Knalltüte

  • also:
    nochmal beim TÜV mit einem Sachverständigen gesprochen.
    Zitat:
    Rückrüstung problemlos möglich.
    Er empfiehlt jedoch, bei der nächsten HU die Zubehöranlage austragen (und die Papiere entsprechend ändern) zu lassen, dass es bei Verkehrskontrollen mit den Staatsdienern keine Diskussionsgrundlage gibt.

  • Hmm, warum haste denn den BSM überhaupt eintragen lassen der hat doch eine "E" Nummer ???

  • Zitat

    Original von Toni Macaronni
    ...Ich sage zweiteres, bei meiner sind sogar zwei Auspuffanlagen eingetragen, könnte also sogar mit de originale drei fahren und das legal, wenn das so nicht gehe solle, hätte die bestimmt, bei de TÜV oder Zulassung schon gemängelt...


    Na, dann könnte ich bei meiner "Silbernen" ja mit 4 Schalldämferanlagen fahren...die 3 eingetragenen (EGU, Miles Supertrapp und SR-Racing) sowie die Originale...wobei mir dabei die Entscheidung bei der Auswahl des Schalldämpfers sehr leicht fällt... :D
    Gruß Pit.

  • das ergab ein Anruf beim ADAC.


    Zitat:
    Da in den Papieren ein Sonderauspuff eingetragen ist, muss dieser auch montiert sein, so dass das Fahrzeug dem Zustand entspricht, in dem es für den Verkehr zugelassen ist.
    Wenn eine Rückrüstung / Umrüstung auf eine andere Abagasanlage erfolgt (auch wenn es sich um die oginole handelt), muss dies in den Papieren dokumentiert sein - ansonsten fährt man mit einem nicht zugelassenen Fahrzueg durch die Gegend.
    Schwachsinnig...., ist aber leider so.


    hurra, wir leben in D! :bash:

  • Es gibt aber genügend Polizisten, die bei einer Kontrolle so einen Schwachsinn realistisch sehen und es entweder "übersehen" oder es bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Leider gibt es aber auch strafzettelgeile, korinthenkackerische Wichtigtuer ...


    Zum Glück ist das inzwischen nicht mehr so tragisch. Gibt wohl im Extremfall ein Verwarnungsgeld von 25 Euro und einen Mängelbericht.


    Wenn der TÜV soetwas bei einer HU bemängelt, wird einfach der nicht mehr vorhandene Zubehörauspuff ausgetragen und die Gebühr dafür kassiert (zusammen mit der HU ist das auch nicht mehr so teuer). Man muß dann halt sinnloserweise wieder Geld für einen neuen Schein ausgeben.

  • Zitat

    Original von guckie
    Wenn eine Rückrüstung / Umrüstung auf eine andere Abagasanlage erfolgt (auch wenn es sich um die oginole handelt), muss dies in den Papieren dokumentiert sein - ansonsten fährt man mit einem nicht zugelassenen Fahrzueg durch die Gegend.
    Schwachsinnig...., ist aber leider so.[/I]


    hurra, wir leben in D! :bash:


    er hätte das teil ja nicht eintragen lassen brauchen. hat doch ´ne abe.


    @ hetzer:


    strafzettel sind in solchen fällen nicht das problem. die versicherungen werden im falle eines unfalls leider immer komischer. da kann es passieren, dass du wegen sowas als nichtverursacher trotzdem den kürzeren ziehst. wenigstens muss mann dann vor gericht ziehen bevor es geld gibt.


    und das ist ein vermeidbarer nervenkrieg...



    gruß


    testonalin

    Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein fröhlicher Furz!!!

  • das Teil lwar leider beim VB bereits eingetragen (zudem ist keine E-nr. drauf, sondern nur die Typennummer von BSM (hab´se aber grade nicht greifbar).
    Die Eintragung wurde bei der Halter-Umschreibung lediglich übernommen.
    Werde aber hergehen, das Teil ´ner Not-OP unterziehen....., das überflüssige Rassel-Geschwür entnehmen, ....zubraten und schwatt drüberjauchen. Mopped ist eh rattig......, da isses wurscht.


    (Ist halt nur bissi pervers, dass ´n O-Puff ´ne Um-/ Ein- bzw. Austragung erforderlich macht.)


    edit: Vertipper beseitigt

  • Zitat

    Original von Marschall
    ...und wenn ich mehrere Reifengrössen eingetragen habe, muss ich die dann auch alle fahren ?
    So ein Blödsinn !


    da machst du einen denkfehler.


    wenn ein anderer auspuff eingetragen wird anstelle des originalen, dann hast du nur noch den einen in den papieren. andere kollegen haben hier ja schon geschrieben, dass sie sich andere auspüffe zusätzlich haben eintragen lassen. da kannste dann den ganzen tag auspüffe wechseln wie du lustig bist.


    gruß


    testonalin

    Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein fröhlicher Furz!!!

  • Nö, mir geht es darum, dass ich es nicht einsehe, Originalteile eintragen zu lassen. Eigentlich müsste ja noch ww mit Originallenker drinnen stehen. Halte ich persönlich für :409:
    Eingetragen werden müssen Teile, die nicht dem Serienzustand entsprechen. Aber......

  • Bei mir hat der Vorbesitzer die E-Nummer eintragen lassen. Ich wollte das ändern lassen und statt dessen die Auspuffnummer eintragen (es gibt ja auch noch alte BSM, die noch keine E-Nummer haben; aber alle BSM haben die gleiche Auspuffnummer an der Seite an der Halterung).
    Der TÜV hat sich aus bürokratischen Gründen geweigert, die E-Nummer auszutragen. Er hat mir aber zusätzlich noch wahlweise die Auspuffnummer eingetragen, sodaß ich den BSM nun wahlweise mit und ohne E-Nummer fahren kann.


    Die Eintragung trotz E-Nummer hat schon seinen Sinn.
    Nur E-Nummer ohne Eintragung bedeutet eine ABE für den Auspuff, wie er urspünglich hergestellt wurde. Und diese ist ganz streng vergeben worden. Wenn da also etwas "manipuliert" ist, ist diese ABE erloschen. Man fährt also dann ohne Betriebserlaubnis.
    Bei einem mit Nummer eingetragenen Auspuff besteht die Betriebserlaubnis durch die Eintragung. Da ist es wurscht, wie der ursprünglich ´mal hergestellt war. Wichtig ist nur, daß die eingetragenen Geräuschwerte eingehalten werden.

  • Zitat

    Original von rei97
    Also:
    nun die Bilderdoku....
    Bilderdoku
    Regards
    Rei97 :kn:


    irgendwie ist der link zur bilderdoku down...
    kannst du die nochmal posten? lohnt sich das, den bsm aufzumachen und neu zu reparieren?
    wo öffnet man ihn am besten?
    wäre auch nur fürn tüvbesuch..
    gruß,
    vince

  • Also:
    etwas Geduld...Dein Rechner oder Dein Internet ist ne Oma.


    Es handelt sich um ein pdf nicht unerheblicher Grösse( 1,4MB) ...und es funzt.
    Regards
    Rei97

    Einmal editiert, zuletzt von unknown ()

  • Zitat

    Original von Sphiwe
    wo öffnet man ihn am besten?
    wäre auch nur fürn tüvbesuch..


    Wenn er optisch unbeschädigt aussehen soll, nicht an den Schweißnähten durchsägen (wie auf Reis Photos), da man das dann hinterher sieht, wenn es wieder verschweißt wird (kein Chrom mehr), sondern auf der Innenseite, die man im angebauten Zustand nicht sieht, große Fenster herausflexen, aufklappen, innen reparieren, zuklappen, verschweißen.

  • Also:
    mit genau dem Zustand (rundrum hartgelötet) war ich vor 2 Wochen beim TÜV Esslingen. Der Ing hat mich noch nichtmal danach gefragt. Ich habe allerdings nicht durchbohrt, da das m.E. nur den Lärm steigert, sondern nur das fehlkonstruierte Rohr entfernt.
    Regards
    Rei97

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