Bremslicht??

  • Moin,
    Muss ich laut Tüv an meiner 79er SR Bremslicht betätigt durch die Handbremdpumpe haben,
    Oder reicht die Fußbetätigung der hinteren Bremse??
    Würde das Kabel am Lenker zwecks cleaner Optik gerne weglassen.


    Danke und gruß Michael

  • ne wenn man das haben muss lass ich das halt so aber meine mich zu erinnern das man das vor nem Gewissen Baujahr nicht brauchte...

  • das ist so zu behandeln, als ob du einen rechten spiegel eingetragen hättest. der ist auch nicht erforderlich (in diesem baujahr).
    wenn er nicht montiert ist kann er einfach gestrichen werden.
    ist aber nicht nötig weil in diesem falle das bremslicht eh ein eingetragenes zubehörteil ist.
    ich hatte aber noch nie probleme beim tüv, die wußten bisher immer das ich das bremslicht nicht brauche.

  • Zitat

    Original von Killdozer
    Moin,
    Muss ich laut Tüv an meiner 79er SR Bremslicht betätigt durch die Handbremdpumpe haben,
    Oder reicht die Fußbetätigung der hinteren Bremse??
    Würde das Kabel am Lenker zwecks cleaner Optik gerne weglassen.


    Danke und gruß Michael


    Hallo Michael,


    nach StVZO ist ab Erstzulassung 1.1.1988 eine Bremsleuchte vorgeschrieben.


    Aber:
    ich bin schon mal einem draufgefahren, der sein Moped nur vorne (und ohne Bremslicht) gebremst hat :bash:


    deshalb :8o:


    Gruß, MartinV

  • danke für den hinweis, hatte den fehler im bj. auch schon bemerkt. werde im alter wohl vergesslich. gibt da aber auch zu viele verschiedene vorschriften. sollte man sich aber echt mal genau durchlesen. man darf viel mehr als man ( bzw. der tüv ) denkt. ist natürlich immer eine frage des bj.


    gruß michael

  • Zitat

    Original von abenee
    das ist so zu behandeln, als ob du einen rechten spiegel eingetragen hättest. der ist auch nicht erforderlich (in diesem baujahr).


    Von der Bürokratie her ist das ein Irrtum.


    Es ist zwar richtig, daß ein Bremslicht vom Gesetz erst ab einer Erstzulassung 1988 und ein rechter Spiegel 1990 vorgeschrieben ist; dennoch darf man das nicht einfach wegmachen.
    Denn als die SR ihre Betriebserlaubnis bekam (ein umfangreiches Werk, in dem jeder Pups aufgelistet ist), wurde die eben mit Bremslicht und rechtem Spiegel hergestellt, die BE entsprechend erteilt, und verkauft.
    Wenn man nun einfach etwas wegläßt, was in der Betriebserlaubnis enthalten ist, erlischt diese damit und wird erst durch eine Austragung in den Papieren wieder hergestellt.
    Du wirst aber wohl kaum einen TÜVer finden, der Dir das Bremslicht (oder den rechten Spiegel) austrägt, weil sich dadurch die Sicherheit im Vergleich zum Auslieferungszustand verschlechtert (Verschlechterungen im Sicherheitsbereich werden nicht gerne eingetragen, weil da sonst Regressansprüche bei Unfällen drohen könnten) ...


    Die gesetzliche Regelung besagt lediglich, daß bei Fahrzeugen, denen ab 1988 eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zwingend ab Werk ein Bremslicht dran sein muß oder ab 1990 ein rechter Spiegel. Sie besagt nicht, daß sicherheitsrelevante Teile, die vor diesem gesetzlichen Zwang bereits Teil des Auslieferungszustandes und damit der Betriebserlaubnis waren, einfach (ohne Austragung aus den Papieren) abgebaut werden dürfen.


    Das mit dem fehlenden rechten Spiegel wird von den meisten TÜVern einfach nur geduldet (genau wie die kleinen Entlüftungsfilterchen bei offenen Luftfiltern).
    Wer hat denn bei der SR mit fehlendem Bremslicht schon den TÜV-Kleber bekommen?

  • ...ja,man muss nicht unbedingt einen Bremslichtschalter haben,aber ich würde (obwohl eigentlich bei mir weniger mehr ist)nicht unbedingt darauf verzichten wollen.Es gibt viel anderen Firlefanz an der SR auf den man sehr wohl verzichten kann.Aber bei dem heutigen Verkehr und den Trotteln die da heute teilweise unterwegs sind würde ich beide Schalter behalten ...

    Dieser Küßchen links, Küßchen rechts Scheiß. Im Norden sagt man Moin, bei großer Sympathie folgt ein kurzes Nicken

  • ich hatte mit dem fehlenden Bremslichtschalter schon Probleme beim TÜV und auch schon nicht -kommt auf den Prüfer an. Als es ein Mängel wa,r hatte ich ein Kabel unter die Gummimanschette gesteckt und beim Vorführen beim Bremsen es mit dem Finger auf die Lenkermasse gedrückt. Es hat geleuchtet alles i. O. und Zuhause das Kabel abgemacht. Ich bremse eh mit beiden Bremsen, nur wenn ich stehe und die Mühle mit gezogener Bremse festhalte leuchtets nicht = weniger Lichtemmission.

  • Also selbst bei Nutzung von Motorbremse sollte man schön einmal die Bremse antippen, damit auch jede Schnarchnase hinter dir merkt, dass du langsamer wirst.
    Das Entfernen des Bremslichtschalters ist ungefähr so sinnvoll wie das das Entfernen der Bremse an sich :495:


    Die Geschichte mit der ABE und dem Spiegel hatten wir ja auch schonmal.

    "Only way to feel the noise is when it's good and loud" - Motörhead

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