Rücklicht von Oldtimer ohne E-Prüfzeichen

  • Hi,


    darf man eigentlich Rücklichter ohne E-Prüfzeichen


    - auf neueren Mashcinen gar nicht fahren (EZ-/baujahrbedingt)
    - fahren, nachdem für horrendes Geld irgendwelche Streuwinkel und Helligkeiten o.ä. geprüft werden


    Ich frage weil ich ein nettes Bosch- oder Hella-Blechrücklicht als Repro für alte Adler, BMW- und andere Motorräder gesehen habe, nur hat das Licht laut Anbieter kein Prüfzeichen.


    Das Rücklicht würde aber so "custom"-mäßig aussehen, daß auch ein blinder TÜV-Prüfen es nicht übersehen könnte.


    Die ganzen Japan-Edel-Lichter sowie viele Harley-Lichter sind ebenfalls ohne "E". Die fahren dann wohl illegal, ne?


    Danks,


    Achim

  • Nein, kommt auf dein Bj. an, ich glaube es war bis Bj.83
    Bei mir steht, Rücklicht in etwa Wirkung geprüft :D

  • Ich denke mal es kommt drauf an, was sich der Prüfer so traut. Letztlich musst du bei dem vorfahren, also macht es am meisten Sinn ihn zu fragen. Ich denke aber mal du hast keine Chance, sorry.


    @piz: Wann wurde denn die Eintragung gemacht? In letzter Zeit wird den Grauen heftigst über die Schulter gesehen...

  • Zitat

    Original von Wolfgang


    @piz: Wann wurde denn die Eintragung gemacht? In letzter Zeit wird den Grauen heftigst über die Schulter gesehen...


    Ist schon viele Monde her, damals gab es ja auch kaum was mit Prüfzeichen, heute ist das ja anders und da werden die Prüfer zu recht drauf bestehen, das man eines mit Prüfzeichen verbaut, die Auswahl ist ja Gigantisch.

  • ich glaub auch mal dass es auf den prüfer ankommt.


    an meiner sr (92.er) ist vom vb ein altes guzzi rücklicht verbaut, auch ohne e-zeichen, und das ganze rücklicht ist ziemlich custom, und ohne eintragung.


    ist beim vb in bochum offensichtlich 3x übern tüv ohne probleme.
    nachdem die sr dann 3 jahre stillstand und somit nach kauf übern tüv musste hat der prüfer hier in ratingen da zwar lange mit ner taschenlampe reingeleuchtet aber nix gesagt und auch nix aufgeschrieben. mal schaun wie's nächstes jahr aussieht. auch wenn ich nicht glaube dass ich da ein gewohnheitsrecht draus ableiten kann.

  • Das hängt wohl wirklich vom Prüfer ab.....
    Wenn das Rücklicht leuchtet wie alle anderen, kann man dem Prüfer versuchen zu erklären, daß ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht in der Lage sein wird zu erkennen, ob da ein Zeichen drauf ist, und es gegebenenfalls zu ignorieren, wenn grade mal keins zu sehen ist..........


    Auf meiner '78er habe ich auch keinerlei Zeichen und außer ein paar Worte war der Tüv damit nie ein Problem.


    Man sollte sich grundsätzlich mit einem Prüfer "anfreunden", um solche und ähnliche Angelegenheiten zu klären!

  • Hi,


    ich möchte jetzt keinen Geschmacksstreit lostreten ;)


    Es gibt halt teilweise schöne alte Rücklichter, die in Deutschland an Maschinen vor '52 -ohne Bauartgenehmigung, auf jeden Fall ohne "E" verbaut waren, z.B. dieses Bosch-Licht:


    altes Bosch-Licht


    Hat mich nur mal interessiert. Ich dachte, die Antworten würden viel kategorischer ausfallen d.h. daß ein Prüfen genau KEINE Wahl respektive keinen Ermessensspielraum habe.


    Auf meiner alten Guzzi (Bj. 76) ist ein altes CEV-Licht ohne E-Zeichen drauf. DAS hat der TÜV keine Sekunde beäugt -hat es einfach ignoriert. Nun ist das halt ne alte Karre und das Rücklicht original.


    Bei der SR weiß man, daß die nie so ein (oder irgendein) ausgefallenes Lämpchen hatte. Das würde beim termin sicher zur Sprache kommen.


    Daher meine Frage.


    Auf jeden Fall danke!


    Achim

  • Seit 14 Jahren hat unser Wohnwagen Rückleuchten ohne E Nummer.
    Keine Probleme bei den Abnahmen.
    Zu den Leuchten gibt es auch eine Geschichte.
    Unser Wohnwagen ( Eriba Bj.63) hatte beim Kauf die orig. Blinkerleuchten aber nicht die richtigen roten Leuchten für Licht / Bremse. Durch Zufall bei der Dekra gesehen dass der Bremsenprüfstand genau die roten Leuchten hatte die ich suchte. Gelbe Leuchten hatte ich genug also einen Herrn im Kittel überzeugt dass ich den Prüfstand umrüsten will. Hat etwas sparsam geguckt und dann noch gesagt dass die Gläser keine E Nummer haben. Egal, einen Tag später bin ich wieder hin zur Dekra, habe kurz Bescheid gesagt dass ich jetzt umrüste und bevor einer Stop sagen konnte hatte ich die roten Gläser in der Tasche.

  • Nette Geschichte. :D


    Ich denke aber mal, dass das bei einer doch etwas moderneren SR evtl. etwas enger gesehen wird als bei einem Gerät aus den 60ern. Vor allem, da es sich ja um eine "Verschlechterung" des Originalzustandes handelt. So weit ich weiß hat das Originalrücklicht auch ein Prüfzeichen.


    Übrigens: Sehr sehr hübsch, das Boschrücklicht, würde mir auch gefallen... =)

  • Hi Achim,


    ich spielte mal mit dem Gedanken aus einem Sparto-Rücklicht-Glas mit E-Zeichen ein noch kleineres zu schnitzen, damit es in so eines von Dir favorisiertes passt.


    Viele Grüße


    Stefan

  • Karsten du bist ja Skrupellos! Die Leuchten fand ich auch immer interressant. :ber:
    Das gute, alte Boschrücklicht,schööööööön!Da passt bestimmt eine kleine,runde Kappe mit E- Zeichen rein. :yl:
    Bei meiner M72 würde ich versuchen das Ding auf Original durchlaufen zu lassen aber bei SR ? Das ging ja schon damals bei den Eierbechern (Honda) los, bzw. Ochsenaugen. :sh:
    Geb den Mann ein E !

  • Mit einem E gekennzeichnete Bauteile sind an der SR nicht Pflicht(eine Ausnahme koennten die spaeten Modelle sein, habe aber keinen Schimmer wann nun eine E-Kennzeichnung Pflicht wurde), es reicht grundsaetzlich eine Beleuchtung mit der Wellenlinien-Kennzeichnung.


    Bauartgenehmigung fuer Brems- und Ruecklicht ab 01.01.1954 -> § 22a StVZO
    Bauartgenehmigung Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht ab 01.01.1961 -> § 22a StVZO


    Bei der Beleuchtung ist darauf zu achten das eine einheitliche Richtlinie bezüglich der Vorschriften Anwendung findet; d.h. wird einen Beleuchtungseinrichtung montiert welche mit einem E gekennzeichnet ist, so haben alle anderen auch dieser Norm zu entsprechen. Das ist die Theorie, in der Praxis wird da kaum drauf geachtet, so das Blinker und Rücklichter von Zubehörlieferanten genutzt werden können, diese sind meist mit einem E gekennzeichnet und haben damit grundsätzlich eine Zulassung.


    Have A Nice Day
    Torsten

  • Danke Torsten, das mit der einheitlichen Richtlinie wollte ich weiter oben schon schreiben, da ich das auch mal irgendwo gelesen hatte. Hab's dann doch nicht getan, weil ich mir angesichts der unglaublichen Dämlichkeit dieser Regelung wirklich nicht mehr sicher war ob's wirklich stimmt. :bash:
    Aber alle Lampen an meiner SR sind ja mittlerweile E...

  • Stefan, das ist eine gute Idee. Am besten auf nem Teilemarkt kramen. Bei Ebay auf gut Glück würde es etwas teuer werden.


    Nein, keine Geschmacksdiskussion. Wenn, müßte das sicher zum Rest passen. Aber warum nicht.


    Hier ist noch so ein Reproteil:


    BWW, DKW, NSU- Rücklicht


    Ich war nur neugierig, ob es nicht eine günstigere heimische Alternative zu diesen 190.- (!) Japancustomteilen aus Gold geben könnte:


    [Blockierte Grafik: http://www.wwag.com/step/295/35830.jpg]


    Viele Grüße,


    Achim

  • :bash:

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