Eintragungen Brief bindend?

  • Zitat

    Original von halbtroll
    Ich sach dazu nur: http://sr-xt-500.de/phpBB2023/viewtopic.php?t=8064


    Sehr schön :369: :350:

    Gruss,
    Mika
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    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • Moin,
    es ist doch wirklich Schwachsinn für Papier Geld zahlen zu müssen für
    Teile die Original eh gefahren werden dürfen.
    Mir geht es um den einen Tach von 730, sonst um nix.
    Fühle mich halt abgezockt bei diesem theoretischen Kram.
    Warum wohl wird nicht automatisch ww eingetragen?
    Halt nur meine Meinung.
    Wer gerne zahlt akzeptiert halt einfach eben mal so locker den unnötigen Behördenkram.
    Gebe lieber Kohle für etwas sinnvolles aus, nähmlich reine Funktion.
    Grüße
    red

    Kein fahren ohne schrauben.
    Kein schrauben ohne fahren.

  • Nochmal für Meckerfritzen:


    - Alle Teile die dem Originalzustand bei Genehmigung/Zulassung des KFZ in D entsprachen dürfen ohne Eintragung gefahren werden. --> Du darfst also das Fahrzeug in diesem genehmigten Originalzustand bewegen (beiläufig auch Betriebserlaubnis genannt)
    - Baust Du Teile an, die nicht deser "Erstzulassung" entsprechen, änderst Du die Bauart des Originals und die Teile sind prüfungspflichtig, also entweder das Teil als solches, oder die Anbringung an Deinem KFZ. --> Nach erneuter Genehmigung darfst Du nun dieses Fahreug in dem geänderten Zustand bewegen
    - Änderst Du diese einmal durch Eintragung genehmigte Fahrzeugabweichung vom Original, durch z.B. Rückbau auf ursprüngliche Originalteile, müssen die Änderungen wieder ausgetragen werden. --> Du darfst also wieder nur das original bewegen


    Um diese ständige Um-Genehmigung zu vermeiden gibt es die Möglichkeit einer "sowohl als auch" Zustandsgenehmigung zu erlangen.
    Dies bedeutet dann, dass das Fahrzeug in sowohl dem einen , als auch dem anderen Zustand bewegt werden darf.
    Hier wird dann also die Eintragung "ww=wahlweise", "auch genehmigt" o.ä. verwendet, um beide Fahzeugzustände belegen zu können.
    Eine EG-ABE bedeutet, dass Du ein Originalteil durch dieses Teil ersetzen darfst, musst aber bei einer Kontrolle dies belegen können (z.B. ABE mitführen)


    Lange Rede kurzer Sinn:
    Jede Umschreibung der Genehmigung Deines KFZ kostet Geld, also wunder Dich nicht, dass wenn Du den momentan genehmigten Zustand Deiner Huddel änderst, Du auch wieder zahlen musst..

    Gruss,
    Mika
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  • Moin red biker,


    bin ganz deiner Meinung, kann deinen Frust nur zu gut verstehen!
    Ließ mir von einem Prüf-Ingineur (hahaha, das der sich so nennen darf) meine Stummellenker eintragen. Der Idiot hat die Prüfnummer auf den Scheinwerferhaltern gesucht. Ob die Stummel am Tank anschlagen oder sonstwas hat er nicht geprüft. Der "Spaß" hat mich 45€ gekostet. Macht bei einer Prüfdauer von zehn Minuten einen Stundensatz von 270€ - voll geil, Alda!


    Die Krönung kam dann auf der Zulassungsstelle:
    ich Überprüfe die geänderten Papiere. Mach ich immer, da ich mit den "Sachbearbeitern"-hahaha, das die sich so nennen dürfen, schon die lustigsten Sachen erlebt habe.
    Hat der Idiot mir "Summerlenker Breite 35mm" eingetragen. HAHAHA,
    wo soll ich mir den jetzt den Summer in den Lenker bauen? 35mm? HAHAHA, die Summerlenker kannste nur mit Daumen und Zeigefingern anpacken- ey Alda, so rischdisch geil ey!!


    Wenn schon Prüfung und Rennerei, dann bitte nicht von solchen Pfeifen und nicht zu solch unverschämten Tarifen.

  • Moin ratz,
    genau darum gehts, sowas nervt.
    Natürlich muß man die Regelungen einhalten, aber ob sie sinnvoll sind kann man ruhig einmal anzweifeln, viel Geld für nix.
    Jeder der ein bißchen Hirn hat wird sein Bike so umbauen das er die nächste Fahrt überlebt, geht auch ohne Eintragungen, wir Fahrer sind ja nich doof.
    In Australien gibts keinen Tüv, ja geht doch.
    Außerdem, was nützen die besten Eintragungen sicherheitsmäßig wenn jemand beim Kette spannen vergißt die Achse wieder anzuziehen.
    Und wem das Leben im Straßenverkehr ohne Tüv zu gefährlich ist der kann ja auch zu Hause bleiben.
    Mit dem Thema Reifen in Deutschland fange ich besser erst gar nicht an,
    in anderen Ländern fährt man das was passt ohne Ein- Aus- Umtragung.
    Geht mir halt alles auf die Nudel.
    Mehr Praxis in diesem Land, Hose runner bei den Paragraphenheinis.
    Aber die alten Gurken sind trotzdem noch recht simpel,
    ne Gurke mit Reifenbindung und Elektronikk.... zum auslesen kommt mir nich in die Garage.
    Besser is das.
    Bis die Tage
    red

    Kein fahren ohne schrauben.
    Kein schrauben ohne fahren.

  • hi, red biker
    recht hast du, aber aufregen bringt nichts.
    du hast geschrieben ein mofa muß nicht zum tüv.
    hätte der dich von einem kradmotor, rennauspuff,vergaser,m-lenker,usw abgehalten ?
    das war auch noch fahren ohne führerschein.


    von uns war keiner länger als 10 jahre im gefängnis.


    hab nur spaß gemacht. oder ?

  • Zitat

    Original von Hetzer


    Nicht lustig (ich ca. 16).


    Zumindest nicht für jeden hier :326:


    Um beim Thema zu bleiben: ich hab in langen Gesprächen im Vorfeld der Eintragungen auch meinem Sachverständigen klargemacht, dass er einfach eintragen soll was er darf, beim Rest müsse ich dann halt das Risiko eingehen, erwischt zu werden. Wenn man das kann bleibt es einem freigestellt, ob und wie weit man sich der Bürokratie unterwirft.
    Gruss, Fabi

  • Immer wieder erstaunlich, auf welch hohem Niveau hier gejammert wird... :476

    Gruss,
    Mika
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  • Ich bin schon ganz froh, dass bei uns nicht Millionen von Sachverständigen auf der Straße 'rumfahren. Da nehm ich schon ein paar nicht nachvollziehbare Entscheidungen in Kauf!

    Ticking away the moments that make up a dull day...

  • Moin,
    wären die Preise in Ordnung bzw. die Prüfer technisch fit und mutig auch einmal selbst Entscheidungen zu treffen wäre es OK.
    Nur wenige wollen oder können.
    Grüße
    red

    Kein fahren ohne schrauben.
    Kein schrauben ohne fahren.

  • Nee,


    sie dürfen´s nicht....Leuten ohne "Schein" traut man in Deutschland nix zu !


    Gruß
    Peter

  • Moin,
    und Leute mit Schein brauchen Scheine für einen Schein.
    Mann, wat bin ich beeindruckt.
    Ob Müllmann oder Doktor, sagt das wirklich etwas über die Intelligenz des Menschen aus oder hatte der eine nur bessere Lebensmöglichkeiten um sich zu entwickeln?
    Ist Bildung wirklich immer noch der Schlüssel für ein gutes Leben oder langsam die legale Berechtigung ne Menge Praktikas zu absolvieren?
    Sollte z. B. ein Bänker Lebenserfahrung von der Straße mitbringen oder wohl behütet von Beruf Sohn sein und sämtliche Theorie gut im Griff haben?
    Wenn es nur noch Gymnasium und Zusammenlegung von Real- und Hauptschule gibt ist das dann fortschrittlich oder eine ganz klare Bekenntniss vo oben und unten, arm oder reich?
    Wäre es dann nicht logisch wenn die die Geld haben für Scheine zahlen und die die kein oder wenig Geld haben eine Scheinbefreiung bekommen, quasi ne Scheinsubventionierung.
    Aufbrechen von alten Mustern und wenn schon Spaltung dann konsequent mit der Erschaffung zweier Lebensformen damit auch der arme noch Luft zum atmen hat und nicht ständig in die kriminelle Ecke geschickt wird.
    Es geht mehr als man denkt, vielleicht blutig aber das Volk hat die Macht, der Egoismus führt doch zur Verarmung fast aller.
    So, fahr jetzt erst ma ne Runde XT um wach zu werden.
    Schönes Wochenende
    Grüße
    red

    Kein fahren ohne schrauben.
    Kein schrauben ohne fahren.

  • Zitat

    Original von red biker
    Moin,
    wären die Preise in Ordnung bzw. die Prüfer technisch fit und mutig auch einmal selbst Entscheidungen zu treffen wäre es OK.
    Nur wenige wollen oder können.
    Grüße
    red


    Also über die Perise brauch wir uns nicht zu streiten..


    Zum Thema Prüfer:
    Mein Motorradsachverständiger hat mir das mal erklärt..
    Es ist im Endeffekt eine Frage der Personalkosten für den TÜV.


    Ein Motorradsachverständiger kostet einiges mehr als ein 0815-Prüfer, weshalb es so wenige Prüfer gibt, die Änderungen "auf die eigene Kappe" genehmigen dürfen..


    Derzeit gibt es 3 Arten von Prüfern:


    1. die Prüfer, die nur HU/AU machen, aber keine Befugnis haben, Änderungen einzutragen (machen ca 80% der Prüfer aus)
    2. die Prüfer, die anhand von Bescheinigungen für Dein Fahrzeug (also ABEs, Gutachten etc) Änderungen eintragen (mach ca 17% der Prüfer aus)
    3. die Prüfer, die selber Abnahmen anhand ihrer Prüfung vornehmen, also auch Teile eintragen, die nicht explizit für Eure Moppeds freigegeben sind, Beispiel meine Pirellireifen, Yamaha und Pirelli geben beide keine Freigabe für die Reifen, aber mein Motorradsachverständiger hat die eingetragen. (diese 3% Prüfer gilt es zu finden)

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


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  • Also,


    ich will nicht sagen,daß du völlig daneben liegst -machst es dir aber recht einfach -
    Wer sagt, daß die Welt gerecht ist - sein muß ?
    Jeder Arbeitgeber zahlt doch nur das, was er unbedingt muß, sonst könnt er "dichtmachen".
    Ein großer Teil meiner "Scheine" nützen mir auch nichts, weil mein Arbeitgeber sie nicht benötigt.
    Diese Scheine habe ich übrigens nach meiner Arbeitszeit erworben...und das Geld dazu habe ich mit Sch....arbeit zusammengespart. Du hast 4 Ausbildungen, mach was draus und jammere nicht.


    Gruß
    Peter

  • Moin Mika,
    den richtigen Prüfer finden wäre wohl die beste Lösung.
    Hallo Peter, hast ja recht, Ende, zurück zur SR.
    Wenn ich mir irgendwann einen Lenker mit ABE für die 2J4 kaufe wie wird der Lenker ausgetragen bei einem 20 Jahre stillgelegtem Motorrad?
    Also, das Moped steht unangemeldet beim Tüv, der neue Lenker mit ABE is druff, der Tüv macht eine Vollabnahme und gibt mir eine Bestätigung für das Straßenverkehrsamt das der Lenker gelöscht werden soll und ich fahre dann mit der ABE im Dokumenten- Batteriefach rum?
    Grüße
    red

    Kein fahren ohne schrauben.
    Kein schrauben ohne fahren.

    Einmal editiert, zuletzt von red biker ()

  • Moin,
    In dem Fall würde es sinn machen den neuen Lenker trotz ABE in die Papiere schreiben zu lassen, dann ist die Sache klar und die ABE kann zuhause bleiben.

    M.f.g. Dieselross / Torsten




    [URL=https://www.facebook.com/pages/category/Automotive-Repair-Shop/Motorenschmiede-2212516488961696/[/URL]


    IT´S NOT WHAT YOU BUY; IT´S WHAT YOU BUILD!


  • Moin!


    Ja, so funktioniert das im Allgemeinen. Der TÜV stellt Dir eine Bescheinungung der Änderung aus, die Du dann entweder mitführen oder sie bei der Zulassungsstelle beim Anmelden einreichen kannst. Die Änderung wird dann im Schein eingetragen, der alte Lenker ausgetragen. Die ABE musst Du in dem Fall nicht immer dabeihaben, egal ob im Dokumentenfach oder sonstwo.


    Jetzt musst Du nur noch einen Dummen finden, der Dir das nach Deiner ganzen Jammerei noch bezahlt. Dann kannst Du aufhören zu weinen und alle haben wieder ihre Ruhe. Du kannst natürlich auch selber losziehen, eine Bank überfallen oder in der Fußgängerzone das Geld zusammenbetteln. Esteres ist immer mit einem leichten Restrisiko verbunden. Und wenn der Risikofall eintritt, musst Du Dir über Eintragungen erst mal keine Sorgen mehr machen.


    Ansonsten finde ich, dass Satzzeichen einem manchmal das Lesen von Beiträgen enorm erleichtern.


    Munterhalten!
    aenz

    I went down on 31 street to pick up a jug of alcohol.
    I told the man to put in some water,
    but he wouldn't put any drop at all:
    100 % alcohol!
    :ber:


    Skype: der_aenz

    2 Mal editiert, zuletzt von aenz ()

  • aenz rockt :yl: :D

    Gruss,
    Mika
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  • Zitat

    Original von aenz
    Der TÜV stellt Dir eine Bescheinungung der Änderung aus, die Du dann entweder mitführen oder sie bei der Zulassungsstelle beim Anmelden einreichen kannst. Die Änderung wird dann im Schein eingetragen


    Theoretisch ist die Betriebserlaubnis erst dann wieder hergestellt, wenn es eingetragen ist, nicht schon dann, wenn der Wisch vom TÜV ausgestellt ist.
    Praktisch ist es so, daß die Eintragung nach Ausstellung des Wisches zwar "bei nächster Gelegenheit" oder so erfolgen soll, es für diesen Zeitraum aber keine Vorschrift gibt, sodaß man tatsächlich "straflos" jahrelang mit dem Wisch herumfahren kann, ohne die Eintragung gemacht zu haben. Allerdings muß man beim nächsten Besuch beim Zulassungsamt die Sache eintragen lassen. Wenn man das versäumt (oder das Geld sparen will), wird der Wisch hinfällig; denn dann ist die "nächste Gelegenheit" verstrichen und man muß wieder zum TÜV, einen neuen Wisch holen und bezahlen, da man mit erloschener Betriebserlaubnis herumfährt.

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