Eintragung

  • Wie ist denn normalerweise die Leistungssteigerung von 17 auf 20 kW einer SR mit BST 34 im Fahrzeugschein eingetragen?


    Meine ist EZ März 1995 und der Eintrag lautet: "Leistungssteig. d. geänd. Ansaugstutz.D=34mm".


    Heißt das, dass die Drosselblende weg darf?


    Gruß


    Boris

    Never touch a running system (meine SR =))!

  • Moin,


    im Saarland :456: ist das so, daß wenn dir einer das eingetragen hat, er auch nachgeschaut hat, oder eine Werkstattbescheinigung von dir bekommt.
    Eine Drosselblende (aus Blech) gab es nur, von Zubehörlieferanten, um die offene Version wieder in die gedrosselte zu verwandeln.
    Beim "Drosselansaugstutzen" brauchst du nur das Loch mit dem Dremel aufschleifen, um auf die (nicht ganz volle) Leistung zu kommen.


    Gruß
    Peter

  • Hallo Peter, kann ich damit auch in der Pfalz legal fahren :du:?


    Ich habe die SR damals nach Ausfeilen des Ansaugstutzens und Montage der Drosselblende zum Yamaha-Händler gebracht, der das dann hat abnehmen und eintragen lassen.


    Ich meine in Erinnerung zu haben, dass es zur Leistungssteigerung von 17 kW auf 20 kW von Yamaha ein Gutachten gibt, das auch den Einbau der Drosselblende explizit vorschreibt.
    Da ich sowieso bald den Vergaser ausbauen und überholen muss, stellt sich halt die Frage, ob ich die Blende mit meiner Eintragung auch weglassen darf. Schließlich steht ja hier, dass der Durchmesser 34 mm beträgt.


    Dass der etwas vergrößerte Ansaugquerschnitt allein keine Wunder bewirkt ist schon klar, aber vielleicht sind 2 bis 3 Mehr-PS drin, wenn ggf. auch die Bedüsung angepasst wird. Andererseits geht vielleicht ein bisschen Drehmoment verloren.
    In erster Linie will ich halt im Fall der Fälle auch meinen Versicherungsschutz behalten.


    Gruß


    Boris

  • Hi Boris,


    die Drosselbende IST das weggeschliffene Gummi im Ansaugstutzen, und nicht die Papierdichtung. :D


    Gruß
    Peter

  • Hi Boris,


    um die SR´s von 17 Kw auf 20 Kw zu bringen, verwendet man einen offenen Ansaugstutzen PLUS eine Drosselblende aus Blech, welche den Durchmesser wieder auf ich glaube 27mm reduziert.


    Gruß

  • @ Peter: Nein, bei den SR ab EZ 1990 wurde ein extrem verengter Stutzen mit der Aufschrift 17 kW verbaut. Bis EZ 1995 konnte man dann durch Öffnen des Stutzens und Einbau einer Blechblende legal auf 20 kW erhöhen.


    @ ealf_ck: Genauso hab ich das ja damals (vor ca. 10 Jahren) gemacht.


    Meine Frage bezieht sich lediglich auf die Eintragung in meinem Fahrzeugschein, in der diese Blende nicht erwähnt ist, sondern D=34 mm.


    Darf ich jetzt mit 34 mm fahren oder muss die Blende drinbleiben? Es gibt doch bestimmt noch mehr Leute hier im Forum, die eine "entdrosselte" SR ab 1990 fahren. Wie ist das bei Euch eingetragen?


    Gruß


    Boris

    Never touch a running system (meine SR =))!

  • Mmmmh,


    im Endeffeckt ist das doch ein Vers.techn. Problem....wenn deine Versicherung die Grenze bei 20 KW macht mußt du das zumind. theoretisch so lassen, oder in die nächst höhere Stufe. Das geht aber eigendlich nur, wenn das auch im Brief/Schein bzw. Teil1/2 eingetragen ist.


    Am 20.Jan. ist Stammtisch, da frag ich mal durch, wer 20KW eingetragen hat.


    Gruß
    Peter

  • Bei mir steht folgendes:
    32: TdeZ 14.08.1990
    6: 143 (KM/H)
    7: K025/6600
    ZIFF:6,7,30 U.31 : D. EINBAU V.ANSAUGSTUTZEN D =35MM T-NR.583-13565-01 U.HAUPTDÜSE ´300ET-NR.137-14143-60


    ...und warum eigendlich bei dir nur 20kw ??? ?(

    Könich Jörg, der die Glocke nicht trifft..... :326:

    Einmal editiert, zuletzt von Nenzi ()

  • Zitat

    Original von Nenzi
    ...und warum eigendlich bei dir nur 20kw ??? ?(


    Weil neueres BJ und BST und kastrierte Huddel?????

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Zitat

    Original von Exilsaarländer
    Es gibt doch bestimmt noch mehr Leute hier im Forum, die eine "entdrosselte" SR ab 1990 fahren. Wie ist das bei Euch eingetragen?
    Gruß
    Boris


    Aha, dann ist das nicht 1990 sondern 1991 8)


    ach ne da steht das ja das Jahr 1995, =) glatt übersehen.


    Was stellt er auch solche Fragen am fühen Morgen, 1990 :495:


    ja und dann müsste die Frage heissen:
    Es gibt doch bestimmt noch mehr Leute hier im Forum, die eine "entdrosselte" SR ab 1994 (wegen CDI) fahren. Wie ist das bei Euch eingetragen?

    Könich Jörg, der die Glocke nicht trifft..... :326:

    2 Mal editiert, zuletzt von Nenzi ()

  • Zitat

    Original von srpedro
    die Drosselbende IST das weggeschliffene Gummi im Ansaugstutzen, und nicht die Papierdichtung


    Nein, das sieht so aus:

    Zitat

    Original von ealf_ck
    um die SR´s von 17 Kw auf 20 Kw zu bringen, verwendet man einen offenen Ansaugstutzen PLUS eine Drosselblende aus Blech, welche den Durchmesser wieder ... reduziert.


    Dabei muß man aber wissen, daß der orginale Ansaugstutzen für den BST irritierenderweise die Aufschrift "20 KW" trägt, obwohl das Moped nur 17 oder 18 KW hat. Die anderen 2 - 3 KW werden durch Kolben/Kompression, Nockenwelle, dickwandigeren Schnorchel im Lufikasten und evtl. verengteren Auspuffdurchlaß wegkastriert.
    Also nicht durch die Aufschrift irritieren lassen.


    Das Blech ist wirklich nur nötig bei Verwendung eines völlig offenen Ansaugstutzens.
    Den gibt es aber m.W.n. nicht original für den BST, sondern es wird ein offener 2J4-Stutzen modifiziert und mit dem Unterdruckröhrchen versehen. Von daher paßt der BST nicht optimal in diesen ganz offenen Stutzen.
    Besser ist es, wenn man den kastrierten, weil einseitig verengten Original-BST-Stutzen (auf dem 20 KW steht) auf die Größe aufdrehmelt, welche die Drosselblende aus Blech hat. Dann paßt der BST wieder optimal und braucht das Blech nicht. Man muß das halt dann dem TÜVer klarmachen, daß er das Blech nicht einträgt; denn dieses ist von außen zu sehen und kann somit von außen kontrolliert werden. Zur Not muß man halt das Blech zusätzlich verwenden (schadet nicht).

  • Zitat

    Original von Nenzi
    dann ist das nicht 1990 sondern 1991


    So ein Produktionsjahr beginnt irgendwie schon im Herbst zuvor.
    Deshalb gab es schon im Herbst 1983 48T, die offiziell "Baujahr 1984" sind, und im Herbst 1986 schon den neuen Lacksatz mit dem 14-Liter-Tank, obwohl offiziell erst "Baujahr 1987". Und so gab es eben im Herbst 1990 schon SRs mit 17 KW und BST, die offiziell "Baujahr 1991" sind.
    Erstzulassung ist eben nicht immer Baujahr; das gilt nicht nur vorwärts (Ladenhüter), sondern auch einige Monate rückwärts.

  • Zitat

    Original von Hetzer


    Das Blech ist wirklich nur nötig bei Verwendung eines völlig offenen Ansaugstutzens.
    Den gibt es aber m.W.n. nicht original für den BST, sondern es wird ein offener 2J4-Stutzen modifiziert und mit dem Unterdruckröhrchen versehen. Von daher paßt der BST nicht optimal in diesen ganz offenen Stutzen.
    Besser ist es, wenn man den kastrierten, weil einseitig verengten Original-BST-Stutzen (auf dem 20 KW steht) auf die Größe aufdrehmelt, welche die Drosselblende aus Blech hat. Dann paßt der BST wieder optimal und braucht das Blech nicht. Man muß das halt dann dem TÜVer klarmachen, daß er das Blech nicht einträgt; denn dieses ist von außen zu sehen und kann somit von außen kontrolliert werden. Zur Not muß man halt das Blech zusätzlich verwenden (schadet nicht).


    Also, ich habe den Original-BST-Stutzen damals ganz aufgefeilt, um zu testen, wie sich ein offener Ansaugtrakt auswirkt. Später habe ich dann die Leistungssteigerung von 17 auf 20 kW offiziell eintragen lassen und aus diesem Grund auch die Blende eingebaut, die allerdings NICHT der Eintragung erwähnt ist. Von daher wäre das Mopped doch mit der Eintragung konform (D=34 mm; Leistung 20kW; Höchstgeschwindigkeit 135 km/h; ...), wenn ich die Blende weglassen würde.


    Die Frage ist halt nur, ob ich im Fall der Fälle, der hoffentlich nie eintritt, der Dumme bin, oder alles korrekt ist, da ja so (versehentlich?) in den Papieren eingetragen.


    Gruß


    Boris

    Never touch a running system (meine SR =))!

  • Zitat

    Original von srpedro



    Am 20.Jan. ist Stammtisch, da frag ich mal durch, wer 20KW eingetragen hat.


    Das ist nett. Vielleicht schaff ich´s auch mal bei euch vorbeizuschauen...


    Gruß


    Boris

    Never touch a running system (meine SR =))!

  • Zitat

    Original von Exilsaarländer
    die allerdings NICHT der Eintragung erwähnt ist. Von daher wäre das Mopped doch mit der Eintragung konform (D=34 mm; Leistung 20kW; Höchstgeschwindigkeit 135 km/h; ...), wenn ich die Blende weglassen würde.
    Die Frage ist halt nur, ob ich im Fall der Fälle, der hoffentlich nie eintritt, der Dumme bin, oder alles korrekt ist, da ja so (versehentlich?) in den Papieren eingetragen.


    Im Ernstfall würde der Prüfer eben behaupten, daß er zum Zeitpunkt der Eintragung 20 KW gemessen hat; und wenn das nun zum Zeitpunkt des Unfalls nun mehr war und ein Gutachter meint, daß dieses mit unfallverursachend war (so einen Streß machen sie eigentlich nur bei bösen Personenschäden), dann mußt Du wohl irgendetwas in der Zwischenzeit "manipuliert" haben. Das Gegenteil wirst Du nicht beweisen können, und von der Blechblende wird nie die Rede sein (denn selbst wirst Du ja nicht behaupten, daß sie zum Zeitpunkt der Messung/Eintragung drin war und Du sie danach erfernt hast ...).

  • Zitat

    Original von Hetzer


    Im Ernstfall würde der Prüfer eben behaupten, daß er zum Zeitpunkt der Eintragung 20 KW gemessen hat; und wenn das nun zum Zeitpunkt des Unfalls nun mehr war und ein Gutachter meint, daß dieses mit unfallverursachend war (so einen Streß machen sie eigentlich nur bei bösen Personenschäden), dann mußt Du wohl irgendetwas in der Zwischenzeit "manipuliert" haben. Das Gegenteil wirst Du nicht beweisen können, und von der Blechblende wird nie die Rede sein (denn selbst wirst Du ja nicht behaupten, daß sie zum Zeitpunkt der Messung/Eintragung drin war und Du sie danach erfernt hast ...).


    Tja Hetzer, wahrscheinlich hast Du Recht. Eigentlich geht die SR ja auch so ganz gut, zumindest für SR-Verhältnisse...


    Jedenfalls ist mir persönlich (mittlerweile) das Risiko zu groß, mit einem Setup ohne Betriebserlaubnis auf der Straße zu fahren.


    Gruß


    Boris

    Never touch a running system (meine SR =))!

  • Zitat

    Original von Hetzer
    Da hilft dann nur ein Rahmen mit Erstzulassung bis 31.12.1988.


    Aber höchstens bei einer Zweit-SR. Meine Blaue will ich als Gesamtpaket möglichst original erhalten.


    Gruß und danke für Deine Einschätzung zu meiner Frage :350:


    Boris

    Never touch a running system (meine SR =))!

  • Zitat

    Original von srpedro



    Am 20.Jan. ist Stammtisch, da frag ich mal durch, wer 20KW eingetragen hat.


    Ich hoffe, Ihr habt einen gemütlichen Abend gehabt.
    Vermutlich war keiner mit ner neueren SR und 20 eingetragenen kW dabei, oder?


    Nochmal zur Drosselblende:
    An der Blende wird ja der Querschnitt abrupt verengt, was (zumindest theoretisch) eventuell zu ungünstigen Verwirbelungen führt.
    Hat jemand Erfahrungswerte, ob sich das bei Verwendung des BST 34 auch in der Praxis zeigt?


    Gruß


    Boris

    Never touch a running system (meine SR =))!

  • Nö, keine Ahnung.
    Aber in der Praxis gibt es sowieso keinen perfekten offenen Stutzen für den BST.
    Was da so angeboten wird, sind einfach mit einem Unterdruckröhrchen versehene offene Stutzen für den VM. Das paßt dann nicht richtig.
    Von daher ist es technisch besser, statt des Blechs und einem offenen Stutzen lieber den originalen BST-Stutzen auf den Durchmesser des Blechs aufzudrehmeln. Dann kann das Blech in der Praxis auch weggelassen werden ( - und es kommt nicht zu den von Dir befürchteten Verwirbelungen an der Blechkante).

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