rücklicht eintragungspflichtig?

  • hallo,


    mal eine frage: muss man ein "tuning" rücklicht eintragen lassen? in meinem falle wäre das ein cateye rücklicht mit E- prüfzeichen, oder kann man es einfach dranschrauben und gut ist?
    würde mich über eine antwort sehr freuen.


    gruss,
    flo

  • Soweit ich weiß muss ein Rücklicht mit E-Prüfzeichen nicht eingetragen werden.


    "E-geprüft, keine TÜV-Eintragung nötig." So stehts in vielen Katalogen und Onlineshops...

  • Moin!
    Entscheidend ist nach Auskunft der Werkstatt meines Vertrauens, dass ein E-Zeichen da ist. Dann hat man im allgemeinen nichts zu befürchten und muss auch nichts eintragen lassen. Problematisch könnte es bei den organefarbenen Rücklichtern werden, die sind nur noch bei den alten SRs zugelassen, ich glaube bis Bj 83 oder so.


    Munterhalten!
    aenz

    I went down on 31 street to pick up a jug of alcohol.
    I told the man to put in some water,
    but he wouldn't put any drop at all:
    100 % alcohol!
    :ber:


    Skype: der_aenz

  • Natürlich zum Tüvtermin den Reflektor nicht vergessen :D


    Gruss,
    Michael

  • Rückklicht muss E-Zeichen haben !!!!
    Das habe ich am eigenen Leib bei TÜV gespürt. Rücklicht ohne E finden die nicht so toll.


    Ganz wichtig ist auch der Reflektor. Den will der TÜV auch sehen !!!! Allerdings gibt es keine vorgeschriebene Größe.
    (Soweit ich weiß) Also gehe man in den nächsten Fahrradladen und kaufe sich die kleinste Größe. :D Die wäre dann ca. so groß wie der Fingernagel vom Daumen... :D:D:D:D

  • Jau,


    dann setz ich mir noch ne Tarnkappe auf .... und: BUMS keiner hat mich gesehen :D


    das Helferlein

    Die besten Schweißnähte macht man mit der Flex!

  • ihr lacht!
    En kumpel hat sich allen ernstes für seine nva mz ein tarnaufsatz für den scheinwerfer gekauft! :bash:


    MfG Alex

  • ...das ding mit dem schlitz ??? darf man so wohl nich mit fahren, oder?!
    ...hat ja auch keine E-nummer !:D
    gruss
    jürn

  • ja, hab ihn nochmal wieder gesehen. Aber wer weiß, wie oft noch. :D
    Also das man mit dem ding fahren darf wenns runtergeklappt ist wage ich auch zu bezweifeln, aber wir haben da so en tüv (wo ich selber noch net gewesen bin) der wohl bei älteren mopeds etwas kulanter ist! :D


    MfG Alex

    Einmal editiert, zuletzt von Alex ()

  • Aus gegebenem Anlass hol ich das mal wieder rauf: Kann mir jemand einen guten Link nennen, wo wirklich was drinsteht über die Rechtslage und die Prüfzeichen bei Beleuchtungseinrichtungen?


    Grund: Habe mir mal mein (originales) Rücklicht angeschaut. Ich mag blind sein, aber ich finde weder ein e-Prüfzewichen drauf, noch eine Wellenlinie, dafür ein Zeichen das so ähnlich aussieht, aber eben nicht wie das in meiner TÜV-Broschüre! Es ist ein Kreis mit einer einzelnen, schräg durchlaufenden Welle. In der Broschüre ist eine waagerechte, mehrmalig oszillierende Welle abgebildet.)
    Nur einen Haufen Geschrieb und ein "A" im Kreis konnte ich finden, das selbe auf den Blinkergläsern (auch original).


    Allerdings: Auf dem Hauptscheinwerfer ist ein E-Zeichen!


    Liegt das am Baujahr?


    Frage:
    Irgendwo habe ich mal gelesen, dass alle Beleuchtungseinrichtungen das gleiche Prüfzeichen aufweisen müssen. Stimmt das?


    Frage:
    Darf ich tatsächlich nur Zubehör mit E-Zeichen verbauen?
    Was ist mit Teilen anderer Motorräder? (z.B. Blinker von einer Honda Four) V.a. wenn die auch kein E-Zeichen haben?


    Grund: E-Zeichen machen die Teile ziemlich teuer, wär natürlich Klasse, wenn man das irgendwie umgehen könnte...


    Kommt auf meine "Fragen an den TÜV"-Liste, aber vielleicht hat jemand die fraglichen Fragen ja schon gefrägt... ;)


    Gruß
    Wolfgang

  • Zitat

    Original von Wolfgang
    Nur ein "A" im Kreis konnte ich finden ...


    Kein Wunder, daß dieses Rücklicht der STVZO nicht entspricht...

  • @ Wolfgang:


    Jede Wette, wenn Du 3 versch. Graukittel frägst und es wirklich genau erklärt haben willst, dann bekommst Du mindestens 3 versch. Antworten...vielleicht sogar 4


    In der Praxis wurde ich mit meiner BMW mal vom TÜV zurückgeschickt weil die Blinker hinten nur E-Zeichen hatten und vorne die originalen BMW waren.


    Wörtlich: "Entweder ist das Krad STVZO oder E-zugelassen. Man kann sich nicht aus beidem das für sich bste raussuchen"

    1978 SR500, 1981 SR500, 1990 Springer Softail, 1995 XJR1200......und nix neueres

  • sven: Muss ich den Witz verstehen?


    @raq: Ganz genau die Quatsche hab ich eben auch schon gehört, streng genommen fahre ich dann also serienmäßig illiegal, weil der Hauptscheinwerfer das e-Zeichen hat, alles andere aber nicht! :D


    Dann wär's auch wurscht, ob ich mir ein Lucas ohne e-Zeichen zulege, kostet bedeutend weniger... Wozu der Stress, wenn sich eh keiner auskennt?

  • Also, voll korrekt gilt: Entweder alles Originalteile (mit was für Zeichen auch immer) oder komplett alles mit E-Zeichen (mein Classic-Rücklicht bleibt aber trotzdem dran! :409: )


    Sam

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    Morgen 19.00 h Stammtisch bei der Fähre!

    Grüße
    Olaf

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