Original von XT-Boldor ...M.4-1 Schalld.Anl. Nico Bakker NL blablabla M.Laser Endschalldaempfer, Typ LP1040, TPSI 2066 blablabla M.Schalldämpferanlage Lehnert&Wagner,4-1, ...
So wie das bei Dir eingetragen ist, müsstest Du genau genommen alle drei Anlagen gleichzeitig an deinem Mopped montiert haben (wie das wohl aussehen würde )
Ist auch egal, solange sich an den Eintragungen keiner gestört. Sei froh.
Ihr scheint ja in der Hauptstadt sehr kulante Prüfer zu haben.
Servus joe, meine Erfahrungen mit eingtragenen Teilen sind die , aner BMWubdich ,Heinrichtank,anderer Lenker(Stummel) ,Hoskerohre(Auspuff) ,Zurückverlegung,Einzelsitz usw. Das ganze hatte Ich nur einmal in 10 Jahren alles zusammen angebaut,sonst in jeder beliebigen Zusammenstellung,kein Tüv prüfer und kein Dekramensch sagte einen Ton dazu und nur der Einzelsitz ist wahlweise eingetragen,das wird durch ww. bezeichnet. Gruß Jack der sich nie etwas freiwillig austragen lässt !!! :dance:
Moin Joe! Wann musst du denn zum TÜV? Wenn es bis Februar Zeit hat, dann werde ich mal den Dekra-Mann, der zu meinem Arbeitgeber einmal im Monat zum Tüffen kommt, fragen wie es denn gesetzlich mit Austragung aussieht. Ist ein sehr umgänglicher Mensch, der leider als Dekra-Prüfer nicht alles eintragen darf
Hallo Hauni, danke für die Hilfe ,aber ich hab kein Problem mit dem Tüv,meinen Absatz meine ich so ,das ich mir keine Sachen austragen lasse die ich mal für teuer Geld hab eintragen lassen !!! Jack :dance:
Rechtlich ist es eindeutig: Alles was eingetragen ist, muß auch montirt sein, es sei denn, das Wörtchen "wahlweise" ist mit von der Partie. Aber freiwillig niemals........
Original von Jack Hallo Hauni, danke für die Hilfe ,aber ich hab kein Problem mit dem Tüv,meinen Absatz meine ich so ,das ich mir keine Sachen austragen lasse die ich mal für teuer Geld hab eintragen lassen !!! Jack :dance:
Hallo Jack! ....ich habe eigentlich auch Joe gemeint, mit der Hilfe, ob er austragen lassen muss oder nicht
Aber Joe, Jack, usw. ....... wenn ihr selbst dadurch durcheinander kommt, wenn ihr ähnlich klingende Forumnamen habt
ALso wenn man allet an der Karre haben muß was eingetragen ist dann habe ich ein problem! Wie kriege ich drei Auspuffanlagen an die Karre, Stummellenker und den Superbikelenkerumbaukit, die Vollverkleidung, Plus die verschiedenen Reifentypen und größen????????? Gruß Marcel
Aaaaalsooo, Lieblingsprüfer hat mir im Oktober noch gesagt er trägt ww ein (es ging um die Sitzbank-Frage, bei der Guliari-ich weiß immer noch nicht wie man die schreibt- fehlen wohl 2 cm um zu zweit fahren zu dürfen...) damit ich ich auch was anderes dranwurschteln kann. Wenn nicht ww drin steht muß das eingetragene Teil dran sein und kein anderes, sonst werden die Ordnungshüter kiebig. So meine Info, und ich glaub´dem Mann...
...so ist datt wohl... nachdem ich mir die fehling-segelstange verbogen hatte, hab' ich mal wegen der rückrüstung auf original-lenker angefragt. hätte mir damals die fehling-segelstange austragen lassen müssen. gruss jürn
@XT_Boldor! An deiner Stelle würde ich vor dem neuen TÜV Termin mal alle eingetragenen Sachen anbauen (wird wahrscheinlich mühsam sein, und lustig aussehen....) Bin gespannt was der Prüfer dann sagt
An meinem Gespann habe ich li. auch Ochsenauge eingetragen, aber da Winterbetrieb mit Lenkerstulpen, habe ich auf normales Geblinke umgerüstet......hat der Dekra-Mann auch so akzeptiert
also ich hab z.B. an meiner BMW auch 2 Lenker zusätzlich zum orginalen eingetragen...und weder bei den Graukitteln noch bei der Rennleitung je Probleme damit..soweit die Praxis
Also sorry Hellboy, das muß ich jetzt mal ins Reich der Fabel verweisen (bis ihr mir in Amtsdeutsch das Gegenteil beweist),original darf man normaler weise immer fahrn und das austragen ist auch nicht so einfach für die Herrn Tüvprüfer, das bedarf nämlich der Zustimmung des Eigentümers oder einer ziemlich aufwändigen Prozedur seitens der Zulassungsstelle und des Tüvs.
ps.haben wir im Forum keinen vom Tüv oder Dekra der das mal inkognito abklären könnte ???
Ich kann mir nicht vorstellen das Serienmaterial bei eingetragenem Zubehör... nicht mehr an- rückgebaut werden darf ohne die Betrieberlaubniss zu riskieren. Das ist völlig unlogisch, die Maschine hat ja mit diesem Material ihre Betriebserlaubniss erhalten und durfte so in den Verkehr.
Ich meine das das Zubehör seine Tauglichkeit erst noch beweisen musste, was mit der Eintragung nach eingehender Prüfung durch etliche Ing. und diversen Bescheinigungen dann dokumentiert wurde.
Notfalls ruf doch einfach beim TÜV an, die werden es wohl wissen.
Original von juwi Ich kann mir nicht vorstellen das Serienmaterial bei eingetragenem Zubehör... nicht mehr an- rückgebaut werden darf ohne die Betrieberlaubniss zu riskieren. Das ist völlig unlogisch, die Maschine hat ja mit diesem Material ihre Betriebserlaubniss erhalten und durfte so in den Verkehr. ...
Ist nicht unlogisch wenn mehrere bis viele Sondersachen eingetragen sind. Zu der Zusammenstellung die im Schein steht, hat der TÜV sein Segen gegeben. Da ist z.B. ein Tank und ein anderer Lenker eingetragen. Diese Kombination hat der TüV abgenommen, weil der Lenker frei bis zum Anschlag geht. Nun baust du den Sonderlenker ab und Originallenker drauf und plötzlich ist die Lenkung eingeschränkt. Das würde dir niemand so abnehmen. Folgerichtig ist es theoretisch richtig, dass der Rückbau a) geprüft und b) ein(ausgetragen) wird.
Beim Rückbau von z.B. Ochsenaugen auf Originalblinker ist das natürlicher praktischer Mumpitz, aber theoretisch nichts anderes als obiger Fall mit dem Lenker.
Bei Leistungssteigerungen mit dazugehöriger Bremse etc. kann ich mir das schon vorstellen.
Alles andere kann ich mir nicht vorstellen. Denn es wurde doch in Verbindung mit dem Serienmaterial eingetragen, bzw eine ABE erteilt und aufgrund der dann eingetragen.
Dein Beispiel mit dem Lenker hört sich sinnvoll an, nur wie soll der Tank aussehen, damit ein Stummellenker weniger vordengelt als der Serienlenker. Und wäre der dann jemals zugelassen worden.
Am besten Joe fragt den freundlichen Herrn beim TÜV oder schaut mal auf deren Interseite. In D ist ja alles möglich.
Hallo allerseits, ich hatte an meiner XS750 sowohl eine Verkleidung als auch einen dazu passenden um 180° verdrehten M-Lenker (wegen Platzproblemen) eingetragen (schon beim Kauf). Irgendwann war ich die Verkleidung leid und habe sie abgebaut. Sowohl der TÜVtler als auch die Zulassungsstelle haben mich darauf hingewiesen, daß ich die Sachen gar nicht austragen lassen muß. Soweit dazu, Gruß, Klaus-Dieter
Das mit dem Tank ist vielleicht ein blödes Beispiel (Eigenbau 25l- Inhalt, vielleicht )
Die Zulassungsordnung kann keinen Unterschied dazwischen kennen, ob eine Änderung in der Praxis technisch unbedenklich oder sicherheitsrelevant ist. Also sagt die Vorschrift: wenn Änderung, dann prüfen + dokumentieren. Und der Rückbau von eingetragenen Teilen ist definitiv eine Änderung. Wie viel Sinn das im Einzelfall macht, ist nicht die Frage!
Um das zu vereinfachen, gibt es ja als Alternative ABE-geprüfte Teile, die nicht eingetragen sein müssen. Die ABE dieser Teile bezieht sich aber theoretisch auch nur auf ein Fahrzeug, dass ansonsten technisch unverändert ist. Kein Hersteller kann es sich leisten eine ABE für Kombination mit ..., und mit....., und mit... zu erlangen.
Rei97 hat das doch mal anschaulich beschrieben. K&N Tauschfilter + BSM-Auspuff. Beide für sich kein Problem. Aber in Kombination zusammen evtl. ABE ungültig. Also vorsichtshalber eintragen lassen.
So Leute habe vorhin mal nee Mail an die DEKRA geschickt........
Sehr geehrter Hr. Klisch,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:
Die Angaben in den Fz-Papieren müssen gemäss §27 StVZO immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
D.h., falls nicht bestimmte Änderungen "wahlweise" eingetragen sind, (z.B. Sonderräder bei PKW), muss bei einer Rückrüstung auch eine "Austragung" erfolgen.
Wenden Sie sich dazu bitte (nach Möglichkeit mit den ursprünglich für die Änderung verwendeten Gutachten) an die nächste DEKRA-Prüfstelle. Also haben wir woll alle im großen und ganzen nee ilegalle Karre aber watt soll es FÜCK FOR TÜV aller Werner. Gruß Marcel
Bei klemmendem Auslaßventil würde sich keine Kompression aufbauen und der Kicker nicht im Verdichtungstrakt blockieren. Sicher ist die Durchsicht und Kontrolle der Einstellung trotzdem sinnvoll um an der Stelle Probleme auszuschließen.
Wenn meine Fragen unsinnig sind, klär mich bitte auf warum. Das wäre nett. Mein Gedanke: Wenn z.B. das Auslass-Ventil nicht richtig schließt, wird nix angesaugt.
Ich finde das nicht weiter schlimm, jeder ist mal nicht gut drauf. Dieses Forum ist ziemlich fit wenns ums helfen geht. Ich Plurielforum kann man schon mal einen Monat warten bis man eine Antwort bekommt.
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