichtigkeit immer eines bleiben wird, (wenn man das über 10000km besieht) , das Ding innerlich eine Fehlkonstruktion, äusserlich eine miserable Beschichtungsquali hat, muss man irgendwo nicht ganz dicht sein 180€ dafür auszugeben....(war ich wohl). Für unter 150 € habe ich später 2 fast neue Serienpuffs in der Bucht geschossen. Die sind dicht, klappern nicht und der Chrom ist ...na ja...sagen wir mittelmässig (TÜV natürlich problemlos). Eine mir brauchbare Alternative ist ein Peppmöller. Das Material ...V-Stahl...Nach Aussage der Eigner leistungsmässig wie der Serienpuff , die Lautstärke wird nach Wunsch erzeugt...Lieber hier ein paar Euro mehr als beim BSM mehrfach....BSM-Schrott
    Regards
    Rei97

  • also sollte ich doch lieber die 459 eier in einen original endtopf investieren? :sm: :ko:


    greets

    Die Stoßstange ist aller Laster Anfang. :yl:

  • :314:und :403:


    danke für eure ratschläge
    werde mich dan wohl doch ma nach einem original umsehen


    man hört von einander


    marc

    Die Stoßstange ist aller Laster Anfang. :yl:

  • [quote]Original von Hetzer
    Jedenfalls kann das Ding in der Mitte, wo das Blech ist, heiß werden und unschön anlaufen, wenn man das Blech nicht durchschlägt.
    Wenn man es durchschlägt, wird es lauter. Je größer das Loch zum Durchgucken, desto lauter wird es. Durch die "Manipulation" erlischt die Betriebserlaubnis des Auspuffs.



    Ist schnee von gestern wegen lauter Auspuffanlage ob manipuliert oder ohne ABE erlischt nicht mehr die Betriebserlaubnis selbst stilllegen oder einziehen ist vorbei.
    seid 01.03.07 ist EU-recht in Deutschland übernommen worden und anzuwenden
    heißt keine ABE oder manipuliert kostet 25€ +Mängelschein.


    MfG

  • Zitat

    Original von Bombenleger
    Die nobelste lösung wäre ne übermaßige Hülse aus Kupfer drehen heiß machen dnn übern krümmer kloppen und dann auspuff drüber kloppen. Nur ist kupfer so teuer.


    Was spricht gegen ein ausreichend weiches Alu?

    Ein Topf, ein Tritt, ein riesiges Vergnügen...


    Wer gegen ein Minimum Aluminium immun ist, besitzt Aluminiumminimumimmunität.

  • Zitat

    Original von TÜVtler
    Ist schnee von gestern wegen lauter Auspuffanlage ob manipuliert oder ohne ABE erlischt nicht mehr die Betriebserlaubnis selbst stilllegen oder einziehen ist vorbei.
    seid 01.03.07 ist EU-recht in Deutschland übernommen worden und anzuwenden
    heißt keine ABE oder manipuliert kostet 25€ +Mängelschein.


    Hast Du da etwas schriftliches offizielles, was man irgendwo im Netz nachlesen kann?
    In dem "Biker"-Heftchen (das ich neulich bei meinem Kumpel gelesen habe) steht nämlich, daß dieses aus dem Gesetzestext nicht zu entnehmen, sondern lediglich eine individuelle Interpretation sei, die Polizei also weiterhin sicherstellen kann (um dann durch einen externen Prüfer die Lautstärke testen zu lassen).

  • Zitat

    Original von kesseln muss das
    also sollte ich doch lieber die 459 eier in einen original endtopf investieren? :sm: :ko:


    greets


    Nö. Such mal in der Forumssuche nach "Peppmöller". Der Mann baut astreine Kopien des Originaltopfs rostfrei ums halbe Geld, klingen satter als der Originale und haben gleich guten Durchzug bis oben raus. Wird von einigen hier gefahren und wärmstens empfohlen, und kostet auch nicht viel mehr als ein BSM.


    Gryße
    Riege

  • Zitat

    Original von Hetzer


    Hast Du da etwas schriftliches offizielles, was man irgendwo im Netz nachlesen kann?
    In dem "Biker"-Heftchen (das ich neulich bei meinem Kumpel gelesen habe) steht nämlich, daß dieses aus dem Gesetzestext nicht zu entnehmen, sondern lediglich eine individuelle Interpretation sei, die Polizei also weiterhin sicherstellen kann (um dann durch einen externen Prüfer die Lautstärke testen zu lassen).


    Reicht das??


    Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen,
    wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet
    sind.
    Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene
    Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen
    Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
    Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder
    angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen
    Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen
    Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.
    Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:
    „Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen
    nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der
    Polizei
    verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die
    Meß-
    stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur,
    wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ .
    Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer.
    Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme
    sein.
    Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder
    § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle
    eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ),
    hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein-
    heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag-
    nahmt und eingezogen werden.
    Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies
    rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe-
    haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB
    wegen
    unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung
    von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner
    Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.
    Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit
    berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer
    höflich und zuvorkommend.


    Im Polizeiforum gefunden...

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

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