N'abend zusammen.
Vorab: ich möchte keine Diskussion der Vor- oder Nachteile einer Pulverbeschichtung über einer Lackierung starten. Mir geht es um folgendes:
Im Netz kursieren diverse Gerüchte / Erfahrungsberichte, dass der TÜV pulverbeschichtete Motorradrahmen nicht abnimmt Auch eine lokale Motorrad-Werkstatt warnte mich, dass der TÜV kein Freund der Pulverbeschichtung ist und ich nur mit einer Lackierung die Plakette kriege. Also bin ich einfach mal zum TÜV gefahren und habe freundlich nachgefragt. Der sowieso schon sichtlich genervte TÜV Prüfer antwortete mir mit einem knappen Satz "Pulverbeschichtung geht gar nicht". Das war nicht, was ich hören wollte
Daraufhin mal schriftlich bei der Dekra nachgefragt, bekam ich eine deutlich ausführlichere Antwort:
"Konkrete Richtlinien oder Arbeitsanweisungen zu diesem Thema gibt es nicht. Explizite Richtlinien wurden bislang nur für das Beschichten von Leichtmetallrädern veröffentlicht.
Grundsätzlich müssen wir Sie mit der Frage somit direkt an den Motorradhersteller verweisen. Zwar ist der Wärmeeintrag durch das Verfahren [...] in einem Stahlrohrrahmen im Allgemeinen nicht problematisch, aber die konkreten Gegebenheiten eines bestimmten Rahmens (z.B. auch die Verwendung verschiedener Metalle oder Legierungen) kennt nur der Motorradhersteller. Folglich kann von dort am sichersten eine Freigabe erteilt werden. [...]"
Eine Abnahme bzw. Eintragung sei nicht unbedingt notwendig, könne aber gemacht werden. Ansonsten müsse bei der HU & Verkehrskontrollen die Freigabe des Herstellers vorgezeigt werden (können). Ein weiterer Punkt sei die Erkennbarkeit von Vorschäden in Fällen der nachträglichen bzw. erneuten Pulverbeschichtung.
Soweit so verständlich. Nun meine Frage: wie seht ihr das? Gibt es vielleicht schon irgendwo eine Freigabe von Yamaha? Hatte schon mal jemand von euch Stress mit dem TÜV wegen dieses Themas? Oder mache ich mir viel zu viele Gedanken über ein Problem, was keins ist? Eine Vollabnahme brauche ich nicht, sondern muss nur im August zur HU. Ob da so genau auf die Lackierung geschaut wird, halte ich für fraglich Trotzdem möchte ich nur ungern meine Plakette nicht erhalten, oder bei einer Kontrolle meine Betriebserlaubnis verlieren, weil mir irgendeine dämliche Freigabe fehlt. Notfalls schreibe ich einfach mal Yamaha, glaube aber kaum, dass ich da Glück haben werde.
Schonmal danke für eure Hilfe!
Gruß, Moritz