SR500 ohne Papiere

  • Zitat

    Original von Torsten3


    auch das ist nachpruefbar(Meldestelle), arg wird es erst wenn der Halter sich ins Ausland abgesetzt hat:-(


    Have A Nice Day
    Torsten


    Ich meinte eigentlich wenn er Tot ist,dann ist ja nix mehr mit fragen.

  • Zitat

    Original von Kannmannochbrauchen
    Ich meinte eigentlich wenn er Tot ist,dann ist ja nix mehr mit fragen.


    Dann gibt es Erben; und die sind meist froh wenn ein Fahrzeug aus den Augen ist und eventuell noch ein paar Kosten durch den Erloes abgedeckt sind....z.B. Einstellkosten.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • wenn man sich das hier so ansieht, läuft es doch, wie meistens, darauf hinaus, sich bei der zuständigen zulassungsbehörde verbindlich zu erkundigen. dann ist schluss mit rätselraten.


    die polizei hat jedenfalls am wenigsten mit der ganzen prozedur zu tun. das wäre, wie wenn man einen schülerlotsen zur zeugniskonferenz einlädt.


    bussi


    testonalin

    Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein fröhlicher Furz!!!

  • Ich kann hier keine eigenen Erfahrungen, sondern nur Gerüchte wiedergeben.
    Nach diesen Gerüchten wollen die angeblich zum Glück keine Erklärung des letzten Halters, sondern nur des letzten Besitzers.
    Und da kann man dann mit rückdatierten Kaufverträgen und einem zweiten Mann etwas "drehen", sodaß das Amt zufrieden ist.

  • Zitat

    Original von Hetzer
    Ich kann hier keine eigenen Erfahrungen, sondern nur Gerüchte wiedergeben.
    Nach diesen Gerüchten wollen die angeblich zum Glück keine Erklärung des letzten Halters, sondern nur des letzten Besitzers.
    Und da kann man dann mit rückdatierten Kaufverträgen und einem zweiten Mann etwas "drehen", sodaß das Amt zufrieden ist.


    Na wenn solche Gerüchte nicht wieder irgendeinen Deppen dazu veranlassen es auszuprobieren.. ;)


    Die ganzen Beiträge zu diesem Thema bestärken mich in meiner Meinung, die Finger von Karren zu lassen, wo die Papiere nicht i.o. oder ganz weg sind... :444:


    Was man alles machen könnte, sollte, müsste, oder wat auch immer steht in keinem Verhältnis zu kaufen, ummelden, fahren... :yl:

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D


  • Sorry, aber das ist doch Quark. Ich habe das selber schon gemacht. Der Vorbesitzer hat sich alle Unterlagen und Bescheinigungen geben lassen und dann war Ruhe. Das hat natürlich die bereits erwähnte 6 Wochen gedauert aber anschließend konnte das Moped angemeldet werden. Der Vorbesitzer ist hierzu lediglich 2 Mal beim Amt gewesen: Beim Antrag und beim Abholen der neuen Papiere.


    Und wenn man sich den ganzen Stress nicht antun will, kauft man das Teil halt, baut alles auf einen Rahmen mit Brief um und feddich.


    Munterhalten!
    aenz

    I went down on 31 street to pick up a jug of alcohol.
    I told the man to put in some water,
    but he wouldn't put any drop at all:
    100 % alcohol!
    :ber:


    Skype: der_aenz


  • Du bestätigst meinen Punkt, dass es in der Verantwortung des Verkäufers liegt die Papiere i.o. zu haben/bringen und nicht ICH als Käufer.. :duell:
    Er soll die Rennerei und die Kosten haben, nicht ich..
    Wo ist da das Milchprodukt?? :du:

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Zitat

    Original von mac_73de
    Du bestätigst meinen Punkt, dass es in der Verantwortung des Verkäufers liegt die Papiere i.o. zu haben/bringen und nicht ICH als Käufer.. :duell:
    Er soll die Rennerei und die Kosten haben, nicht ich..
    Wo ist da das Milchprodukt?? :du:


    Das ist aber doch Verhandlungssache! Wenn der Käufer sagt, du kannst das Ding haben, aber ich will keine Lauferei, dann entscheide ich, ob mir das gefällt oder nicht. So geht das doch mit TÜV, Tapezieren oder nicht Tapezieren, renoviertes Haus oder Bastlerobjekt. Ich kann als Käufer dann sagen, mach ich oder mach ich nicht.

    Ticking away the moments that make up a dull day...

    Einmal editiert, zuletzt von miwol ()

  • Zitat

    Original von miwol


    Das ist aber doch Verhandlungssache! Wenn der Käufer sagt, du kannst das Ding haben, aber ich will keine Lauferei, dann entscheide ich, ob mir das gefällt oder nicht. So geht das doch mit TÜV, Tapezieren oder nicht Tapezieren, renoviertes Haus oder Bastlerobjekt. Ich kann als Käufer dann sagen, mach ich oder mach ich nicht.


    Du hast Recht damit, dass jeder es handeln kann wie er/sie will...


    ICH sage: ICH mach es nicht...

    Gruss,
    Mika
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  • Uralt dieser Thread hier ich weiß aber da das Thema oft aktuell für jemanden ist (so wie für mich gerade) kopier ich mal diese eMail hier rein die ich gerade bekommen habe ... hoffe es hilft dem ein oder anderen und sorgt für Licht im oft dunklen Tunnel des Unwissens. :) Ich hab also mal bei der (für mich) zuständigen Zulassungstelle angefragt wie es bei einem Kfz Kauf OHNE Papiere ausschaut, was man beachten muss und wie es abläuft.


    Mail Anfang


    Sehr geehrter Herr Honni,

    grundsätzlich ist eine Zulassung nach Verlust der Zulassungsbescheinigung möglich.

    Im Regelfall überprüft die Zulassungsbehörde anhand der Fahrgestellnummer, ob das Fahrzeug noch im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert ist.
    Sollte das Fahrzeug noch gespeichert sein, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten zuständigen Zulassungsbehörde benötigt. Dazu wird auch eine eidesstattliche Versicherung verlangt, die der letzte Halter ablegen muss, bzw. die Person bei der die Papiere in Verlust geraten sind.
    Die letzte Zulassungsbescheinigung wird dann aufgeboten. Dieses dauert gut drei Wochen.
    Falls keine technischen Daten vorhanden sind, wird eine Abnahme nach § 21 StraßenVerkehrsOrdnung benötigt.

    Da die Angelegenheit mit vielen Wenn und Aber versehen ist, wäre es am besten, wenn Sie mich anrufen.

    Mit freundlichem Gruß
    Im Auftrag

    Landkreis Emsland
    KFZ-Zulassungsbehörde


    Mail Ende


    Fortsetzung


    Nachdem mir die Zulassungstelle nahe gelegt hat mich doch mal telefonisch bei denen zu melden hab ich noch ein paar weitere Infos.
    Ich versuch mal das ganze in Form einer Checkliste darzustellen.


    1. FIN (Rahmennummer) von einer KFZ Zulassungsstelle prüfen lassen.
    Ergebnis: FIN ist noch im Fahrzeugregister eingetragen = weiter bei Schritt 5.
    Ergebnis: FIN ist nicht mehr im Fahrzeugregister eingetragen = weiter bei Schritt 2.
    2. Fahrzeug ist nicht mehr registriert ist die einfachste Lösung von allen. Hier reicht der Zulassungsstelle nämlich NUR ein Kaufvertrag. Damit kann man das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle dann zulassen bzw. neue Papiere beantragen.
    3. Sind keine technischen Daten vorhanden ist es von Nutzen wenn man eine Briefkopie von einem Baugleichen Modell mitbringt. (Zwecks erstellung der neuen Unterlagen). Laut Zulassungsstelle aber nicht unbedingt nötig da die sich die Daten auch Online von anderen baugleichen Modellen holen können
    4. Vollabnahme beim TÜV wird benötigt. Weiter bei Schritt 8.
    5. Fahrzeug ist noch im Fahrzeugregister registriert kann etwas komplizierter werden. Der letzte Halter (sagt einem die Zulassungsstelle wer das war) muss eine Eidesstattliche Erklärung abgeben das die Papiere verloren sind. Und zwar entweder
    a) bei der zuletzt zuständigen Zulassungsstelle persönlich mit Personalausweis oder
    b) von einem Notar (Kosten!) bestätigen lassen.
    6. Die zuletzt zuständige Zulassungstelle stellt dann aufgrund der Eidestattlichen Erklärung die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
    7. Die letzte Zulassungsbescheinigung wird aufgehoben (Dauer ca 3 Wochen)
    8. Das Fahrzeug kann auf den neuen Halter/Besitzer zugelassen werden.


    Ich kann natürlich keine Garantie dafür übernehmen das alles Lücken und Fehlerlos ist was ich zusammengetragen habe. Auch will ich nicht ausschließen das es bei anderen Zulassungstellen andere Ansichten zu diesem Thema gibt! Also bitte nicht mit Steinen schmeissen denn diese Angaben sind OHNE GEWÄHR!


    Ich hoffe ich kann dem ein oder anderen damit ein wenig weiter helfen.




    Gruß! Dirk

    Dieser Beitrag wurde 57 mal editiert, zum letzten Mal von Honni: Heute, 13:38.

  • Hallo, so weit, so hilfreich. Was aber wenn Vorbesitzer (mir bekannt) verstorben ist? Konkret: SR steht seit über einem Jahr auf öffentlicher Fläche, TÜV hat sie noch, Zulassungsplakette wurde abgekratzt. Aufenthaltsort der Erben unbekannt, deren Desinteresse aber offensichtlich. Nachdem persönliche (Reise-)Erinnerungen dranhängen, würde ich sie gerne vor dem weiteren Verfall oder gar Entsorgung durch die Stadt retten und wieder herrichten. Papiere, Kaufvertrag oder Schlüssel liegen mir natürlich nicht vor und auf eine Notiz mit Tel.nr. meinerseits meldet sich bis dato niemand.


    Wäre klasse, wenn jemand was dazu einfällt.


    Rahmen- und identische Motornummer habe ich inzwischen (müßte nach Liste BJ 91 sein, mit Scheibenbremse).


    Danke im Voraus!

  • Nett gedacht, aber leider absolut verkehrt. Hier geht es ja zunächst nicht um die Formalitäten der Zulassung, sondern um die Inbesitznahme. Und da Du kein Erbe des Verstorbenen bist, hast Du keinerlei Rechte, die die Kiste anzueignen. Der einzige Weg führt über die Erbengemeinschaft / den Testamentsvollstrecker des Verstorbenen. Auch wenn das kompliziert werden könnte, ist es doch der einzige Weg. Alles andere wäre Diebstahl.


    Was wäre, wenn die Erben eines Tages im Nachlass die Unterlagen finden und sich fragen, wo eigentlich dat schicke Mopped geblieben ist? Dann kannst Du ganz schnell ordentlich Ärger bekommen. Zumal in Nachlassfragen die Emotionen ohnehin schnell am Anschlag sind.


    Also deshalb: such den Kontakt zu den Erben. Eine Notiz, die irgendwo abgelegt wird, ist sicherlich nicht genug der Mühe!


    Edit: Was sicherlich sinnvoll wäre, wenn Du die Karre bis auf Weiteres "sicherst", damit sie nicht verkommt oder durch die Stadt entsorgt wird. Allerdings ist es absolut zwingend nötig, dass Du alles Erdenkliche tust, damit die Eigentümer (!) heraus finden können, wo das Motorrad ist. Und Du musst es Ihnen jederzeit wieder aushändigen, wenn sie es doch behalten wollen.


    Ich würde mal "Erben ausfindig machen" googlen!

  • Wow, danke für die schnelle Antwort!


    Klar kann ich mir die Kiste nicht einfach unter den Nagel reißen. Bisherige Nachforschungen haben nur noch nichts ergeben (Kinder, Neffe...). Denke außer dem google-tip werde ich mal die Zulassungsbehörde, evtl. Meldebehörde, Ordnungsamt, auch Polizei nötigenfalls kontaktieren.


    Was das "Sichern" angeht, wäre sie am jetzigen Standort mit Abdeckplane unangemeldet nur noch auffälliger in puncto Entsorgungsgefahr.


    Danke soweit. Melde mich hier ggf. per edit nochmal. ;) Und vielleicht ja dann irgendwann mit der einen oder andern Technikfrage ;)

  • Moin,


    so weit mir bekannt ist, besteht die Möglichkeit der Besitzüberschreibung ein Jahr nach Aufbewahrund ohne Inanspruchnahme des Besitzers.
    Das heisst im Klartext: Sag dem Ordnungsamt das da ne SR rumgammelt die offenbar keinem mehr gehört und du anbietest das Fahrzeug gesichert zu verwahren, bis sich jemand meldet, allerdings auch selbst Interesse an einer Übernahme im Falle des Falles hättest.
    Der Besitzer wird dann informiert und sollte sich binnen einer Frist (von ich glaube 30 Tagen) keiner Melden bekommst du bescheid, das du das Fahrzeug zur Verwahrung nehmen kannst. Da muss es dann ein Jahr UNVERÄNDERT stehen. Nach diesem Jahr gehört das Teil dann, nach ein paar Formalitäten, rechtmäßig dir, sofern vorher keiner der Erben einen Besitzanspruch erhebt, was aber laut deiner Beschreibung unwahrscheinlich ist.
    Ein guter Freund von mir hat das genau so mit einer alten Suzuki 125er gemacht, die am Wegesrand vor seinem Hof rumgammelte.
    Möglich ist vieles, man muss nur wissen wie und was ;)

  • Update:


    Die klammen Kommunen brauchen Geld.... Lt. Ordnungsamt ist es 1. Sache der Polizei, erst mal den roten Punkt anzubringen, 2. Sache der Stadt, die SR zu entfernen und, 3., zu versteigern. Immerhin konnte ich der Tussi entlocken, daß sie mangels Versicherung erst Anfang 2012 vom Amt "entstempelt" wurde.


    Ich spüre schon wieder meine Behördenallergie...


    Mal sehen, versuche es jetzt mal übers Nachlaßgericht und lege ggf. bei rotem Punkt ein Veto bei entsprechender Stelle ein.


    Danke jedenfalls für die Tipps.

  • Stell sie doch bei Dir unter. Das ist eigentlich, was ich mit sichern meinte… Mache es den Nachkommen ordentlich kenntlich, mit dem Hinweis, dass das Ding sonst abgeholt werden würde. Und dann kannst Du in aller Ruhe schauen, ob Du und das Mopped ein paar werdet.

  • update:


    die erben haben das erbe ausgeschlagen, haben zwar nichts gegen eine aneignung meinerseits aber logischerweise keine verfügungsgewalt mehr.


    lange ist nichts weiter passiert, jetzt nach urlaubsrückkehr klebt endlich der rote punkt darauf. die entsprechenden behörden stellen sich quer: erwerb nicht möglich sondern "verwertung". ob das nun schrotti oder versteigerung heißt, will man mir nicht verraten.


    jemande ´ne idee, wie die rechtslage ist, wenn ich sie jetzt noch "sicherstelle" bevor sie endgültig verschwindet?


    ist bisher übrigens nicht erfolgt, weil sie gut gesichert (fettes speichenschloß) ist.

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