Rahmen Pulverbeschichten und TÜV

  • N'abend zusammen.


    Vorab: ich möchte keine Diskussion der Vor- oder Nachteile einer Pulverbeschichtung über einer Lackierung starten. Mir geht es um folgendes:

    Im Netz kursieren diverse Gerüchte / Erfahrungsberichte, dass der TÜV pulverbeschichtete Motorradrahmen nicht abnimmt :s: Auch eine lokale Motorrad-Werkstatt warnte mich, dass der TÜV kein Freund der Pulverbeschichtung ist und ich nur mit einer Lackierung die Plakette kriege. Also bin ich einfach mal zum TÜV gefahren und habe freundlich nachgefragt. Der sowieso schon sichtlich genervte TÜV Prüfer antwortete mir mit einem knappen Satz "Pulverbeschichtung geht gar nicht". Das war nicht, was ich hören wollte :bash:


    Daraufhin mal schriftlich bei der Dekra nachgefragt, bekam ich eine deutlich ausführlichere Antwort:

    "Konkrete Richtlinien oder Arbeitsanweisungen zu diesem Thema gibt es nicht. Explizite Richtlinien wurden bislang nur für das Beschichten von Leichtmetallrädern veröffentlicht.

    Grundsätzlich müssen wir Sie mit der Frage somit direkt an den Motorradhersteller verweisen. Zwar ist der Wärmeeintrag durch das Verfahren [...] in einem Stahlrohrrahmen im Allgemeinen nicht problematisch, aber die konkreten Gegebenheiten eines bestimmten Rahmens (z.B. auch die Verwendung verschiedener Metalle oder Legierungen) kennt nur der Motorradhersteller. Folglich kann von dort am sichersten eine Freigabe erteilt werden. [...]"

    Eine Abnahme bzw. Eintragung sei nicht unbedingt notwendig, könne aber gemacht werden. Ansonsten müsse bei der HU & Verkehrskontrollen die Freigabe des Herstellers vorgezeigt werden (können). Ein weiterer Punkt sei die Erkennbarkeit von Vorschäden in Fällen der nachträglichen bzw. erneuten Pulverbeschichtung.


    Soweit so verständlich. Nun meine Frage: wie seht ihr das? Gibt es vielleicht schon irgendwo eine Freigabe von Yamaha? Hatte schon mal jemand von euch Stress mit dem TÜV wegen dieses Themas? Oder mache ich mir viel zu viele Gedanken über ein Problem, was keins ist? Eine Vollabnahme brauche ich nicht, sondern muss nur im August zur HU. Ob da so genau auf die Lackierung geschaut wird, halte ich für fraglich :du: Trotzdem möchte ich nur ungern meine Plakette nicht erhalten, oder bei einer Kontrolle meine Betriebserlaubnis verlieren, weil mir irgendeine dämliche Freigabe fehlt. Notfalls schreibe ich einfach mal Yamaha, glaube aber kaum, dass ich da Glück haben werde.


    Schonmal danke für eure Hilfe! :ber:

    Gruß, Moritz

  • Wie warm wird der Rahmen

    1. beim Pulverbeschichten?
    2. durch das Öl im oberen Rahmenrohr?

    ...und was ist wohl schlimmer?

    :ber:

  • ...ich war gerade letzte woche wegen meines restaurationsprojekts beim tüv und habe da offensichtlich einen sehr kooperativen sachverständigen erwischt, den ich mir auch gleich dafür gesichert habe. eine meiner fragen war, ob pulvern für ihn für die einzelabnahme ok wäre, er hat das erst mal abgenickt und - nur um sicher zu gehen - noch mit seinem vorgesetzten abgeklärt, mich dann später zurückgerufen und grünes licht gegeben. die aussage war, dass bei diesen relativ geringen temperaturen und der dazu noch recht kurzen einwirkzeit bei einem stahlrahmen keine schwächung zu befürchten wäre. plus die aussage, dass es auch keine bestimmung gäbe, die das pulvern per se bei rahmen verbieten würde. er müsse nur der überzeugung sein, dass es zu keiner schwächung käme.


    noch ein zeichen von sachverstand: er meinte grinsend, dass die von yamaha genehmigte rahmenkürzung einen rahmen definitiv mehr schwächen würde als x-maliges pulvern...


    ratschlag: such dir nen sachverständigen mit sachverstand...

  • Hi,

    ich habe mehrere Motorradrahmen (Stahl) unterschiedlicher Hersteller pulverbeschichten lassen. Bei den anschließenden Vollabnahmen durch den TÜV wurde seitens des TÜV das Thema Pulverbeschichtung niemals angesprochen. Ob Pulverbeschichtung oder Lack hat bisher keinen TÜV-Prüfer bei Vollabnahmen oder regelmäßiger TÜV-Prüfung interessiert.

    Auf der Schwarzwaldhochstraße bin ich auch schon mehrmals ohne Anlass von der Polizei kontrolliert worden. Die Polizei hatte an der Art und Weise des Farbauftrages auch kein Interesse.

  • Öha, habe pulverbeschichten lassen und bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass das eine Abnahme erfordert. In den nächsten Wochen muss ich unter anderem wegen Abnahme Doppelscheibe das erste Mal mit Beschichtung zum TÜV und bin gespannt, ob dort (sicher nicht von mir) das Thema irgendwie angesprochen wird.

  • bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass das eine Abnahme erfordert.


    keine angst, das erfordert weder eine abnahme noch eine eintragung.

    ein mies gelaunter graukittel könnte aber auf die idee kommen, dass mit dieser veränderung gegenüber dem original durch die hitzeeinwirkung ein relevantes bauteil in seiner stabilität geschwächt wurde und somit aufgrund dieser veränderung die betriebserlaubnis erloschen ist. was bei einem halbwegs gesunden (nicht kurz vorm durchrosten stehenden) rahmen zwar wegen der kurzen einwirkzeit und relativ niedrigen temperatur bullshit ist - man glüht das ding ja nicht durch - aber der "sachverständige" entscheidet selbst, ob er das macht oder nicht. deswegen der rat, sich wenn möglich vorher einen sachverständigen mit sachverstand zu suchen. und davon gibts zum glück noch genug...

  • Off topic:

    Meine Überzeugung wächst einmal mehr, dass es zunehmend 'Wichtigschisse' (so nennt man bei uns Wichtigtuer) gibt und der gesunde Menschenverstand immer mehr in den Hintergund tritt :sh: :367:


    Nun im Ernst: Sollte mich jemand wegen eines gepulverten Rahmens in Richtung Verletzen von Rechtsvorschriften angehen, und ein normales Gespräch bzw. eine normale Diskussion fruchtlos bleiben, wäre die HU an der Stelle für mich beendet. Bei einer Fahrzeugkontrolle wäre meine Frage 'Wo steht das? Wenn Sie das nicht zeigen können und auf Ihrer Haltung beharren solltern, würde ich meinen Anwalt bitten, die Sache rechtlich zu prüfen. Insbsondere steht dann die Frage nach negativer Rechtsbeugung im Raum'

    Mit Motorrädern ist es wie mit Grog:

    Ein Zylinder muss, zwei Zylinder können, mehr Zylinder müssen nicht sein!

  • Also ich habe mein Projekt mit dem TÜV Süd von beginn an besprochen, das Rahmenheck wurde gekürzt

    Der TÜV wollte nur die Schweißnähte sehen Lack oder Pulver drauf kommt. Es war klar das Pulverbeschichtet wird und nie ein Thema. Habe TÜV alles Gut

  • Das ist mal so etwas,

    es ist ja noch nicht einmal vorgeschrieben das ein Rahmen eine Schutzlackierung braucht.

    Pulverlacke werden ab 110⁰ bis 250⁰ eingebrannt. Was bitte soll bei den lauen Temperaturen mit einem geschweißten Stahlrahmen passieren?

    Garnichts außer einer normalen Längendehnung inerhalb der Brennkammer und das ist für Stahl keine Herausforderung.

    Demnächst darf man den Rahmen nicht mehr Strahlen, weil ein Materialabtrag das ganze schwächt :bash: .

    Der Graukittel, der wegen soetwas Stress macht sollte besser woanders arbeiten.

    Für das Schweißen am Rahmen, jeglicher Art, gibt es aber eine ganz klare Schriftliche Absage von Yamaha.

  • ja 1997, aber Yamaha darf seit 2 oder 3 Jahren keine solchen Schriftstücke mehr schreiben. Das kam zur gleichen Zeit wie die Reifen Bindung.

    Auch für Rahmenkürzungen bekommst du kein ok mehr.

    Diese Entscheidung :8o: und Verantwortung liegt nun beim Prüfer, nun rate mal wer keine Verantwortung tragen möchte?

  • Genau solche Erfahrungsberichte wollte ich hören :ber:

    Ich stimme euch vollkommen zu, dass es aus technischer Sicht wenig Sinn macht, die Integrität des Rahmens aufgrund der Hitzeeinwirkung beim Pulverbeschichten in Frage zu stellen. Und da ich sowieso keine Vollabnahme brauche, ist es höchst unwahrscheinlich, dass ich Probleme mit dem TÜV bekomme.


    Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, ihr seid echt immer wieder von großer Hilfe!! :350:


    VG Moritz

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