also nach dem, was ich bisher so gelesen habe, braucht man keine Kontrollleuchte für´s Fernlicht, wenn es anhand der Schalterstellung erkennbar ist (ist ja bei der SR so).
Und für die Blinker hab ich u.a. gelesen (sogar hier in einem Fred), dass die Blinkerkontrollleuchte nicht erforderlich ist, wenn die Blinker im Sichtfeld liegen (gut, ist etwas schwammig...was ist Blickfeld? Und wo steht diese Regelung geschrieben?) Weiter habe ich gelesen (Zitat aus § 54 Abs. 2 StVZO):
"Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern."
Ist m.E. eindeutig. Klar, am besten ist es, so was immer vorher mit dem Lieblings-TÜV-Menschen abzusprechen... Vllt. ruf ich ihn mal an, und frage ihn, was er dazu sagt. Notfalls müsste ich halt die Kontrollleuchten nachrüsten (möchte ich aber ungern...)