vordere Blinker Abstand ?

  • Moin,


    an der SR sollen an die untere Gabelbrücke die
    Edelstahlbleche von Kedo in Kombination mit Miniblinkern.


    Welchen Abstand müssen die jetzt haben... STVO oder EG ?
    Hat jemand Erfahrung mit Blinkern an der Gabel beim Tüv ?


    schön' Gruß
    Hinnerk

  • Moin!
    Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 1998 ) zugelassen
    worden, gelten die folgenden Maße:
    • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200
    mm.
    • Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 –
    1200 mm.
    Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen,
    bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:
    • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas)
    • Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum
    Scheinwerfer (Kante-Kante)



    Persönlich habe ich gute Erfahrungen mit der Anbringung an der unteren Gabelbrücke gemacht, ich musste jetzt nach 4 Jahren die erste Birne im Blinker wechseln (am Gespann). Der TüV hat weder bei meiner Solo (Bj. 88 ) noch später beim Gespann irgendetwas moniert.


    Munterhalten!
    aenz

    I went down on 31 street to pick up a jug of alcohol.
    I told the man to put in some water,
    but he wouldn't put any drop at all:
    100 % alcohol!
    :ber:


    Skype: der_aenz

    Einmal editiert, zuletzt von aenz ()

  • Okay, aber welchen Abstand hast Du jetzt ?
    Unsere SRs sind ja vor 1998 zugelassen, ist der Abstand von 24cm dann trotzdem okay ?


    schön' Gruß
    Hinnerk

  • Moin,


    mir hat mal ein Tüvver (der auch Sachverständiger war) gesagt: man darf auch ältere Fahrzeuge nach EU-Richtlinien zusammenbauen, allerdings besteht er dann darauf, dass alles nach EU-Recht aufgebaut ist. Das bedeutet dann (beispielsweise keine Ochsenaugen ohne hintere Blinker, 2 Spiegel zwingend erforderlich, ...). Nur die Rosinen rauspicken ist nicht...


    viele Grüße,
    Oliver

  • Bin mal zu einem anderen TÜVler gefahren (meiner war unangekündigt nicht da)
    Der hat dann die Plakette verweigert und gemeckert, weil die hinteren LED-Leisten 236mm auseinander waren.. Also wegen fehlender 2mm pro Seite neben dem Kennzeichen :duell:


    Habe kurzerhand die Leisten abgeklemmt und darauf verwiesen, dass meine O-Augen ohne hintere Blinker eingetragen sind und ich die Leisten nur als zusätzlichen Schutz für mich angebracht hatte..


    Meine Aussage : "Dann halt ohne hintere Blinker, wenn Sie die zusätzliche Sicherheit stört ", fand er nicht so lustig wie ich :du:


    Habe ihm dann einen schönen Tag gewünscht und bin ein paar Tage später zu MEINEM TÜVler gefahren und habe mir den Stempel und die Plakette geholt.. :411:

    Gruss,
    Mika
    ________________________________________


    Sprachkurs Deutsch: "was ist das für ein Fall: "Du hättest nie geboren werden sollen" ?
    Antwort: "Präservativ Defekt" :D

  • nicht zu vergessen der vorgeschriebene kröpfungswinkel der lenkerendblinker.
    bei motogadget steht z.b 9°. das hieße nahezu gerade.
    jetzt stellt euch mal stummel vor die nur 9° gekröpft sind. sieht aus wie ein t-bone lenker. total bescheuert :sh:

  • Hi,
    das Problem hatte ich erst kürzlich. Hab mir von Kedo die Halter bestellt, da der Tüv den Abstand meiner Miniblinker bemängelte, welche am Lampenhalter montiert waren. Nach EU Recht wärs wohl gegangen. Jedenfalls meinte er die Montage der Blinker an der Gabelbrücke mit den Haltern wäre ok. Also paar Tage später wieder zum Tüv, da hatte dieser Prüfer leider schon Feierabend, ein anderer Prüfer sagte dann, dass der Abstand der Blinker zueinander aber noch 340mm betragen müsste, nach der Stvzo, und so noch nicht ok wäre.
    Also hab ich versucht die originalen Riesenblinker an die Halter zu montieren, die sind aber leider zu klein dafür und die Mutter passte nicht mehr dran. Also Halter abmontiert und die originalen Blinker an den Lampenhalter gesetzt, da war dann ein Abstand von 340mm gegeben.... :411:
    Also kommt aber auch immer auf den Prüfer an, ob der einen mit kleinen Blinkern an den Haltern durchlässt. Mir wurde da noch gesagt, dass es hellere Blinker wie z.b. von Kellermann gibt, die man deshalb in einem geringeren Abstand zum Scheinwerfer montieren kann.

  • Braucht man bei der Verwendung der Kedo Halter eigentlich längere Schrauben für die Gabelbrückenklemmung oder sind die originalen Schrauben lang genug ?

  • Hier noch etwas Wissenswertes zu Fahrtrichtungsanzeigern nach ECE R50. Mein Sachverständiger hat mir das freundlicherweise mal erklärt.


    Es gibt verschiedene Kennzeichnungen: (cd sagt etwas über die Leuchtkraft aus)


    11 mit 90 - 700 cd
    11a mit 175 - 700 cd
    11b mit 250 - 800 cd
    11c mit 400 - 860 cd
    12 mit 50 - 305 cd (hinten)


    Blinker, die für vorne UND hinten zugelassen sind, können also nur mit 11/12 oder 11a/12 oder 11b/12 gekennzeichnet sein. Mir sind bisher nur die gewöhnlichen 11/12er untergekommen.


    Für den Abstand von der inneren Lichtaustrittskante des Blinkers zur Lichtaustrittskante des Standlichts gelten folgende Abstände:


    11: mehr als 75mm
    11a: mehr als 40mm
    11b mehr als 20mm
    11c weniger als 20mm


    Weiterhin können nach meinem Wissensstand e-Blinker an älteren Fahrzeugen (StVZO) gefahren werden, wenn die übrigen Leuchtmittel auch e- geprüft sind.

    Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein fröhlicher Furz!!!

  • Die Tabelle sagt aus,daß die Leuchtkraft der Blinker für hinten schwächer sein soll als für vorne !?
    Wozu muß denn dann der "Reflektor" bei O-Augen nach hinten gerichtet sein ???


    ?(

  • Hinten ist zwar schwächer als vorne aber immer noch doll hell. Vorne muss die Leuchtkraft steigen, je näher man an den Scheinwerfer rückt...

    Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein fröhlicher Furz!!!

  • Die Logik muss mir einer mal erklären, bei unseren Autos hier sind die Blinker samt und sonders IM Scheinwerfer eingebaut. Die Argumentation hilft manchmal beim Graukittel.

  • Zitat

    Original von erna2a2
    Die Logik muss mir einer mal erklären, bei unseren Autos hier sind die Blinker samt und sonders IM Scheinwerfer eingebaut. Die Argumentation hilft manchmal beim Graukittel.


    Vorschriften denen der Otto Normalmoppettfahrer im algemeinen eher abgeneigt ist, haben ja manchmal einen Sinn.....
    Aber es gibt keinen größeren Schwachsinn als Blinker IM (zunehmend eigeschalteten) Scheinwerfer.....

  • Zitat

    Original von mrrowin
    Hi,
    das Problem hatte ich erst kürzlich. Hab mir von Kedo die Halter bestellt, da der Tüv den Abstand meiner Miniblinker bemängelte, welche am Lampenhalter montiert waren. Nach EU Recht wärs wohl gegangen. Jedenfalls meinte er die Montage der Blinker an der Gabelbrücke mit den Haltern wäre ok. Also paar Tage später wieder zum Tüv, da hatte dieser Prüfer leider schon Feierabend, ein anderer Prüfer sagte dann, dass der Abstand der Blinker zueinander aber noch 340mm betragen müsste, nach der Stvzo, und so noch nicht ok wäre.
    Also hab ich versucht die originalen Riesenblinker an die Halter zu montieren, die sind aber leider zu klein dafür und die Mutter passte nicht mehr dran. Also Halter abmontiert und die originalen Blinker an den Lampenhalter gesetzt, da war dann ein Abstand von 340mm gegeben.... :411:
    Also kommt aber auch immer auf den Prüfer an, ob der einen mit kleinen Blinkern an den Haltern durchlässt. Mir wurde da noch gesagt, dass es hellere Blinker wie z.b. von Kellermann gibt, die man deshalb in einem geringeren Abstand zum Scheinwerfer montieren kann.


    Wieder das beste Beispiel dafür, dass man immer (!!) bei dem TÜVler die Abnahme machen sollte, mit dem man auch alles besprochen hat.. :476

    Gruss,
    Mika
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  • Zitat

    Original von mac_73de


    Wieder das beste Beispiel dafür, dass man immer (!!) bei dem TÜVler die Abnahme machen sollte, mit dem man auch alles besprochen hat.. :476



    Ja, das hast du Recht. Aber wollte nicht wieder umdrehen und ein andermal kommen. Naja, war alles was stressig aber hab nun die Plakette.

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