Auspuff TÜV nur noch mit e Zeichen??

  • Tach zusammen,


    Habe gerade meinen Umbau fertig gestellt und mit der Werkstatt meines Vertrauens über ne TÜV Abnahme gesprochen. Da sagte der Gute Mann zu mir, dass eine Eintragung eines ESD nur noch mit e Zeichen geht, da 2014 neue Regelungen / Bestimmungen in Kraft getreten sind. Ich hab auch meiner SR einen Supertrapp Megaphone ESD verbaut. Da meine Holde vor November 1980 zugelassen wurde, darf sie ja etwas lauter sein, 109 dBa Fahrgeräusch. Mit dem Supertrapp und 4 Scheiben bin ich leiser (hab ich gemessen). Weiß jemand von euch wie die genaue Sachlage ist, bzw. Wie ich den Herrn davon überzeugen kann, dass es geht? Denn nach meinem bisherigen Kenntnisstand ging es. Bin momentan Ratlos....


    Gruß Bill

  • Wenn ein Auspuff eine E-Nummer für eine SR hätte, bräuchte er gar nicht eingetragen werden.


    Ich würde es bei einem anderen TÜV-Motorradsachverständigen versuchen.

  • Zitat

    Original von CrazyBill...Da meine Holde vor November 1980 zugelassen wurde, darf sie ja etwas lauter sein, 109 dBa Fahrgeräusch...


    109dB Fahrgeräusch? Das halte ich für eine kühne Behauptung, daß Deine SR das haben darf. Was für eine Zahl steht in Deinen Papieren denn bei "U.3 Fahrgeräusch"?
    Und darf ich mal ganz neugierig fragen, wie Du gemessen hast?
    Gruß, Fabi

  • Er meint wahrscheinlich das wenig aussagkräftige Standgeräusch, das kann zwar recht hoch sein, wenn es aber nicht zu Bj passt gibt es auch ein Problem, genau so wie wenn das Fahrgeräusch zu sehr vom Standgeräusch abweicht...


    Jack...

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

  • Genau diesen Denkfehler vermute ich auch...
    Gruß, Fabi

  • .....Moppeds ab EZ94 müssen e-geprüften Dämpfer haben, oder vergleichbares mit Dauerfestigkeisnachweis (also Edelstahl) und Fahrgeräuschmessung....


    bis EZ94 isses wie früher, aber eigentlich auch mit Fahrgeräuschmessung.


    Der Supertrapp sollte also eintragungsfähig sein mit entsprechend teurer Fahrmessung und Manipulationssperre, also Schrauben müssen evtl. gepunktet werden.


    Wie auch immer, E ab EZ94


    Viel Glück!!!

  • Hi, zum Thema Fahrgeräusch, dir Maschine is am 5.1980 zugelassen. Ab November 80 wurde eine neue Messmethode eingeführt. Daher werden bei vorher zugelassen Fahrzeugen 21 dB dazu addiert + 5 dB Toleranz. So komm ich auf 109 dB Fahrgeräusch. Das Standgeräusch ist nicht aussagekräftig. Es wird nur ermittelt und eingetragen, damit die Polizei im Stand schon Abweichungen feststellen kann.
    Ich werd s mal mit Einzelabnahme versuchen... Mal Schaun was es kostet bzw. ob die Jungd das mitmachen.

  • druck dir den Artikel aus und nimm in zu Tüv oder auch sonst mit, vielleicht kannst du damit den Prüfer / die Polizei überzeugen....



    viel Erfolg wünsch ich dir, helfen wird es nix....



    das ist alles was ich dazu sagen kann.... :cool:



    Jack...

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

  • Wo ist das Problem? Hatte am Dienstag Tüv gemacht mit div. Eintragungen, z.b. K&N Lufi, und nen anderen Topf. Prüfer hat gemessen und mir die max. Zulässigen Werte für Bj und ccm eingetragen. Stand 96 Fahr 86. FERTIG :yl:
    Sprecht doch mit den Leuten, bevor ihr umbaut. Sind doch keine Unmenschen. Aus eigener Erfahrung mit 32Jahren der bastelei und umbauerei habe ich so nur gute Erfahrungen gemacht. Mein Tüvmann des Vertrauens sagt mir immer klar was möglich ist, und was nicht. Und mitlerweile geht so einiges :369:

  • Zitat


    Zitat

    die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind. Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden.


    In dem Text kann etwas nicht stimmen. "N" wurde noch bis Herbst (das genaue Datum weiß ich gerade nicht) 1983 verwendet.

  • Zitat

    Original von CrazyBill
    Hi, zum Thema Fahrgeräusch, dir Maschine is am 5.1980 zugelassen. Ab November 80 wurde eine neue Messmethode eingeführt. Daher werden bei vorher zugelassen Fahrzeugen 21 dB dazu addiert + 5 dB Toleranz. So komm ich auf 109 dB Fahrgeräusch. Das Standgeräusch ist nicht aussagekräftig. Es wird nur ermittelt und eingetragen, damit die Polizei im Stand schon Abweichungen feststellen kann.
    Ich werd s mal mit Einzelabnahme versuchen... Mal Schaun was es kostet bzw. ob die Jungd das mitmachen.


    Das mit den 26dB plus trifft auf das Standgeräusch zu, nicht aber auf das Fahrgeräusch!
    Und jetzt zum Mitschreiben: egal was für ein Auspuff oder Luftfilter, das Fahrgeräusch darf den in den Papieren eingetragenen Wert nicht überschreiten. Das wird Dir der Sachverständige aber sicher auch nochmal mitteilen...
    Gruß, Fabi

  • Zitat

    Original von Bobbersr
    Wo ist das Problem? Hatte am Dienstag Tüv gemacht mit div. Eintragungen, ...


    Sprecht doch mit den Leuten, bevor ihr umbaut. Sind doch keine Unmenschen. Aus eigener Erfahrung mit 32Jahren der bastelei und umbauerei habe ich so nur gute Erfahrungen gemacht. Mein Tüvmann des Vertrauens sagt mir immer klar was möglich ist, und was nicht. Und mitlerweile geht so einiges :369:


    Das predige ich hier auch immer, aber scheint keiner beherzigen zu wollen..
    Selbst schuld..


    Mein Motorradsachverständiger sagt mir auch immer klipp und klar, was geht und was nicht..


    Ein paar Resultate:
    - Trappse mit 102db / 3300u/min
    - Brembo 11er HBZ mit Stahlflex
    - diverse Reifenkombis
    - wahlweise Einzelsitz
    - O-Augen
    eingetragen..

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Servus!


    Ich war letztens beim Tüv mit meinem Rennerle und fragte wegen K&N anstatt Luftfilterkasten.
    Es belaufe sich auf um die € 300,-, wegen Fahr- und Standgeräuschmessung, Leistungsgutachten auch notwendig.
    Ich meinte in D fahren reichlich SR mit diesem Setup.
    Er wunderte sich, wie diese oft zu ihren Eintragungen kämen.
    Also bleibt mein Rahmendreieck erstmal verbaut.


  • Dann sag ihm mal, weil es Sachverständige gibt.
    Bei alten Kisten wie einer SR500 guckt meiner, wenns hoch kommt in seine gesammelten Werke, wenn er sich nicht sicher ist ob das schonmal geprüft wurde.
    Bei einer SR500 sagt er immer, haben wir alles schon mal gemacht .
    Werte sind im Rechner . Raussuchen eintragen fertig.


    300€ für K&N sorry geht garnicht.
    Für 219 hab ich bei meiner SR500 teileigenbau Rastenanlage,Schwinge, NX650 Honda Motor TM40+ offenem K&N Eigenbau Krümmer+HD-Tüten Alutank Stummel und und und eintragen lassen.


    Such dir einen anderen Prüfer!


    Gruß Reiner

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    Herzliche Grüße
    Mambu
  • guzzimatz

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