Ab 2020 werden nur noch eingetrage Reifengrößen akzeptiert !

  • Hallo,


    ich versuch mal, nen Termin beim TÜV mit nem Sachverständigen zu kriegen.


    Der soll mir erklären, was zu tun ist.


    Achim

  • Hallo,
    die SR hatte nie eine Reifenfabrikatsbindung.
    Im Urbrief stand nur die Reifengröße.
    Früher interessierte es auch niemand, wenn verschiedene Hersteller aufgezogen waren.
    Das kam erst mit den Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifen - Hersteller.
    Die werden jetzt ja nicht mehr anerkannt, höchstens noch als Gutachten für die Eintragung
    von abweichenden Reifengrößen. Dabei kann es passieren das einem dann der Ersteller
    des Gutachtens eingetragen wird und schon hat man eine Reifenfabrikatsbindung.
    Also vorher fragen ob nur die andere Reifengröße eingetragen wird.
    Eventuell einen alten Fahrzeugbrief vorzeigen.
    Gruß
    Ralf der Hausel

  • Bei meiner BMW weiß ich sicher dass es nie eine Reifenfabrikatsbindung gab, bei der SR halt nicht.
    Die muß auch nicht im Brief stehen, eher in der Betriebserlaubnis für den Typ, der TÜV sollte da Auskunft geben können.


    Natürlich besteht auch die Möglichkeit dass es gar keine gibt.....


    Jack...

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

  • Das kann ich bestätigen.
    Es geht soweit, dass man z.B. beim Auto vier verschiedene Reifen fahren dürfte, hat mir kürzlich ein Fachhändler erzählt.


    Wie schon oben erwähnt, hatte die SR nie eine Reifenbindung.
    Der Satz "...gemäß Betriebsanleitung beachten" steht angeblich in allen Fahrzeugscheinen der neuen Bauart.


    Nobby

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------


    Better Motörhead than dead!

  • ... ist doch eigentlich ganz klar:


    Der Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" hat überhaupt keine Bewandnis, solange in der Betriebserlaubnis nichts Derartiges eingetragen ist. Denn wo es nichts gibt, gibt es auch nichts zu beachten =)


    Das muss man evtl. mal den Graukitteln klarmachen - oder einfach vorher klären, bevor der Auftrag zur §29-Untersuchung erteilt wird, und dann ggfs. zu einer anderen Prüfstelle gehen :cool:


    Edit wg. Tippfehler

    Mit Motorrädern ist es wie mit Grog:

    Ein Zylinder muss, zwei Zylinder können, mehr Zylinder müssen nicht sein!

    Einmal editiert, zuletzt von Mopedist ()

  • Also, man soll nur aufziehen können was eingetragen ist. Wenn ich was anderes aufziehen lassen will, muss ich es eintragen lassen? Ob und was eintragbar ist entscheidet jetzt wer oder was?


    Ich will meine SR reaktivieren und brauche neue Reifen. Evtl. dickere als die BT45. Was geht/ ging da maximal bei strassentauglichen Reifen auf Speichenfelgen?
    Für BT45 gibt es einen Nachfolger, habe ich gelesen. Wie ist der? Wird es den BT45 nicht mehr geben?

  • Der neue BT ist jetzt der BT46. Laut Kedo-Katalog für hinten in 4.00 x 18 noch nicht lieferbar. Der BT45 läuft aber aus und was noch zu bekommen ist, sind eben die Reste.


    Breiter als der BT45 hinten, geht meiner Meinung nach nur mit einer anderen Schwinge. Und da können nur die Graukittel Auskunft erteilen, was machbar ist....

  • Es ist ganz empfehlenswert, sich mal an den technischen Support des Reifenherstellers zu wenden, wenn man weiß, was man aufziehen möchte. Die sind meiner Erfahrung nach immer recht flott und hilfsbereit und wenn keine technischen Bedenken bestehen, versorgen sie einen auch mit Schreiben, die beim Prüfverein einen guten Eindruck machen sollten.


    Gruß
    Maddin

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