Supertrapp INFO Tread - Geräusch und TÜV

  • Hallo Leute,


    Möchte meine Erfahrungen zum Thema Supertrapp hier mal Kundtun und alle ermutigen mal genauere Infos zu posten.


    Also nachdem ich beim TÜV war und meine SR: TM36, K&N, Leistungskrümmer und Supertrapp dort alles eingetragen bekommen sollte war auch die für die Supertrapp obligatorische Geräuschmessung drann. Ich hatte 8 Scheiben drinnen und der Prüfer auf 7m bei einer Drehzahl von 5000Rpm gemessen und auf seinem Gerät irgendwie 125Db abgelesen...
    Letztendlich wurde die Supertrapp mit 1 Scheibe eingetragen, da ist sie leister als original.


    Nachdem ich mir jetzt mal die ganze Materie eingelesen habe musste ich feststellen das die Messung wohl ziemlicher humbug war. Zum einen sind 125DB ein Wert den ein Düsenjet erreicht zum anderen wird nicht bei 5000Rpm gemessen sondern bei halber Nenndrehzahl und das ist laut Brief 6600Rpm/2 = 3300Rpm.


    Nachdem ja die SR über einen sehr langen Zeitraum gebaut wurde gibt es eine Menge verschiedener Standgeräuschwerte die für die jeweilige SR gelten können. Wichtig ist das Jahr der Erstzulassung. Genauere Infos gibts bei dernico: http://heimat.de/home/dernico/krad/auspuff.htm


    Wichtig ist das auf die N-Werte 21Db(A) hinzuaddiert werden müssen wenn mit der jetzt üblichen Nahfeldmessmethode 45° hinten und 0,5m gemessen wird!


    Meine SR ist EZ 10.2.1980 und hat eingegetragene 83N Db(a) Stand geräusch. Bedeutet das sie 104DB(A) Standgeräusch bei 3300RPM nach der Nahfeldmessmethode haben kann. In einer Polizeilichen Messung werden nochmals 5DB Toleranz hinzugerechnet ... dürfte mir da also 109Db erlauben....


    Laut Richtline darf ne SR mit EZ bis 6.11.1980 sogar 84N Db(A) haben. Bedeutet das max 105DB nach Nahfeldmessmethode erreicht werden können.


    Laut Gutachen YAmaha für 2J4 für die Offene Lestung darf ne SR von 78 da 78 N DB haben. Also nach Nahfeldmessmethode dann 99Db...plus Toleranz.


    Laut Gutachten Yamaha für 48T für die Offene Leistung dar ne SR von EZ92 90P db(A) haben. Da wird nix mehr hinzuaddiert und das wird man mit ner Supertrapp kaum schaffen.




    Ich denke man muss einfach in den Schein schauen was da eingetragen ist.


    SO nun zur Supertrapp:
    Nachdem man ja hier hört ..."soviel scheiben... und soviel Laut dann" wollte ich es genau wissen!
    Ich hab keine Lust zum TÜV zu fahren und dann erst zu erfahren wie laut meine SR ist. Also hab ich mir ein Schallpegemessgerät geleistet. Gibts bei Conrad- digital - für 50 EUR.
    Laut Messmethode ist vorgeschrieben das das gerät auf "flink" stehen muss (meist ist das der Messbereich mit 150ms Ansprechzeit). Dazu einfach für die Messung die "max" taste drücken und messen, dann wird der Maximalwert gehalten und man kanns echt einfach messen..
    Ich hab einfach mal alles zwischen 2 und 8 Scheiben durchgemessen. Mehr Scheiben hab ich nicht:


    Also hier die Messwerte:
    2 Scheiben - 97Db(A) bei 3300RPM
    3 Scheiben - 97,6Db(A) bei 3300RPM
    4 Scheiben - 98,1Db(A) bei 3300RPM
    5 Scheiben - 98Db(A) bei 3300RPM
    6 Scheiben - 98-99Db(A) bei 3300RPM
    7 Scheiben - 97,4-99Db(A) bei 3300RPM
    8 Scheiben - 99-101Db(A) bei 3300RPM


    Allerdings muss ich sagen das meine Scheiben sich jetzt mit der Zeit immer mehr zusammen drücken lassen und dadurch die Messwerte vieleicht auch zu leise ausfallen. Ich habe mal den Spalt Dämpfer zu Enkappe gemessen das waren bei mir bei 8Scheiben 14,5mm. Vieleicht kann ja mal jemand seine Weite posten!!!
    Das interessante ist das sich subjektiv im unteren Berech die Lautstärke sehr ändert...also lauter wird. Macht man dann aber ne Messung bei 3300Rpm ändert sich der DB wert kaum....Bei Standgas schon..aber das wird ja nicht gemessen.


    Wichtig ist wie man die Messung druchführt. Laut Vorschrift soll man auf einer ebenen Fläche ohne Mauern bzw Reflexionsquellen messen. Ich habe das auf nem Feldweg gemacht. Hat man ungünstigere Verhältnisse kommen schnell 2 Db mal dazu...


    Also Als Abschluss. für meine SR sollte es kein Problem sein die mit 8 Scheiben einzutragen. 104 DB wären möglich 101 Db hat sie...


    Wenn jemand noch ein paar Infos will dann ne Mail an mich.
    Eventuell können wir ja auch mal ein paar andere Supertrapps durchmessen um einfach mal ein paar Fakten hier stehen zu haben.


    Grüße
    Bernd



    Wichtige Links:
    Loud is Out


    Richtlinien für Standgeräuschmessung am Auspuff (Bikergemeinde)


    §49 STVZO - Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage

  • moin bernd!


    da hast du ja viele interessante sachen zusammengetragen - danke! eine anmerkung habe ich noch: bei der geräuschmessung muß man sich darüber im klaren sein, daß zum reinen auspuffgeräusch noch einiges hinzukommt: trivialerweise das ansauggeräusch, aber auch irgendwelche klappernden und schnarrenden bleche (kennzeichen), undichte krümmerschellen, lockere seitendeckel, ungünstige schwingungen im tank usw. bei mir bspw. kann der kicker am krümmer (nicht serienmäßig) schlagen; wenn die kugel fehlt, kann er in seinem gelenk klappern. da gibt es vermutlich dutzende zusätzlicher meßfehlerquellen, und da kommen ggf. locker noch einige db zusammen.

  • Zitat

    Original von ha-jo
    und schnarrenden bleche (kennzeichen)


    die Kuehlrippen nicht zu vergessen. Wenn sich die Daempfergummies in die freie Natur absetzen, schwirren die Dinger ohrenbetaeubend (aus eigener Erfahrung).


    Ciao,


    Photor

  • Kann ich wie geschrieben bestätigen. mein Klapperndes Nummernschild hat ca 1DB ausgemacht. gerade wenn höherfrequente Töne dazukommen wirkt sich das aus.


    Wo gibts denn die Gummies?


    PS: Bitte messt bei euer Supertrapp mal den Abstand Dämpfer zu Endkappe und schreibt dazu wieviele Scheiben. Damit man mal einen Überblick bekommt welches der Durchschnittsabstand pro Scheibe ist.


    Grüße
    Bernd

  • Noch eine kleine Info:


    Wenn die Supertrapp zu offen istund der Vergaser falsch abgestimmt ist, kann es zum Auspuffknallen kommen. Auch wenn die Auspuffanlage komplett dicht ist. Typischerweise gerade beim Gaswegnehmen aus 3300Rpm, dann bewirkt das Knallen bei den 8 Scheiben schon mal einen Anstieg des Schallpegels auf 104-105Db. Ohne Auspuffknallen 99DB.
    Damit kann man sich eventuell auch bei einer alten SR die Eintragung verhindern.
    Dann muss man halt schauen ob man das über die Vergasereinstellung oder durch reduzieren der Scheiben in der Supertrapp verändern kann.
    Ich hab jetzt 6 Scheiben drauf, da gibts kein Knallen mehr und die Leistung ist auch ok. Merk da bei mir nicht soviel unterschied zu den 8 Scheiben.


    Nur mal zur Info
    Grüße
    Bernd

  • interessant! und du hast jetzt 1 scheibe eingetragen, oder hast du das nachbessern lassen?


    gruß, kohai

    Racing is the answer! But I don't remember the question...

  • waren jetzt vor kurzem mit einer XT beim Tüv. Unteranderem sollte auch die Trapp eingetragen werden. Der Prüfer meinte nur mach mal an, mal hören ob ich sie so eintragen kann. Muss dazu sagen, die war wirklich kernig im Sound und gefühlsmäßig laut. Er gucke uns an und meinte, na da müssen wir mal messen. 95 Phon waren eingetragen.


    Er hat mit einem Zollstock 70 cm Abstand gemessen, gesagt auf 4000 Umdr. drehen und halten. 98 Phon hat das Gerat angezeigt. Ok, bei 3000 zugegebenermassen. Er meinte, das liegt noch im Rahmen und hat es eingetragen, ohne Scheiben oder so. Gehabt hat sie glaub ich vier oder fünf.


    Gruss

  • Hi bps!



    Ich kann Deine Erfahrungen voll bestätigen.




    Was auch noch lustig ist, ist das die Lautstärke anscheinend auch von der Tagesform des Trapp abhängt. 8o
    Auch von der Auspufftemperatur hängt sie ziehmlich ab, lauwarm ist sie scheinbar am leiseten, hat man die SR aber voher richtig gedroschen (mach ich immer), verbreitern sich scheinbar durch die Materialausdehnung durch die Temperatur die Spaltmaße der Stauscheiben..........
    Auch ist es offenbar für eine Messung ziehmlich ungünstig, das die Trap die Abgase fast genau in dem 45° Winkel ausstößt, in dem gemessen wird.


    Das alles trägt dazu bei, das man sich mit der Trapp kontroll - messtechnisch nicht unbedingt sicher fühlt........

  • Zitat

    Original von Zippo
    Er hat mit einem Zollstock 70 cm Abstand gemessen


    sollten es "nach vorschrift" nicht 40 cm sein?

  • Zitat

    Original von ha-jo


    sollten es "nach vorschrift" nicht 40 cm sein?


    der nico de sagt

    Zitat

    Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
    Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
    Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

  • Zitat

    Original von Ruffus
    sollte,


    aber bei einem so geilen mopped darf das so :D


    ruffus



    Ruffus, das versteht doch jetzt keiner :D:


    Also für alle: Ruffus und ich und ein XT-Gespann waren beim Tüv. Ich werd später mal einen Roman dazu schreiben, war einfach zu herlich und auf alle Fälle eine Geschichte wert.


    Soviel vorweg: Die Kassiererin beim Tüv meinte zu dem Prüfer später, sagmal so ein lautes Motorrad gibst du Tüv, da meinte er zu ihr. So schöne Moppeds dürfen schon ein wenig lauter sein :D

  • 1. Es gibt keine Standgeräuschwerte, die in der StVZO begrenzt werden - nur Werte für das Fahrgeräusch sind in der Verordnung festgelegt.
    2. 21 dB auf das Fahrgeräusch draufschlagen???
    3. Eintragung einer Schalldämpferanlage ohne Überprüfung des FAHRGERÄUSCHES ist rechtlich nicht haltbar, es sei denn, der Sachverständige kann den Wert andersweitig ermitteln ( Handauflegen, Schätzen, geeichtes Ohr ). Dann sollte er allerdings seinen Job wechseln: mit den Fähigkeiten kann er anderswo mehr verdienen. :482:

  • :mo:Ohh, ich vergas: auch Trappen, die nur wenige Scheiben haben dürfen (denn is ja nur eine eingetragen), können dann gaaaanz legal richtig schön laut gemacht werden: packt doch einfach ein paar Unterlegscheiben dazwischen, schon gibts die volle Dröhnung!! :mo:

  • Zitat

    Original von harrygrote
    1. Es gibt keine Standgeräuschwerte, die in der StVZO begrenzt werden - nur Werte für das Fahrgeräusch sind in der Verordnung festgelegt.


    Danke, dass du es sagst. Genau das stimmt nämlich. Alles, was oben ausführlich (und richtig) beschrieben ist, gilt für die polizeiliche Messung. Für den TÜV ist das irrelevant und somit auch für die Zulassung.


    Zitat


    2. 21 dB auf das Fahrgeräusch draufschlagen???


    Nur bei N Eintragung (bis ca. Bj.80)


    Ergo: der Supertrapp ist auf jeden Fall verboten. Aber: die Polizei wird meist nichts machen, wenn das Ding nicht gerade ganz offen ist.

  • Zitat

    21 dB auf das Fahrgeräusch draufschlagen???
    Nur bei N Eintragung (bis ca. Bj.80)


    dass stimmt leider so nicht.............


    die 21 oder 23 db dürfen/werden nur bei der Standgeräuschmessung


    drauf geschlagen ,wenn zB: 84N Fahrgeräusch eingetragen sind,darf


    dein Moped 84 db bei der Vorbeifahrt laut sein und nichtmal 85db,is


    aber wie schon gesagt bei einer Standgeräuschmessung auf der


    Strecke egal................




    Jack :20:

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

  • Zitat

    Original von Jack


    dass stimmt leider so nicht.............
    die 21 oder 23 db dürfen/werden nur bei der Standgeräuschmessung
    drauf geschlagen


    Achso, ja... klar. Das ist ja auch nur ein Anhaltswert für die Polizei. Tatsächlich gibt es diese ganzen Vorschriften ja nur, weil die eigentliche Aussage der StVZO so schwer umzusetzen ist. Und die lautet: Ein Motorrad darf durch bauliche Maßnahmen nicht lauter gemacht werden als original. (Punkt!)
    Wer mehr "Sound" haben will, ist also per Definition schon in der Grauzone unserer Gesetzgebung angelangt. Da lebt sich's aber auch ganz angenehm...
    ;)


    Markus


    P.S.: Es sind 21db(A) plus die "normalen" 5 db(A) Normalzuschlag. Und das (A) macht die Einstufung, was denn "laut" ist, so schwierig. Würden wir nur Schalldruck messen, gäbe es keine Bestechung...

  • Zitat

    Achso, ja... klar. Das ist ja auch nur ein Anhaltswert für die Polizei


    exakt dafür ist im Fahrzeugschein das Standgeräusch eingetragen,damit


    die Politei wass zum messen und vergleichen hat.................


    wenn du aber in dem Bereich bist, is erstmal alles ok ausser deine


    Eintragung ist unwahrscheinlich hoch (ist mein ich Bj.abhängig) dann


    Kann/wird dass genauer beim Tüv geprüft,ab dann wird's dann


    schwierig.




    Jack :20:

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Albert Einstein.

  • Zitat

    Original von Markus
    P.S.: Es sind 21db(A) plus die "normalen" 5 db(A) Normalzuschlag. Und das (A) macht die Einstufung, was denn "laut" ist, so schwierig. Würden wir nur Schalldruck messen, gäbe es keine Bestechung...


    Wenn ich jetzt nicht falsch liege:


    Das (A) gibt eine Filterkurve an, die die Empfindlichkeit des Ohrs fuer verschiedenen Frequenzen simulieren soll. Der reine Schalldruck hilft nicht immer weiter (Bsp: bei uber 40 kHz ist der Schalldruck fast egal; das hoert eh keiner, vielleicht loest sich irgendwann die Kleidung auf oder Plomben fallen raus ...)



    Photor

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    Ist erledigt. Danke für alle Beiträge. Nach dem dritten Anlauf hat alles gepasst. Weiß der Henker wo es geklemmt hatte. Läuft wieder super und lässt sich dank der neuen Kupplungsteile auch Butterweich schalten.

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