TÜV-Konformitäten

  • Hallo an Alle,


    bin ganz frisch hier weil ich mir eine SR500 zugelegt habe. Ist mein erstes eigenes Motorrad und meine Erfahrungen mit TÜV und Umbau sind +-0


    Die SR hat frisch TÜV (wurde vom Verkäufer gemacht) und hat einige Umbauten die eingetragen sind:
    - Firestone Reifen
    - Umbau auf Einsitzer (gekürzte Sitzbank)
    - Koni Stoßdämpfer hinten


    Aber auch einige Umbauten die nicht eingetragen sind:
    - Endtopf von Triumph mit E11 Kennung. Der Topf ist nicht eingetragen. Sollte er?
    - Lenker von LSL
    - Ochsenaugenblinker
    - Luftfilter von K&N


    Das sollte doch aber alles in den Papieren stehen oder etwa nicht?


    Schöne Grüße,
    h8cru

  • Moin,


    - Endtopf von Triumph mit E11 Kennung. Der Topf ist nicht eingetragen. Sollte er? Ja, hat zwar eine E-Kennung aber nicht für die SR. Ich persöhnlich habe jedoch die Erfahrung gemacht, wenn nicht zu laut und die Anlage einigermassen normal aussieht, kräht da keiner rum.


    - Lenker von LSL. Wenn laut ABE für die SR vorgesehen keine Eintragung notwendig.


    - Ochsenaugenblinker. Müssen eingetragen werden.


    - Luftfilter von K&N. Muss eingetragen werden.


    Man(n) kann aber auch drauf scheiß......, es lebe die Anarchie


    Wilson


  • Moin!
    Endtopf: korrekt
    Lenker: Korrekt
    O-Augen müssen nur eingetragen werden, wenn auf hintere Blinker verzichtet wird. Ansonsten ist es ein Zubehörblinker wie alle anderen auch. Sie müssten halt gekennzeichnet und zugelassen sein. Kennzeichnung vorne: 1, 1a, 1b, 11, Kennzeichung hinten: 2a, 2b, 12. "Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
    Lufi: ja, müsste eingetragen werden. Wenn es ein sog. Rennluftfilter ist, also offen, ohne Kasten, ist es ja offensichtlich. D.h. beim nächsten TÜV Termin fällt es auf und der Prüfer wird es bemängeln bzw. eine Eintragung nach Geräuschmessung vornehmen wollen/müssen oder auf Rückbau bestehen. Wenn es ein Tauschluftfilter ist, im Kasten, müsste er streng genommen auch eingetragen werden, im allgemeinen kräht aber kein Hahn danach, weil nicht nachgeschaut bzw. hingehört wird.


    Munterhalten!
    aenz

    I went down on 31 street to pick up a jug of alcohol.
    I told the man to put in some water,
    but he wouldn't put any drop at all:
    100 % alcohol!
    :ber:


    Skype: der_aenz

    Einmal editiert, zuletzt von aenz ()

  • Zitat

    Original von aenz
    Wenn es ein Tauschluftfilter ist, im Kasten, müsste er streng genommen auch eingetragen werden..
    aenz


    Nein, muss er nicht..
    Du ersetzt damit nur den Originalfilter durch einen Austauschfilter..
    Übrigens auch laut K&N und Kedo "nicht TÜV-eintragungspflichtig"..


    Wieso auch?
    Er hat zwar einen höheren Luftdurchsatz, damit aber nicht automatisch eine Leistungssteigerung, solange nichts anderes angepasst wird.. (Du magerst nur das Gemisch etwas ab, was bei der SR ja im Original eine Spur zu fett ausgelegt ist)

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Zitat

    Original von testonalin
    Müssen die Firestone Reifen extra eingetragen werden?


    Überlege ich auch grade...
    Ich denke Bindungen an Hersteller gibt es nicht mehr sondern nur noch Größen die eingetrragen sind und die man fahren muss.
    Zumindest bei meiner stehen nur noch die Reifengrößen im Schein und kein Hersteller. Ergo ist der Hersteller egal solange die Größe, Breite usw stimmen.

  • Zitat

    Original von testonalin
    Müssen die Firestone Reifen extra eingetragen werden?


    Streng genommen ist es sogar verboten Reifenbindungen festzulegen....
    (Aber bitte lest das selber mal genau nach!)

  • Hallo und Danke für die Antworten.
    Ich habe noch eine Frage zu Scheinwerfern da ich gerne die komplette Lampe einer Honda Camino angebaut hätte. Auf der Lampe befindet sich allerdings weder eine Nummer mit Wellenlinien noch ein E1 Prüfzeichen. Somit geht das nicht ohne Aufwand oder?
    Grüße,
    h8cru


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  • Ich hab das Ding leider noch nicht selber in der Hand gehabt. Meinst du die Nummer kann auch irgendwo in der Lampe stehen? Andererseits ist eine Honda Camino auch ein Mofa, das wird leider sicherlich nicht passen...

  • Darf ich bei einer SR500 BJ 78 mit nur einem Spiegel links fahren? Gibt es irgendwo eine Spiegelschelle die auf das 35mm Standrohr der Federgabel passt oder sind die immer nur 22mm dick wie der Lenker?


    Hier mal zwei Bilder (Ist - Soll)


    [Blockierte Grafik: http://i290.photobucket.com/albums/ll268/h8cru/SR%20500/YamahaSR500Custom01_zps7c487f21.jpg]
    [Blockierte Grafik: http://i290.photobucket.com/albums/ll268/h8cru/SR%20500/YamahaSR500Custom01a_zps371c7d78.jpg]


    Dazu muss ich also Stummellenker draufmachen und den Spiegel unter den Lenker bauen, am liebsten wäre es mir wenn ich ihn direkt an die Federgabel montieren kann.

  • Da wirst Du im Spiegel aber nichts mehr erkennen können (egal ob am Stummel oder am Gabelrohr). Der normale Lenker hat ja eine Gummilagerung, welche die Vibrationen noch ein wenig auffangen kann.

  • Der Lenker der momentan drauf ist hat auch keine Gummilagerung, da mach ich mir nicht so arge Sorgen. Is auch nur ein Eisdielenmopped und kein Autobahntourer.


    Anders aber bei der Kombination von Ochsenaugen und Stummellenker: Erreiche ich denn mit Stummellenkern die geforderten 560mm Mindestabstand zwischen denk Blinkern?


    Grüße,
    h8cru

  • Ein Spiegel ist bei Bj.'78 IMHO erlaubt. (siehe XT bin min '80)

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