Wichtig sind nicht Baujahr, sondern Erstzulassung, wenn Du umbauen willst: Am wichtigsten ist die Geräuschbestimmung, wenn Du laut fahren willst. Da ist eine Erstzulassung bis Frühjahr 1980 am besten, weil neben N-Eintrag (plus 26 dB Toleranz) auch noch andere Meßmethode (sieben Meter statt halber Meter Entfernung). N-Eintrag gibt es bis September oder November 1993.
Meine EZ ist 1.7.1980. und ich hab 77N und 83N drin stehn.
"Bis 07.11.1980 Nahfeldmessung "aus 7 m Entfernung", Toleranz "21 db(A) plus 5 db(A)" (Quelle: harlyenzo.de ....)
"§ 49 StVZO ab 01.05.1981 Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG, in dB(A) für ABE" - Quelle: TÜV Nord. - ist wohl uninteressant, da eher Einzelbetriebserlaubnisse interessieren, nicht allgemeine.
"§ 49 StVZO ab 01.10.1983 Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG, in dB(A) für EBE" - Quelle: TÜV Nord
"§ 49 StVZO ab 01.10.1990 Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1, größer 175 ccm für EBE" Q: TÜV Nord
"1993" - ein Tippfehler?
" § 49 StVZO ab 01.10.1995 Geräuschverhalten gem. RL 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, größer 175 ccm für EBE " Q: TÜV Nord [/list=1]
Gesetzestexte habe ich leider nur aktuelle gefunden, nicht die hier wohl geltenden alten Fassungen.
Fehlt also vor allem noch [list]
für 1980 'ne offizielle Quelle
gelten die 21 + 5 db(A) für 1980 oder 1983? Was gilt dann für das andere Jahr?
wieso machste es Dir so schwer? Die Daten lagen alle auf dem Garagen-Laptop<EG> Im Netz gab es mal die Seite vom Nico, ist aber leider nicht mehr, daher habe ich das mal uebernommen(dank Proxy liegen die Daten hier noch). Geräuschgrenzwerte
das find ich toll, wenn mein Vatter Obermeister der Polizei wäre, käm ich mit nem Ofenrohr durch seine Kontrolle *taub lol
Zu laut ? (12.03.03) (Quelle : Syburger 03.2003)
Unter der Überschrift: ,,So muss die Polizei messen" veröffentlichte eine große deutsche Motorradzeitung einen Artikel über polizeiliche Messverfahren bei der Geräuschmessung von Motorrädern. Ausführlich wird dargestellt wie, wo und mit welchen Messgeräten eine Geräuschmessung zu erfolgen habe, wenn die Polizei den Verdacht hat, dass das Krad zu laut ist. Wer jetzt glaubt, dass die Polizei nur mit ganz bestimmten Messgeräten Motorradlärm prüfen darf, täuscht sich gewaltig. Richtig ist lediglich, dass eine gutachtehrliche Prüfung durch Sachverständige von TÜV / Dekra usw. bestimmten Erfordernissen genügen muss und mit bestimmen Messgeräten durchzuführen ist. Bei der Straßenkontrolle vor Ort durch Polizeibeamte ist aber nur ein bestimmtes Messgerät erforderlich, nämlich das sog. POM-OHR-LKS. Oder auf deutsch: Das linke Ohr des kontrollierenden Polizeiobermeisters. Entgegen einer noch anders lautenden Entscheidung des OLG Hamm (VRS 31,391), entschied der BGH in einem Beschluss vom 30.06.1977 (VRS 53,224), dass bei polizeilichen Geräuschmessungen keine technischen Messgeräte verwendet werden müssen. Das ,,geschulte Ohr" des Obermeisters der Polizei reiche aus, um festzustellen, dass das Krad zu laut ist. An dieser Rechtsprechung hat sich bisher nichts geändert. Was man auch immer davon halten mag, zumindest hat diese Art der Geräuschmessung den Vorteil, dass Fehlbedienungen der ,,Messgeräte" durch die kontrollierenden Beamten wohl ausgeschlossen sind.
wieso machste es Dir so schwer? Die Daten lagen alle auf dem Garagen-Laptop<EG> Im Netz gab es mal die Seite vom Nico, ist aber leider nicht mehr, [/URL]
Have A Nice Day Torsten
moin torsten,
warum machst du es dir so schwer?
es gibt da so nen ding, das nennt sich suchmaschiene, ich hab zb in "google" nachgesehen und eine sec. später:
Original von Steff gelten die 21 + 5 db(A) für 1980 oder 1983?
Auf jeden Fall bis 30.09.83, weil es bis dahin die N-Messung gab. Danach wohl nur noch die + 5 Toleranz.
Ja, wenn es dem Streckenposten zu laut vorkommt, kann er eine Messung bei einer TÜV/Dekra-Stelle, die einen "Vertrag" mit der Polizei hat, veranlassen. Aber ob die dort nur das Standgeräusch messen (was einfach ist und schnell geht) oder eine aufwendigere (und teurere) Fahrgeräuschprüfung machen (und nur diese hat vom Gesetz her Aussagekraft!), liegt wohl im dortigen Ermessen. Hier in Berlin wird i.d.R. nach Aussage eines Motorradpolizisten, den sie als Mopedbastler "zwangsweise" dazu gemacht haben, nur das Standgeräusch kontrolliert - und lediglich mit der Eintragung in den Papieren verglichen. Diese Praxis hat dazu geführt, daß die Eigner amerikanischer Schwereisen sich durch willige Prüfer utopische, aber zutreffende Standgeräusche haben eintragen lassen. Da bei von der Polizei veranlaßten Tests der tatsächliche Lärm aber mit dem eingetragenen übereinstimmte (woraufhin dann die Polizei, sprich das Land Berlin, die Messungen hatte selbst bezahlen müssen!), werden Nachmessungen hier in Berlin auf Anordnung "von oben" nicht mehr veranlaßt, wenn ein sehr hohes Standgeräusch eingetragen ist. So können die Rockerbanden hier von der Polizei geduldet mit sehr lauten Amihobeln herumbollern (wie das dann ist, wenn sie mit den Dingern außerhalb Berlins unterwegs sind, ist dann wieder eine andere Sache ...).
Hoffe das Du das naechtse mal dort nachschaust wenn Du einen Reifen aufpumpen moechtet
moin,
ne, da frag ich dann dich, damit du mir das nochmal genau erklärst.
ist doch schön, daß wir alle was lernen können, ich zb. kann jetzt fast alleine und nur mit hilfe von zwei, drei anderen leutchen nen reifen aufpumpen und du kannst ohne redirect olle seiten im netz finden
Original von DaineseBiker Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal. (wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)
Wenn es keine Grenzwerte für das Standgeräusch gibt und das Fahrgeräusch nicht gemessen wird… was wird dann als Orientierung bei der Eintragung eingetragen? Sowie Du das beschreibst, könnte ich (EZ 79) ja die Trompete Jerichos vom Meister Peppmöller problemlos eintragen lassen.
Original von Torsten3 Bei einer Eintragung wird meist bei einem Eigenbau-Auspuff das Fahrgeräusch ermittelt, bei einer polizeilichen Kontrolle nicht.
Have A Nice Day Torsten
Moin!
Vorgestern mit dem Peppmöller Scrambler Topf beim TÜV gewesen: Bei halber Nenndrehzahl (bei mir 3300 UPM) wird schräg hinterm (so 45 Grad, Abstannd 1,5 m oder so) Topf das Geräusch im Stand gemessen. Dann auf ein Zeichen des Prüfers wird schlagartig das Gas weggenommen. Wenn der ermittelte Geräuschpegel die eingetragenen Werte nicht überschreitet, dann wird der Topf ohne weiteres eingetragen. Wenn lauter, dann muss lt. TÜV-Mann noch eine Leistungsmessung durchgeführt werden und die max. zulässige Lautstärke, jeweils per Erstzulassung, berücksichtigt werden.
Bei mir waren es dann am Ende 92 dB(A), die Eintragung ist dann ohne weiteres erfolgt.
Stammtisch Mai 2024 Hallo liebe Eintopftreter:innen, der nächste Stammtisch findet statt am: Donnerstag 16.05.2024 ab 18:30 Uhr in Naumanns Biergarten Wilhelm-Kabus-Str. 36 / Haus 24 10829 Berlin. Viele Grüße Erich 🍀🏍️🙋🏻♂️
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