muss der Umbau auf Einzelsitze eingetragen werden ?

  • Da bei dir die üblichen Vorschriften (65cm Länge mit Riemen in der Mitte, 60cm Länge mit Griff seitlich oder hinten) nicht ziehen, wird es wohl insgesamt vom Prüfer abhängig sein ob er das so durchlässt (egal ob mit oder ohne eintragen).


    Und irgendein Griff für den Soziussitz wirst du wahrscheinlich auch noch dran bauen müssen.


    Wie meist, wirst du es aber wohl nur dann sicher wissen, wenn du (d)ein Prüfer fragst was er davon hält.


    Gruss, Jens

  • Hallo Jens,


    danke für Deine Antwort.


    Wenn du genau hinschaust ( ist schlecht zu erkennen weil schwarz) siehst
    du einen ca. 20cm langen Bügel/Haltegriff für den Soziussitz.


    Bin jetzt ja gerade beim Tüv gewesen.....allerdings noch mit Sitzbank.


    Vielleicht sollte ich einfach mal hinfahren zum Tüv und fragen wie die das so finden ??


    Viele Grüße


    Markus

  • Zitat

    Original von mark333 Vielleicht sollte ich einfach mal hinfahren zum Tüv und fragen wie die das so finden ??


    Das hört sich doch mal nach nem richtig guten Plan an :369:


    Gruss Jens

  • Endlich mal wieder ein spannendes Thema..
    Mal was anderes als immer Reifen, Kaffeehausrenner und Versagereinstellerei :350:


    Zwei Einzelsitze ist mal ne neue Idee, da interessiert mich das Ergebnis bei Deinem TÜVler..


    Ich persönlich würde sagen, nicht eintragungspflichtig, da sich die Anzahl der Sitzplätze nicht ändert und Haltegriff und Soziusfußrasten dran sind..


    Mein Einzelsitz (wirklich nur einer) ist wahlweise eingetragen, aber dann müssen bei "Einzelsitzplatzbetrieb" die hinteren Fußrasten ab

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Mein "Brötchen" wurde mit der folgender Begründung abgewiesen: Entweder eine zusammenhängende Sitzfläche (die aus zwei Sitzen bestehen darf), mit einer Länge von 650mm oder zwei Einzelsitze mit je 350mm Sitzfläche.
    An die Vorschrift mit den Haltemöglichkeiten ernert sich mein Hirn nicht mehr.....

  • Das mit der Sitzfläche mit je 350mm hab ich auch schonmal irgendwo gelesen.


    Der Soziussitzplatz hat die Maße 240x160mm Höhe 80mm


    Könnte mein Verhängnis werden :(


    Evtl. hab ich heute die Möglichkeit mit einem Tüvler vorab zu sprechen.


    Wenn das nix wird mit dem Brötchen baue ich noch einen zweiten Sattel auf !


    Und ein Foto von der Seite hab ich auch.

  • Wenn das Brötchen nicht zulässig ist wie bekommen dann GSXR und wie die Plastebomber alle heißen eine Zulassung als Zweisitzer???

  • Der zweite Sattel wird dann vorne einen Henkel haben müssen, wie das früher normal war; denn die Strebchen so weit unten an der Seite werden wohl als Haltegriffe nicht ausreichen (auch wenn Griff oder Gurt Blödsinn ist, weil das niemand nutzt, sondern sich der Sozius sicherheitshalber immer am Vordermann festhält).


  • Durch die Sissybar hinter sich und den Muskelberg vor sich kann die Sozia in Minirock und Stöckelschuhen eh nicht runterfallen, da braucht es keinen Haltegriff :349:


    Mark
    ich warte mal auf die Antwort Deines TÜVlers..

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


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    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Zitat

    Original von mark333


    Der Soziussitzplatz hat die Maße 240x160mm Höhe 80mm


    Könnte mein Verhängnis werden :(


    Naja,


    bei einer Sitzbankbreite von 160 mm erübrigt sich der Kauf von Stringtanga´s für die Sozia, funktioniert automatisch. :406:


    Gruß
    Peter

  • Der "Trick" scheint zu sein, daß man einen 350mm Sitz und ein 250mm Brötchen als eine Sitzfläche definiert bekommt, dann hat man die erforderlichen 600mm beisammen.......


    Das zweite Brötchen was ich gebaut habe, (leider nicht für mich und leider kein Bild) habe ich genauso angepasst, Bügel hinten, kein Problem !
    (und die 600mm waren auch nur mit Maßband zu messen, nicht mit dem Zoll.. äääh Gliedermaßstab !)

  • ich bin gestern bei einem einfachen Tüvler (er darf keine Einzelabnahmen machen) gewesen und
    der hat gesagt es muss eingetragen sein.
    Begründung : ist nicht original.


    Hähä......wie bei Werner hat er gesagt :)



    Nächste Woche Dienstag bin ich bei einem der auch Vollabnahme machen darf.


    barnix


    guter Ansatz da komme ich auf ca.625mm von vorn nach hinten gemessen.
    Sattel ist 350 breit und 305mm lang


    bin jetzt dabei hinten am Sitzkissen noch einen Haltebügel zu bauen .

  • bin jetzt zur Einzelabnahme gewesen und Tüvmann wollte im ersten Anlauf nicht dabei wegen der selbstgebauten Halterung und Festigkeit und bla und Sicherheit und was nicht alles.
    erstmal Kinnlade runter.


    dann nochmal freundlich nachgefragt ob es vielleicht möglich wäre einzutragen wahlweise 1 oder 2
    Sitzplätze unabhängig von Sattel und Sitz.
    Wieder hin zum Moped....nochmal alles genau anschauen.......Befestigungspunkte prüfen.......nochmal
    alles erklärt und nun sah Tüvmann doch ne Möglichkeit.


    Eingetragen ist jetzt wahlweise 1 oder 2 Sitzplätze mit Einzelsitzen (Schwingsattel und Sitzkissen)



    Gehört wohl auch ein wenig Glück dazu



    Viele Grüsse


    Markus

  • Glückwunsch !!!

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