testonalin: "und nicht vergessen: es geht hier um einen geradezu lächerlichen betrag! wer da vor gericht geht, sollte sein geld lieber zum therapeuten tragen."
jaja, klar...du ja doch auch gemerkt, dass ich den Kollegen nicht zur Klage tragen will. Aber man wenn sich da schon so reinvertieft ins Rechtliche: Die Wiederhohlung machts nicht besser. Der Händler muss den Deckel weiter liefern. Nure weil es schwieriger geworden ist, ein Versprechen einzulösen, ist das Versprechen nicht aus der Welt. (In der Praxis ist die Rückerstattung ok - die ganze "Wahrheit" ist es nicht).