2J4 Motor in 48T Rahmen TÜV?

  • Hallo Zusammen,


    habe ein lange geparktes Projekt wieder aktiviert. Nun mein Frage:

    Bekomme ich eine 48T mit einem 2J4 Motor getüvt? Gibt's dafür Unbedenklich-

    keits-Bescheinigungen oder Briefeinträge. Habe schon ein wenig

    rumgefragt, aber nichts konkretes herausbekommen...


    Danke schonmal und schönes WE

  • Wenn die Leistung der beiden Motoren identisch ist, ist es kein Problem.

    Wenn nicht, hast du eine Leistungssteigerung gemacht.

    Tom

  • ...es ist nicht ganz so einfach. it depends... welcher 2j4 in welche 48t?


    der exakte ansatz: oben steht schon richtig, dass die leistung übereinstimmen sollte und wenn nicht, dann brauchst du einen sachverständigen, der dir das auch einträgt. macht wohl nicht jeder. dabei spielt rein, dass die 48t über die jahre strengere geräuschvorschriften zu beachten hatte und deswegen leistungsmäßig kastriert wurde und dabei mit der zeit nen zahmeren vergaser, einen auspuff mit weniger volumen und ne zahmere cdi gekriegt hat. und das waren nur die für deinen plan wichtigsten änderungen. die ersten paar jahre 48t waren näher an der 2j4 und haben laschere geräuschgrenzen. im prinzip funktioniert zwar irgendwie alles mit allem in jeder kombi, wenn man etwas einstellarbeit investiert, ist nur die frage, was dann dabei an leistungscharakteristik rauskommt. und wenn der sachverständige ganz genau ist, will er ein leistungs- und geräuschgutachten, auch bei gleicher nominaler leistung. such dir lieber schon im vorfeld einen, der da auch mitspielt!


    der pragmatische ansatz: blöd stellen. man sagt nix und verbaut motor, cdi und vergaser, ist ja alles original sr 500. dürfte erstaunlich oft klappen, wenn er nix merkt, fein... falls doch, wird es viel arbeit.


    der sichere ansatz: rahmen einer 2j4 mit vorhandenem brief verwenden... kostet nicht die welt. und du hast keinen ärger mit geräusch und abgas...

  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank für Eure Antworten...


    Karl: Der 48T- Rahmen ist von 1987, also noch recht nah an der letzten 2J4.


    Ich denke, ich spreche mal mit Prüfer meines Vertrauens


    Gruss

  • Die "Hunde" weckt eventuell eine Versicherung bei einem teuren Schaden, dann ist das sehr "ungut".

  • ich hab 2 2J4-Rahmen so lange mit Teilen versehen bis 2 Motorräder fertig waren. Die eine bekam einen 48T-Motor, die andere einen selbst aus guten Teilen zusammengebauten Motor: 2J4-Gehäuse mit 48T-Innereien. Beide Maschinen wegen langer Stillegungszeit der Rahmen per Vollabnahme zugelassen, beide Male null Interesse was für ein Motor verbaut war. Fazit: Hauptsache SR500-Motor

    Real men don´t need instructions - they just need heavy tools

  • Solange ein Schaden mit ein paar tausen Euro abzuwicklen ist, wird keine Versicherung einen "Ausweg" suchen, anders wenn es um sehr große Schäden geht, Personenschäden können schnell mehere 100.000 € kosten. Dann wird man suchen. In so einem Fall werden die Fahrzeuge unter Veschluss genommen.


    Versicherungen wissen ja auch genau wo sie schauen können um zumindet einen Teil der Kosten abzugeben.

  • Wenn die Leistung der beiden Motoren identisch ist, ist es kein Problem.

    Also...

    es ist ja bekannt das der 2J4 Motor nur 32PS hat, gegenüber dem 48T Motor mit 34PS, beide offen :)

    Ansaugstutzen (offen, ca. 32/34PS, Lieferung inkl. Dichtung 94010)
    Verwendung: TT500, XT500, SR500-'89 
    www.kedo.de

    so gesehen gibt es keine "Steigerung der Leistung" :du: wenn ein 2J4 Motor in eine 1987er SR gebaut wird.

    Wenn man den Motor in eine SR nach 1991 bauen würde die original weniger PS hat, und andere Lärm und Abgasvorschriften, sehe das natürlich anders aus... :495:

    Die meisten originalen SRs dürften froh sein, wenn die an die nominal angegebene Leistung hinkommen.

    Gryzi, M.

  • Leider laufen solche Geschichten, wie Regress einer Versicherung, wohl in der Regel still und heimlich ab. Ich wüsste zumindest nicht, wo man sowas einsehen könnte. Bei öffentlichen Verfahren könnte die Nachwelt ja schauen, wie in konkreten Einzelfällen entschieden wurde und Schlüsse für den eigenen Fall daraus ziehen. Aber so wiederholen sich Threads wie diese hier immer wieder ohne dass irgendwer schlauer daraus wird.


    Gruß

    Maddin

  • Meine FZ war nach dem Unfall 2017 in Sterzing unter Verschluss "geparkt".


    UNd da ist es doch sehr beruhigend wenn man schon im Krankenbett rumliegt, man sich wenigstens keine Sorgen machen muss ob jemand was findet, was die Betriebserlaubnis entziehen würde.


    Das ist MEIN Erlebnis, warum ICH in dieser Richtung nichts mache, was die Betriebserlaubnis erlöschen läßt.

  • so gesehen gibt es keine "Steigerung der Leistung" :du: wenn ein 2J4 Motor in eine 1987er SR gebaut wird.

    Wenn man den Motor in eine SR nach 1991 bauen würde die original weniger PS hat, und andere Lärm und Abgasvorschriften, sehe das natürlich anders aus... :495:


    ...du hast natürlich recht, aber das hier ist deutschland. da hat vernunft nix zu sagen. jegliche nominale leistungsänderung. die durch austausch von nicht originalen oder durch veränderte teile bewirkt wird, ist eigentlich einzutragen. auch am originalaggregat, auch nach unten, alles, was nicht mehr im toleranzbereich liegt. gilt natürlich nicht für die normale "altersschwäche", sprich minderung durch z.b. verschleiß. das kanäle polieren, originalnocke abdrehen und stutzen aufbohren wäre sonst ja eintragungsfrei legal. sind ja alle teile im original von der sr 500...


    kritisch wird es wirklich nur bei der versicherung, wenn der schaden für die ordentlich teuer wird. wobei dann nachgewiesen werden müsste, dass die veränderung ursächlich oder wenigstens entscheidend für den unfall war. nur sollte man sich da nicht verschätzen, die gutachter sind oft recht "versicherungsfreundlich". da klagt man dann im dümmsten fall seinem geld lange hinterher. die 90€ plus der punkt in flensburg wegen fahrens mit erloschener betriebserlaubnis dürften dagegen verschmerzbar sein.

  • Servus

    Kann dir mal meine Erfahrung schreiben meine SR ist auch eine 48T mit 2J4 Motor.

    War mit 27PS eingetragen beim ersten TÜV wollte ich sie "offen" eintragen und bin mit den

    Leistungssteigerung Gutachten SR500 2J4 zum TÜV. War kein Problem im Schein steht jetzt als

    Anhang die Motornummer 2J4 00015..... mit drinnen mit den neuen Werten aus den Gutachten.

    Das einzige was du beachten musst mich hat damals der TÜV Prüfer aufmerksam gemacht

    In den Gutachten von Yamaha stehen da es aus 1978 ist noch die alten Standgeräusch Werte

    78 dBA drinnen da haben sie die von der 48T genommen sind jetzt wenigstens 88 dBA

    das hat mit der Änderung 1980 mit N und P und und und zu tun. Die Erstzulassung ist bei mit 84

    und mein Gedanke war auch wenn mal was ist dann ist wenigstens die Leistung und der richtige

    Motor eingetragen. Gruß Alex

  • im Schein steht jetzt als Anhang die Motornummer 2J4 00015.....


    ...keine null zuviel? da die nummern der 2j4 sechsstellig sind und mit 000101 beginnen, hättest du mit der 00015x einen der allerersten motoren. dementsprechend 78er baujahr, noch die große kurbelwelle.

  • ok, danke. alle mit 2j4 1xxxxx sind 79 gebaut worden. immer noch ein recht früher motor.


    mich interessiert das ein wenig, weil ich gerade mit der 2j4 000476 eine der ersten 78er nummerngleich wieder möglichst nahe am original aufbaue, wann immer es zeit, gesundheit und budget zulassen. und da ist es natürlich immer interessant, wo andere niedrige dreistellige nummern abgeblieben sind... ich hab auch noch ne zweite 78er im hohen dreitausender bereich. aber die ist mit gekürztem rahmen und einem umfassenden umbau richtung bobber alles andere als original.


    sorry fürs offtopic...

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    Vielleicht für dich off topic, aber so wie man bei Verlassen des Hauses den Schlüssel in der Haustür dreht (und anschl. mitnimmt), sollte man das beim Verlassen von Fahrzeugen auch machen und schon ist alles gut, ganz ohne Elektrobasteleien.

    Nobby
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    Ist das ein Metzeller, sieht zumindest vernünftig aufgezogen aus.
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