Ochsenaugen Kennung

  • Was muss nochmal aufm Glas stehen, damit Ochsenaugen für vorne und hinten erlaubt sind? War das E11 oder E12 oder nochwas Anderes?
    Nicht, dass ich in den letzten Jahren darauf angesprochen worden wäre, aber es interessiert mich mal eben so.


    Nobby

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    Better Motörhead than dead!

  • Hallo,


    Wenn Du legal auf die hinteren Blinker verzichten willst, musst Du das eintragen lassen. Auf den Blinkergläsern ist dann eine Wellenlinie und die Nummer der Bauartgenehmigung, z.B. K12749. Nur mit E-Nummer geht das üblicherweise nicht. Problemlos geht das eh' nur bis BJ83, irgendwo geistert aber auch ein Papier des TÜV durch das Netz, mit dem das auch bei bestimmten späteren Baujahren gehen soll. Dann ist aber die Diskussion mit dem Inschenjöhr vorprogrammiert, deshalb vorher fragen.


    Bei Blinkern mit E-Kennzeichen und/oder jüngeren Modellen ist üblicherweise kein Abbau der hinteren Blinker möglich. Aber es gibt ja auch wunderschöne Miniaturblinker, die man fast nicht sieht, wenn sie aus sind.


    Grüße
    Zwengelmann

  • Danke soweit erstmal!
    Ich habe auch die Info, dass es mit EZ vor 87 eintragungsfähig ist.
    Bei meiner SR hab ich die auch eingetragen - bin der Meinung, dass trotzdem ne bestimmte Kennung auf den Gläsern sein müsste....und genau das war die Frage.

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    Better Motörhead than dead!

  • Zitat

    Original von Nobby
    Danke soweit erstmal!
    Ich habe auch die Info, dass es mit EZ vor 87 eintragungsfähig ist.
    Bei meiner SR hab ich die auch eingetragen - bin der Meinung, dass trotzdem ne bestimmte Kennung auf den Gläsern sein müsste....und genau das war die Frage.


    Habe die Hella O-Augen bei der Uschi auch ohne hintere Blinker eingetragen bekommen.. ('86er 48T)
    Die Hellas haben die K12749 Nummer, diese steht auch im Schein..

    Gruss,
    Mika
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  • Zitat

    Original von Nobby
    Bei meiner SR hab ich die auch eingetragen - bin der Meinung, dass trotzdem ne bestimmte Kennung auf den Gläsern sein müsste....und genau das war die Frage.


    in dem Link steht alles drin.


    die Noname-Dinger - wenn die geprüft sind - haben ein E-Nummer im Kreis, z.B. E1 und die Kennung 11 für vorn und 12 für hinten. Mit E-Nummer brauchen die nicht eingetragen zu werden, sonst ja.

    Die Einführung des 2. Zylinders war nur eine technische Spielerei...

  • Bei mir ist nur eingetragen "Fahrtrichtungsanzeiger in den Lenkerenden", also ohne irgendeine Nummer.
    Muss ich jetzt also Gläser haben, in der nach vorne ne 11 und nach hinten ne 12 drauf steht?
    Ich frage so doof, weil seit Jahren bei keiner HU mehr drauf geschaut wurde und ich oft nur die Gläser von den billigen Louisdinger als Ersatz drauf geschraubt habe.

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    Better Motörhead than dead!

  • So wurde es mir gesagt!


    e11 und e12 muss drauf sein.


    Die Luisenblinker haben diese Kennzeichnung nicht und sind nicht für hinten zugelassen.
    (- zumindest hatten sie die Kennzeichnung nicht, als ich mich danach erkundigt habe)


    Ich habe bisher immer die Ochsenaugen von HG verbaut und zumindest letztes Jahr hatten sie auch noch die ensprechenden Kennzeichnungen und auch problemlos in die Papiere zu bekommen.

  • Bei den originalen Hella-O-Augen-Gläsern (aus Plastik :D ) gibt es nur eine Ausführung, universell einsetzbar vorne und hinten, mit entsprechender Nummer zur Legitimation drauf. Ein vernünftiger Prüfer weiß das. Ggf. Prüfer wechseln.

  • ist ja nicht so, dass das nicht schon hier und auch woanders in epischer Breite ausgeführt ist...


    Leuchten am zugelassenen Fahrzeug müssen eine Bauartgenehmigung besitzen, was i.d.R. durch ein Prüfzeichen auf der Lichtscheibe, seltener am Gehäuse nachzuweisen ist.


    Früher die Wellenlinie ("Prüfschlange") plus KBA-Nummer, beim Hella-Ochsenauge die K12749.


    [Blockierte Grafik: http://www.xs650.de/literatur/briefe/Hella_I.jpg]


    Das E + Nummer im Kreis ist der Code für das Land, in dem das Bauteil geprüft wurde. Dann gibt es eine Codierung für die Art der Leuchte, eine Prüfnummer und die Positionsangabe. 11 vorne, 12 hinten, Pfeile für rechts/links.


    [Blockierte Grafik: http://static.pagenstecher.de/uploads/8/86/860/860a/normal/61692-4205.jpg]




    Was erlaubt bzw. eintragungsfähig ist hängt ab vom Datum der Erstzulassung UND von der Fahrzeugbetriebserlaubnis. Die war früher eine "nationale" Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Fahrzeug, später mit Einführung des EG-Rechts eine EG-/ECE-Betriebserlaubnis. Dumm ist, dass es um 2000 ein paar Baujahre gab, wo beides möglich war.


    Für eine Fahrzeugabnahme findet entsprechend der Typgenehmigung nationales oder aber eben EG-Recht Anwendung.
    Die Nummer mit der hinteren Radabdeckung ist so ein Fall, weil dessen Länge in der StvZO definiert war, in der EG-Richtlinie jedoch nicht. Faktisch darf jeder Prüfer den fehlenden Spritzlappen an der SR500 nach wie vor monieren, an einer neuen 400er jedoch nicht...


    Was die Beleuchtung angeht gilt dann auch, dass die Beleuchtungseinrichtungen einer Normierung entsprechen müssen. D.h. gemischter Verbau von Prüfschlangen und E-Prüfzeichen muss der Prüfer nicht akzeptieren.


    Der Anbau von Ochsenaugen ist nach "altem" StVZO-Recht bis EZ87 (nationale Fahrzeug-ABE!) zulässig. Da bleiben auch nur die originalen Hella-Ochsenaugen (und die Vespa-Blinker) übrig...
    Nach 87 und bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung dürfen "hintere Fahrtrichtungsanzeiger nicht an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt" sein, was i.d.R. als Pflicht für hintere Blinker ausgelegt wird. Bei EG-Typgenehmigung müssen diese Blinker ausserdem ein E-Prüfzeichen tragen.


    Kellermänner und auch die billigen Ochsenaugennachbauten haben nur die "11", sind also nur als vordere Fahrtrichtungsanzeiger geprüft und zugelassen. Selbst an einem Moped vor 87 mit E-geprüftem Scheinwerfer und Rücklicht wären diese demnach nicht als alleinige Blinker eintragungsfähig.


    Manche Prüfer handhaben das etwas laxer, mancher Dorfsherriff glaubt mit einer "harten Linie" an dieser Stelle das christliche Abendland vor dem Untergang retten zu können...
    Und ich selbst habe schon Prüfer erlebt, die trotz vorhandener Eintragung die HU-Plakette verweigert haben...

  • Meine SR EZ '90 hat die Hella Ochsenaugen eingetragen ohne hintere Blinker und der Prüfer meinte damals das ginge weil der Lenker (2J4 Segelstange) breit genug sei. Ob das so richtig war? Who cares....Maschine läuft seit über zwanzig Jahren so und hatte nie Probleme mit TÜV oder Sheriffs... :yl:

    "When God made time, he made enough of it." Irish saying

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