Seitliches Lenkradschloss Pflicht?

  • Zitat

    Original von mac_73de
    Lustig, oder besser bedauerlich, wie willkürlich Eure Prüfer da unten agiert haben und vllt immer noch agieren....


    Wieso unsere? DAS kann Dir überall passieren. Mein Lenkschloss an der XT geht seit mehr als 15 Jahren nicht, seit ich die XT600-Gabel drin hab, denn die hat den Schlitz im Lenkrohr an der falschen Stelle :D. Den Tüff hat das noch nie interessiert (die 600er Gabel mit Scheibenbremse auch nicht..)
    Ein Spezi um die Ecke ist mit seiner BMW bei einem anderen Tüffprüfer (WerkstattTÜF) durchgefallen, weil er den Schlüssel vergessen hat, dort zu lassen.


    Gruß
    Hans

  • Zitat

    Original von Hiha


    Wieso unsere? DAS kann Dir überall passieren. Mein Lenkschloss an der XT geht seit mehr als 15 Jahren nicht, seit ich die XT600-Gabel drin hab, denn die hat den Schlitz im Lenkrohr an der falschen Stelle :D. Den Tüff hat das noch nie interessiert (die 600er Gabel mit Scheibenbremse auch nicht..)
    Ein Spezi um die Ecke ist mit seiner BMW bei einem anderen Tüffprüfer (WerkstattTÜF) durchgefallen, weil er den Schlüssel vergessen hat, dort zu lassen.


    Gruß
    Hans


    Solche grobe Willkür lese ich vornehmlich von Euch "da unten" und jedes mal ohne "echte" Quellangabe..
    In der STVZO konnte ich bisher nix dazu finden, deshalb rede ich von Willkür bzw eher weil der TÜVler keinen Bock hat und nur ne Ausrede sucht..


    Klar, wenn einer was finden will, können se überall mit solchem Schwachsinn umme Ecke kommen, regional unabhängig, aber das ist ja auch der Grund, wieso ich immer zum gleichen Motorradsachverständigen fahre, da erspare ich mir solch Überraschungen.. ;)


    Thema Lenkradschloss/Diebstahlschloss hat wie gesagt bisher nur meinen Versicherer interessiert, Teil der TÜV-Prüfung war das noch nie..

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Moin!
    Der Prüfer in Oldenburg meinte mal zu mir, als ich ihm die TRX ohne herkömmliches Zünd-/Lenkschloss vorgeführt habe: eigentlich müsste ich Ihnen einen erheblichen Mangel mitgeben und die Plakette verweigern... Da die aber so klasse fährt und alles andere in Ordnung ist.... hier, Plakette. Näxtes Mal aber wieder mit ordentlicher Diebstahlsicherung....Wollnmanichsosein... :411:


    So viel zum Thema "Korinthenkackerei".


    Am Gespann hatte ich auch jahrelang ein Zünd-/Lenkschloss, das funzte auch wunderbar, wurde bei der HU aber nie getestet. Inzwischen ist das Zündschloss von motogadget. Für den TÜV baue ich im Sommer für alle Fälle das alte Zünd-/Lenkschloss wieder an, ohne Innenleben und Kabel.


    Bei der TRX erfolgte die Prüfung nur, weil der Ing. verzweifelt das Zündschloss suchte und es nicht fand.
    Munterhalten!
    aenz

    I went down on 31 street to pick up a jug of alcohol.
    I told the man to put in some water,
    but he wouldn't put any drop at all:
    100 % alcohol!
    :ber:


    Skype: der_aenz

  • Zitat

    Original von Hiha
    Wenn ich so hör was in anderen Bundesländern für Korinthenkacker am Werk sind, bin ich froh um TüV-Süd...


    Gruß
    Hans


    Deshalb bin ich froh um jeden letzten echten Kontakt zu Einem aus der aussterbenden Gattung der Motorradsachverständigen.. :yl:
    Projekte vorher besprechen und erfolgte Umbauten genau bei dem gleichen prüfen lassen..


    Mit ner "Ratte" ist eine Diskussion bei einem 0815-Prüfer sonst eh immer vorprogrammiert :411:

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Jack schrieb:

    Zitat

    bei der der Zündschlüssel ganz nach rechts also quasi 16 Uhr gedreht und gleichzeitig nach unten gedrückt wird und so das Lenkschloß veriegelt wird....


    das ist bei meiner XS650 aus Amiland auch original so und das hat noch niemals jemand problematisiert. Wenn das keine Diebstahlsicherung ist, was dann? Wo steht denn, das das verboten ist? Die Neimann-Verschwörungstheorie mit der Bundesregierung halte ich für etwas weit hergeholt... :456:


    Klaus


  • Alles klar, danke, da ist ja der Passus.. :411:


    Jetzt wäre für die Diskussion hier noch der "Anhang" interessant auf den verwiesen wird, also DASS man sichern muss steht jetzt fest, aber wie muss das aussehen??


    §38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen


    (1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    (2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.


    (3) Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperren an Kraftfahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


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    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Hey,


    nu wil ich meinen Senf auch noch dazugeben:


    Mitte/Ende der 80er etwa hat mein kleiner Bruder eine Sr in Teilen erstanden. Das war ein Grauimport ohne Lenkradschloss! Bei der Vollabnahme gab's dann richtig Ärger wegen dem fehlenden Lenkradschloss. Erst als da ein Neiman eigebaut wurde war da Ruhe. Da gab es sehr wohl eine Neimann-Connection damals, denn anderes wurde nicht aktzeptiert. Sogar mein Mofa hatte so ein Teil eingebaut. Heutzutage ist das entspannter und das kombinierte Zünd-Lenkradschloss ist inzwischen wohl auch Standard. Das wurde damals aus "Sicherheitsgründen" abgelehnt und war wohl wieder so ein deutscher Alleingang.
    Im Zweifelsfall müsste der TÜV je nach Baujahr herausfinden, was Serie war.


    Grüße
    Olaf

  • Zitat

    Original von mac_73de
    Jetzt wäre für die Diskussion hier noch der "Anhang" interessant auf den verwiesen wird, also DASS man sichern muss steht jetzt fest, aber wie muss das aussehen??


    Ganz genau. Im Prinzip wäre ja ein Zyndschloss schon eine "Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung".


    Bei meinem Russenhobel baue ich mir ganz sicher kein Neimann-Schloss ein, weil die Halterung am Rahmen dazu so gebaut ist, dass das Ding während der Fahrt (ohne Schlüssel) entweder herausfallen oder auch einrasten kann... :bash:

  • eigentlich braucht man den Anhang nicht, denn in der StVZO bzw. den mittlerweilen geltenden EG-Richtinien geht es um die Betriebserlaubnis/Typgenehmigung des Fahrzeugs, also was der Hersteller tun muss, um sein Zeug als streetlegal verkaufen zu können.
    Änderungen am Serienzustand sind BÖSE und werden mit Exkommunikation und Fegefeuer bestraft...


    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anhang.html


    Die Anhänge zum §38StVZO verweisen auf
    1999/23/EWG, die wiederum nur die Änderung von
    93/33/EWG ist.
    und die lässt nur zwei Arten von "Sicherungseinrichtungen" zu, nämliche solche, die auf die Lenkanlage wirken und solche, die auf den Triebstrang wirken.
    Ausserdem steht da tatsächlich, dass sie fest verbaut sein müssen...


    Demnach erfüllt das Zündschloss mit Sperrbolzen die Anforderungen genauso wie das Neimann-Schloss (das seit mindenstens 10 Jahren an keinem Neumped mehr verwendet wird).
    Das "lose mitzuführende" Schloss muss bzw. kann (er muss ja nicht...) vom amtlich anerkannten Sachverständigen eingetragen werden. Ein Bremsscheibenschloss würde aber nicht auf die Lenkung wirken, also schon in zwei Punkten von den Vorgaben abweichen.
    Ein Bügelschloss durch die Kette gefädelt wäre lose, würde aber den übrigen Anforderungen entsprechen (wenn sich die 1000 Schließmöglichkeiten nachweisen liessen...)
    Wenn der Prüfer nicht will, findet er also sicher einen Grund, die Eintragung zu verweigern...

  • Komisch, in 41 Jahren hat sich bei meinen Moppeds noch nie ein Prüfer dafür interessiert.

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